Küngigung wird nicht gegengezeichnet!

Hallo Ihr,

ich habe gestern meine Kündigung eingereicht, mündlich und auch schriftlich, Eingangsstempel ist drauf, aber kein Kürzel meines Chef (ist Vorstand).
Jetzt macht mich alle Welt verrückt, das ich eine Unterschrift brauche....
Chef sagt, sein Wort zählt, er möchte es erst im August bekannt geben, da eine sofortige Freistellung befürchtet wird und er jetzt in Urlaub ist und kein Ersatz da ist?

Was sagt Ihr dazu? Mein Mann macht mich mit Horrorszenarien total irr!

LG TG74

1

Huhu!!


Wenn Du sie postalich zugestellt hättest, hättest Du auch nichts gegengezeichnetes.
Ich hätte aber mit eingebaut:
"Erbitte Kündigungsbeatätigung"


Gruß

2

Hallo,

soweit ich weiss, brauch es für die Kündigung keine Gegenzeichnung. Es reicht, dass die Kündigung bei deinem Chef eingegangen ist, dann ist die Kündigung wirksam und du gehst am Ende der Kündigungsfrist. Was heisst da, sein Wort zählt?

Du kannst aber durchaus eine Kündigungsbestätigung verlangen, falls du diese z. B. für einen neuen Arbeitgeber benötigst.

Grüße

Christina

4

Danke für Euren Input.

Ich denke auch, das es so ok ist. Die Kündigung liegt in seinem Schreibtisch mit Eingangstempel von gestern und ich habe eine Kopie davon.

Also dürfte das keine Probleme geben, wenn er das Mitte August publik macht.

Sowieso ich habe noch nie gehört das jemand zum bleiben gezwungen wird in der Position.

Lieben Dank nochmal...das hat fast zum Ehekrach geführt!

LG TG74

3

Hier noch einmal zu deiner Beruhigung ein Auszug aus dem Kündigungsschutz:


Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich gesehen eine Erklärung der einen Partei des Arbeitsverhältnisses an die andere Partei, das Arbeitsverhältnis einseitig fristlos oder zu einem bestimmten Endtermin beenden zu wollen. Die Kündigung ist dazu bestimmt, das auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Die Wirksamkeit einer Kündigung erfordert deshalb nie eine Einwilligung oder Zustimmung des Kündigungsempfängers.

Liebe Grüße

Christina

5

wenn nachweislich der Eingangsstempel drauf ist, kann er den Eingang des Schreibens nicht abstreiten und alles ist in Butter.

Laß Dich nicht irre machen!

6

Seh ich auch so...mein Mann sagt aber Assi kannst Du alles da drauf klatschen und jeder kann sich so einen Stempel besorgen!

Aber ein bisschen Vertrauen in die Menschheit schadet ja auch nicht.

In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Feierabend!

TG74#sonne

8

Hallo,

dein Mann hat Recht!

Ein bloßer aufgebrachter Eingangsstempel sagt nichts darüber aus, ob der Empfänger - Firma,Chef - dieses Kündigungsschreiben auch tatsächlich erhalten haben bzw. erhalten haben wollen bzw. überhaupt Kenntnis von diesem Kündigungsschreiben erhalten haben will und wenn ja, vielleicht am vorletzten Tag ?

Was tun, wenn die Gegenseite in diese Richtung argumentiert?

Vertrauen? aber doch nicht in der Rechtssprechung! Da zählen nur Fakten und Beweise aber kein Vertrauen.

Hallo, Aufwachen!


mfg
Nobility

7

Hallo,
Du brauchst entweder einen Zeugen beim (persönlichen) Übergeben der Kündigung, oder ein Einschrieben. Falls Du keinen Zeugen hattest, kannst Du das Ganze ja wiederholen oder von Freunden wiederholen lassen.

Paule (Arbeitgeberin, die sich bei der Rechtsabteilung der IHK informiert hat)

9

Hallo,

du kannst deinen Chef bitten, den Erhalt der Kündigung auf deiner gleichlautenden Abschrift zu bestätigen.

Im Grunde dürfte dies kein Problem darstellen.

Sollte sich aber ein Chef hierzu verweigern, ist allerhöchste Vorsicht geboten.

Man könnte diesem dann alternativ die Absicht anbieten, die Kündigung Amtlich zustellen zu lassen. Er hätte dann die Peinlichkeit des gesamten Büros auf seiner Seite.

Das erspart sich garantiert jeder Chef.

lg
Nobility

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es ist üblich, daß man bei Kündigungen selbst zum disziplinarischen Vorgesetzten dackelt, er eine (unterschriebene !) Kündigung erhält und auf der vorher erstellten Kopie den ERHALT bestätigt.

Ob die dann rechtens ist etc. ist ne ganz andere Sache



Klaus

11

Ich lasse es jetzt auf mich zukommen.
Das Ding liegt abgestempelt in seiner Schublade und ich habe eine Kopie davon.

Er ist nun doch nächste Woche da und auch heute haben wir wieder darüber gesprochen, er sagt ich kann mich auf sein Wort verlassen, das ist so in Ordnung. Im Zweifel kann ich immer noch am 03.08. in die Personalabteilung gehen und es dort gegenzeichnen lassen, 3 Werktage nach Monatsende geht das noch fristgerecht.

Ich kann seine Vorgehensweise insofern verstehen, als das der Vorsitzende des Vorstandes ( der mich eh nicht mag) mich sofort freistellen würde und mein Chef das einfach nicht möchte weil er mich noch braucht....
Wobei er sich im Zweifel damit auch Ärger einhandelt...

Es ist blöd, aber er hat mich gebeten es noch nicht zu sagen und wie schon gesagt, irgendwo glaub ich schon an das gute im Menschen...Hoffentlich schadet es mir nicht!#kratz