Krankschreibung oder berufsverbot als hartz4 Empfänger?

Hallo.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich beziehe hartz4 und habe einen minijob mit 153 Euro verdienst.
Nun war ich im Krankenhaus wegen Blutungen und der arzt meinte ich soll nicht mehr arbeiten. Das könnte neue Blutungen auslösen.
Was soll ich denn nun machen? Berufsverbot oder krank schreiben lassen?

Bin für jeden Tipp dankbar.
Lg

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Wenn wäre es ja ein Beschäftigungsverbot und das muss der Arzt entscheiden, ob dies (was für mich so klingt) oder eine AU und nicht du!

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Ich dachte immer das es berufsverbot heißt....ok, also beschäftigungsverbot.
Ich hab auf einigen Seiten gelesen wenn man das beschäftigungsverbot hat, sich das amt anstellt und die Zahlungen einfach einstellt.
Ist das richtig?

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Nein, da bringst du einiges durcheinander, wo es dann Probleme gibt ist das ALGI, nicht das ALGII.

BV ist für das ALGII als ob du arbeitest.

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Ist dein ALG2 davon abhängig, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst? Mit einem BV stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Für Arbeitslose ist eine Krankschreibung günstiger. Aber an sich entscheidet der Arzt darüber, welches Attest du bekommst.

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Ok. Muss ich das am 3.wohl mit meinem gyn klären. Ich will ja dann nicht ohne geld da stehen.

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Mit einer Krankschreibung ist doch aber nach 6 Wochen Lohnfortzahlung auch erstmal Schluss mit Geld.
Dir steht ja mit Minijob kein Krankengeld zu.

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Moin!

Eine Entgeltforzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) gibt es selbstverständlich auch für Minijobber!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/05_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

Ist man als Hartz-4-Bezieher laut Krankschreibung vom Arzt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, erhält man weiterhin die herkömmlichen Leistungen des ALG 2 vom Jobcenter.

Aber ACHTUNG!
Kann dem Attest entnommen werden, dass die Krankheit voraussichtlich länger als ein halbes Jahr andauern wird, sind Betroffene in der Regel nicht mehr erwerbsfähig.

Damit haben sie laut § 8 Abs. 1 SGB II auch keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld 2.

Stattdessen erhalten Sie meist dann entweder Sozialgeld oder Sozialhilfe.
(Quelle: www.arbeitslosenselbsthilfe.org)

Alles Gute
wünscht der Klos

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Vielen Dank goldklos.

Das hat mir schon sehr weiter geholfen.

Lg