Aufhebungsvertrag mit Abfindung während der Elternzeit

Guten Morgen,
Ich habe eine Frage, vielleicht ist hier jemand der mir helfen kann!

Ich befinde mich zur Zeit bis Februar 18 in Elternzeit. Da ich nicht mehr zu meinem alten AG zutück gehen möchte, habe ich mich bereits jetzt im einen neuen AG bemüht und fange zum Februar eine neue Stelle an.

Mit meinem momentanen AG habe ich mich über einen Aufhebungsvertrag mit einer kleinen Abfindung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.17 geeinigt.

Wie wird denn die Abfindung versteuert? Ich habe in diesem Jahr nur Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld erhalten.

Nach Auskunft der Elterngeldstelle wird die Abfindung nicht angerechnet.

Falls es zur Beantwortung der Frage hilft: verheiratet, 2 Kinder, beide St.Kl. 4

Danke für Eure Hilfe,

Vg

1

Hallo,

warum kein Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit und damit übergangsloser Status mit dem neuen Beschäftigungsverhältnis?

Klar, wird die Abfindung normal versteuert. Wie "klein" ist denn "klein", also wieviele Monatsbruttogehälter? Dann kannst Du es doch einfach in einen Rechner eingeben.

Liebe Grüße Andrea

2

Hallo Andrea,
Ich habe eine echt blöde Zeit da hinter mir und ich wollte einfach zum Jahresende mit dem Thema abschließen. Der neue Vertrag startet ohnehin noch in der Elternzeit, so dass ich diese verkürzen werde. Es handelt sich somit um 4 Wochen Übergang. Das ist kein Problem, das stört mich nicht weiter und ich habe vorab mit allen Versicherungen gesprochen dass ich keine Probleme bekomme!

Die Abfindung beträgt 6600€
An Elterngelt / Mutterschaftsleistubgen etc. habe ich dieses Jahr ca 12500€ gehabt.

Ich hatte es bereits in einen Rechner eingegeben, da stand ich würde die komplette Abfindung bekommen ohne Steuerabzüge- das jedoch kommt mir recht spanisch vor.

Danke für deine Antwort!

Vg die Perle

3

Hallo,

bist Du verheiratet oder Steuerklasse 1? 6600€ ist doch unter der Jahressteuergrenze. Die Lohnersatzleistungen sind nur für die Steuerprogression interessant, wenn man keine Steuern zahlt erhöht sich auch nicht der Prozentsatz. Da haben alleinerziehende/unverheiratete echte Vorteile. Bei Verheirateten steigt der Steuersatz für das gesamte Einkommen.

(ich bin kein Steuerexperte, keine rechtsverbindliche Auskunft!).

Willst Du dann 4 Wochen ALGI beantragen oder "Nur-Hausfrau" ohne Bezüge und Absicherung sein?

Liebe Grüße Andrea

weitere Kommentare laden
4

Bis wann bekommst du denn Elterngeld? Ansonsten würde ich nämlich gucken, dass du erst möglich kurz vor Ende bzw. zum 31.1.2018 den Aufhebungsvertrag bekommst, wegen der KK.

Angerechnet wird das beim Elterngeld nicht, zum Versteuern kann ich dir leider keine sichere Antwort geben, daher lasse ich es besser.

7

Also ich beziehe im Januar noch Elterngeld! Das gilt bis zum 11.2.

Krankenversicherung und Rentenversicherung sind informiert und haben bereits ihr okay!
ALG 1 werde ich nicht beziehen...

Von daher ging es nur um die Besteuerung...

Danke für die Antwort !