Während Elterngeld als Honorarkraft?

guten Morgen, so langsam muss ich mich auch mal mit Elterngeld beschäftigen.. ich möchte gerne 24 Monate das EG in Anspruch nehmen. Nun arbeite ich ab und an noch als Dozentin auf Honorarbasis über den Steuerfreibetrag.. weiß jemand ob ich das auch in der Elternzeit ohne Abzüge machen kann?? Liebe Grüße

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Schlechte Nachrichten für dich.

1. es gibt keine 24 Monate Elterngeld! Es wird bei Bezug von Mutterschaftsgeld spätestens mit dem 22. Lebensmonat enden.

2. Ja, es wird immer angerechnet, egal ob über den Steuerfreibetrag oder nicht. Nur wenn du den Übungsleiterfreibetrag nutzen kannst, wird der Teil nicht mit gerechnet (aber der Rest zählt ja auch für die Höhe des Elterngeldes vorher mit und verändert den kompletten Bemessungszeitraum!).

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Danke schön.. ja ich meinte natürlich die 22 Monate.. ich mache den Dozenten tatsächlich über diesen Übungsleitersatz und gehe vom Betrag auch nicht darüber.. was meinst du mit vorher abgerechnet??

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Wenn du das über den Übungsleiterfreibetrag machst, ist es kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, dann wird es weder vor der Geburt, noch nach der Geburt berücksichtigt, kommst du drüber und musst es versteuern, dann ist es natürlich auch vor der Geburt Einkommen für das Elterngeld!

Hoffe, das war jetzt verständlich.

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