Befristeter Arbeitsvertrag und Beschäftigungsverbot,recht auf Alg1 bzw Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

Also zu mir :

seid April 2016 befunde ich mioch in einem Arbeitsverhältnis welches im April 2016 noch mal verlängert wurde.
Jetzt wurde ich schwanger und ich weiß schon zu 100% (Durch Aussagen des Arbeitgebers ) das der Vertrag nicht inj einen Festvertrag übergeht oder verlängert wird....soweit so gut. zum 30.4 läuft dieser dann jetzt aus. Mein Et ist der 11.8.2018.
Von Anfang an durch starke Blutung seid der 7ssw bin ich jetzt krank geschrieben und risiko ss.
meine Ärztin möchte mich noch bis 12ssw krank melden und dann auf jeden fall ins Bv schicken.....und nein aufgrund der risiko ss geht ein eingeschränktes Bv nicht....
ich habe schon viel gelesen was dann auf mich zum Thema Krankengeld/Mutterschaftsgeld oder Alg1 erwartet aber ich bin nicht schlauer und wollte fragen ob akt. jem von euch da seine Erfahrungen gemacht hat und mir sagen kann bei welcher stelle ein Wiederspruch sinnig sei...krankenkasse sagt zum Beispiel das das Mutterschaftsgeld entfallen würde da meine Schutzfrist erst ende Juni beginnt ich aber ab ende april dann familienversichert wäre.....

meine Rechtsberatung sagte man solle bei beiden Wiederspruch einlegen ...dann las ich das man sich nach dem auslaufen des Vertrages krank melden solle, sodass das Arbeitsamt zahlt....
so....ich hoffe echt es gibt hier leute die das thema schon durch haben und mir helfen können.

vielen lieben dank im vorraus

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Sprich mit deinem FA, dass ein BV dir nur Nachteile bringt, denn ja, es kann dazu führen, dass du keinerlei Geld erhältst (auch wenn meiner Meinung nach die KK zahlen muss). Zumindest sorgt es erstmal für Probleme. Eine AU ist deutlich besser, dann ist alles klar geregelt.

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Die kk würde nach Beendigung des Vertrages nicht zahlen weil dieser dann ausläuft was einleuchtend ist
Man sagte mir auch eben das ich nur für diese Tätigkeit das bv erhalte
Somit andere Sachen tun könnte !
Das bv erlischt wohl auch mit Bedingung des Vertrages sagte mir eben eine Anwältin

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"Die kk würde nach Beendigung des Vertrages nicht zahlen weil dieser dann ausläuft was einleuchtend ist "
Nein, keinesfalls einleuchtend, denn bei einer AU würden sie ja auch weiterhin zahlen, weil durch diese die KK eben nicht endet.

Und so soll es eigentlich auch beim BV gehandhabt werden.

"Man sagte mir auch eben das ich nur für diese Tätigkeit das bv erhalte
Somit andere Sachen tun könnte !"

DAs ist eben genau die Frage, aber das muss erst geprüft werden usw. also macht es Ärger.


"Das bv erlischt wohl auch mit Bedingung des Vertrages sagte mir eben eine Anwältin "

Das ist definitiv falsch!

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Das indivduelle BV vom Arzt führt dazu, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Daher bekommst du kein ALG I. Das ist das eigentliche Problem daran. Du würdest also direkt in die Grundsicherung rutschen. Aber wenn du schon bei der Rechtsberatung bist, dann würde ich mich auch darauf verlassen und nicht in Foren nach Hilfe suchen. Laien vs. Profis.

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Das bv wird aber nur für diese Tätigkeit ausgesprochen
Ich erhalte kein generelles bv das ist der Unterschied
Des weiteren habe ich nach Erfahrungen gefragt weil man sich ja gegenseitig helfen kann
Die Dame von der Rechtsberatung die mich mit der kk eben anriefen haben mir aber gut weitergeholfen:)

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Aber warum sollte nur bei dieser bestimmten Tätigkeit eine Blutung auftreten? Das kann ja nur sein, wenn die Tätigkeit gefährlich ist, also muss der Arbeitgeber die Tätigkeit beenden, entweder durch Umsetzung oder wenn gar nicht anders möglich durch ein Beschäftigungsverbot. DIESES endet dann auch mit Erlöschen der Tätigkeit.
Vieles dazu kann man auch nachlesen, wenn man z.B. nach den Neuerungen des MuschG ab 1.1.18 googelt, ich weiß nicht ob da deine Ansprechpartner schon alle so informiert sind ehrlich gesagt.

Susannea hat schon den wichtigsten Hinweis gegeben - BV vom Arzt in Arbeitslosigkeit ist finanziell eine Katastrophe und bereitet viiiiel Ärger.

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