Netz vom Trampolin, zahlt Versicherung? (Sturm)

Hallo,
gerade eben hat der heftige Sturm das Netz von unserem großen Gartentrampolin zerfetzt und die Haltestangen teilweise verbogen. Welche Versicherung bräuchte man, damit sowas übernommen wird? Oder ist das nirgens versicherbar?

Gruß Sammy

4

Das ist doch Pipifax.
Sturm verbiegt keine Stahlstangen oder zerfetzt dehnbare Trampolinflächen oder Seitennetze.

Das Ding war nicht gegen Sturm gesichert oder bereits eingerissen.
Also eure Schuld und euer Problem.

5

Mit der richtigen Versicherung ist es nicht eigene Schuld und das eigene Problem. Unser Grill beispielsweise wurde komplett umgeworfen durch einen Sturm, wodurch die aufgeflogenen Türen rausgerissen und der Griff des Deckels verbogen wurde, nachdem die befestigte Plane abgeflogen war. Und wir mussten nicht nachweisen, dass er irgendwie schlecht gegen den Sturm gesichert war. Wer sich richtig versichert, der bekommt Schäden ohne Diskussion ersetzt. Auch Pipifax ;)

6

Mach das 2 Mal im Jahr und Du wirst gekündigt, eben wegen "die rechnet ja jeden Pipifax ab".
Auch immer schön im Blick haben, dass der Versicherungsbeitrag nicht über dem Neuwert des Grills / Trampolin liegt. ;-) #winke

Versicherungen sollen Risiko decken, das Existenz oder Leben betrifft.
Das ist beim Gegenwert eines Grills nicht gegeben.
Natürlich kann man sich gegen Furz und Feuerstein versichern und die chronisch überversicherten Deutschen machen das auch zum Wohle der Gewinne der Versicherungen sehr gerne. Muss jeder selbst wissen, ob das clever ist.

weitere Kommentare laden
1

Moin Sammy,

ich vermute mal, das ist höhere Gewalt....:-(

2

Hallo,
hier steht, dass es nicht versicherbar ist: https://www.kvs-versicherungsmakler.de/blog/ist-ein-garten-trampolin-gegen-sturm-versichert/

Es gab hier bei Urbia aber schon Leute, deren Versicherungen (Gebäude- oder Hausrat) den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen haben. Meistens wurde dies jedoch von den Versicherungen abgelehnt, sodass der allgemeine Tenor lautet, man müsse das Trampolin selbst genügend sichern/schützen oder eben wegräumen. Eine allgemeine Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.

Ich würde aber einfach mal bei deiner Versicherung anrufen und nachfragen.

3

Dafür ist die Hausrat zuständig. In der Regel zahlt sie aber nur, wenn es entweder um Gegenstände geht, die fest am Haus befestigt sind. (Markise zum Beispiel) Teils gibt es aber auch Policen, die Gegenstände zahlen, sobald sie auf der Terrasse oder in unmittelbarer Hausnähe standen. Schau einfach mal nach, was alles in deiner Hausratpolice erfasst ist. Uns wurde letztes Jahr ein umgekippter Gasgrill bezahlt, der auf der Terrasse stand, weil wir solche Dinge als Zusatz mitversichert haben. Ich würde es allerdings auch immer davon abhängig machen, wie hoch der Wert des zerstörten Gegenstandes ist und wie oft die Hausrat ggf. schon für Bagatellschäden eingesetzt wurde. Manchmal kann es sinnvoller sein, den Schaden einfach selbst zu tragen, bevor sie einen wegen zu vieler Schäden rauswerfen.

11

Hallo, wir haben das gleiche Problem. Allerdings "flog" unser Trampolin ( 4 Meter Durchmesser) durch den Garten und hat dabei den Gartenzaun demoliert. Bin mal gespannt ob die Versicherung etwas erstattet. Bei unseren bisherigen Sturmschäden hat sie immer ohne weiteres gezahlt.