Ab wann Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr Lieben,

es ist zwar noch nicht soweit und dennoch beschäftigt mich jetzt schon die Frage ab wann ich mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen kann/soll.

Kurz zu mir:
Ich arbeite als Sozialarbeiterin im Asylbereich. Ich weiß, dass es in dem Bereich kein Problem ist ein Beschäftigungsverbot augestellt zu bekommen, ob von der Frauenärztin oder vom Betriebsarzt.

Ich möchte jedoch vermeiden, dass ich schon ab der 7. Woche ein Beschäftigungsverbot habe und damit nicht mehr arbeiten gehen darf. In den ersten 12 Wochen ist es mir noch zu unsicher, um es tatsächlich „bekannt“ zu machen.

Ich kann ich ja aber auch schlecht in der 7. Woche zu meiner Frauenärztin gehen und sie bitten mir ein BV erst ab der 12. Woche auszustellen. Oder geht das doch?

Stand schon jemand von euch vor dieser Frage? Hat jemand gute Tipps oder Erfahrungen? 🤗

Ich freue mich über eure Antworten.

12

Interessant -in den ersten 12 Wochen stören dich die Krankheiten nicht, die dort eventuell kursieren?

Hast du schon gehört, dass ab Januar die Bestimmungen fürs BV richtig verschärft werden? Es wird dann von ALLEN Stellen alles getan werden, dass du schön bis zum Mutterschutz arbeiten darfst.

Mein Gott, ein bißchen kopieren und Aktenablage kannst du auch ohne Qualifikation in der Verwaltung hinbekommen, solltest du dort hinversetzt werden.

1

Hallo,

aus welchem Grund solltest Du denn ein Beschäftigungsverbot erhalten?

Ich sehe in dem Job jetzt keine Gefährdung für Dich oder das Baby. Da es sich ja um den öffentlichen Dienst handelt, besteht auch die Möglichkeit, dass Dich der AG in einen Bereich ohne Kundenkontakt umsetzt.

So wird es bei uns (ebenfalls öD).



Gruß Tuppes

3

Wegen erhöhter Infektionsgefahr.
Vor mir waren schon mehrere Kolleginnen, die durch die Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekamen. Es gibt hier bei uns keine Möglichkeit als Sozialarbeiterin in einem Bereich zu arbeiten ohne Kontakt zum Klientel. Anders wie bei einer Verwaltungskraft, die durchaus in ein Büro ohne Klientenkontakt versetzt werden kann.

8

Gibt es bei Euch keine Verwaltung?
Da kannst Du - auch als Sozialarbeiterin - durchaus eingesetzt werden.
Für ein eventuelles BV wegen Infektionsgefahren im Job ist auch nicht Deine Ärztin zuständig, sondern Dein AG, wenn er eben definitiv keine Möglichkeit hat, Dich mutterschutzkonform umzusetzen.

Gruß,
W

weitere Kommentare laden
2

Ich bin ebenfalls Sozialarbeiterin und wurde jetzt von meinem eigentlichen Arbeitsplatz in die Flüchtlingsgruppe versetzt. Es gibt keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Sag es deinem Arbeitgeber wann du möchtest, er schätzt doch dann das Risiko ein. Ich habe es in der 12. Woche gesagt.

4

Hast du in der Flüchtlingsgruppe keinen Klientenkontakt?

5

Doch, natürlich. Die Männer wohnen ja hier. Mein Arbeitgeber sieht keine erhöhte Infektionsgefahr. Wenn Scharlach, Keuchhusten oder sowas auftritt, muss ich kurzfristig zu Hause bleiben (bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall oder so).

weitere Kommentare laden
13

Die Frauenärztin ist überhaupt nicht dafür zuständig dir ein BV auszustellen, das ist der AG. Und der AG muss dich in einen anderne Bereich umsetzen, wenn er dazu irgendeine Möglichkeit hat.

14

Selbst Erzieherinnen, die ja einen wesentlich engeren Kontakt zu ihren 'Klienten' pflegen, als Du das wahrscheinlich tust, erhalten nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Da wird die Immunität gegen bestimmte Krankheiten geprüft und nur wenn die nicht gegeben ist, ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Grüsse
BiDi

15

Nun,

ich sehe jetzt nicht warum im Asylbereich eine höhere Ansteckungsgefahr herrschen sollte als in anderen Bereichen in denen sich Menschen aufhalten.
Wie stellst du dir das dann vor - es bleibt dir dann ja nur dich zuhause zu verrammeln und bloß keinen Kontakt zu anderen Menschen zu haben.
ÖPNV - nicht auszudenken.
Einkaufen - viel zu viele Menschen mit Ansteckungsgefahr.
Spazieren gehen - bist du wahnsinnig? Bei den viele Schadstoffen in der Luft ???

17

Unterschied ist aber mal wieder die Haftungsfrage und natürlich gibt es im Asylbereich mehr Krankheiten und dadurch mehr Ansteckungsgefahr, einfach durch den körperlichen Zustand, die fehlenden Impfungen und die Bedingungen.

18

Wenn die Infektiongefahr so groß ist (was ich auch schon gehört habe) würde ich gleich zum Betriebsarzt gehen. Einfach das du und der Krümmel gut geschützt sind. Warte lieber nicht ab.

20

Jetzt weiß ich wieder warum ich das erste und vorallem das letzte Mal solche Anliegen in ein Forum schreiben werde. Ich wollte mich eigentlich nicht auf einen „heißen Stuhl“ setzen damit mich einige, die das Ganze offensichtlich als Ventil für was auch immer nutzen mal so richtig Dampf ablassen können.

Also für alle Dorfsherrifs hier:

Ich weiß ja nicht, ob irgendeiner von euch weiß, wie ein Alltag in einer Flüchtlingsunterkunft mit 300 alleinstehenden Männern aussehen kann, die zum Teil schwer traumatisiert sind. Wahrscheinlich ist euch auch nicht bewusst mit welchen Krankheiten die Jungs in einer solchen Containeranlage zu kämpfen haben?! Von Scabies oder der normalen Grippe bis hin zur offener TB (sollte sie noch nicht diagnostiziert sein). Offensichtlich ist auch nicht bekannt, dass auch der vollständige Impfschutz von Kindern einer Familie in einer ständig anfahrenden Unterkunft nicht immer gewährleistet sein kann.

Bei viel erlebter Gewalt, Frustration, Ängsten, Verzweiflung, und Perspektivlosigkeit kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Nicht umsonst haben wir hier 24h einen Sicherheitsdienst. Nur das zu der Frage wo ich in dem Job die Gefährdung sehe.
Und nein, Leute die krank sind sagen höchstwahrscheinlich den Termin nicht ab, denn es geht größtenteils um Anliegen die zukunftsentscheidend sind! Meine Arbeit lebt davon, im ständigen Kontakt mit den Menschen hier zu sein auch wenn ich ihnen nicht 8h am Stück um den Hals falle!

Zum Thema Verwaltungsarbeiten. Ich bin Sozialarbeiterin und keine Verwaltungskraft. Daher werden ich auch nicht (die o. g. sehr flapsige und anmaßende Bemerkung) „ein bisschen Aktenlage und Kopierfee spielen“.

Und so nebenbei scheinen die obengenannten Kommentatoren nicht ganz verstanden zu haben, dass schon sicher ist, dass keine alternative Stelle geschaffen werden kann. Und dass meine Frage lediglich daraufabzielte, ob man nachträglich noch ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann.

Naja, ein Versuch war es wert.

Zum Schluss noch an alle sichtlich gereizten, garstigen und bissigen Menschen hier:
Diskussionen und konstruktive Kritik sind ok und sind Sinn und Zweck solcher Foren, aber hört doch bitte auf den Leuten die hier Rat und Tat suchen mit einem derart abfälligen Auftreten entgegenzutreten, dass man keinen Spaß mehr am Austausch hat.

23

Ich gebe Dir Recht und kann Deine Angst verstehen. Zum Thema BV gibt es hier immer die hitzigsten Diskussionen und blödesten Kommentare ! Jedem wird hier unterstellt faul zu sein und keinen Bock auf Arbeit zu haben.

Ich kann Dir Deine Frage nicht beantworten aber hoffe Du erhältst ggf. noch eine sinnvolle Antwort.

Alles Gute und Hut ab vor dem Job den Du jeden Tag leistest.

In solch einem
Forum kann man eben immer schön vom Leder ziehen ohne sein Gesicht zu zeigen .

24

Taschentuch? :*-(

Mädel, du weißt doch nun, dass der AG zuständig ist und dass es komisch rüberkommen kann, wenn du das Risiko bis zur 12. Woche für tragbar hältst und danach nicht mehr.

Nimm die Info, kümmer dich und pfeiff darauf, ob dir Unbekannte ein falsche Bild von dir haben. Kaum einer hier wird dich in 2 Stunden noch an deinen Nickname erinnern.

Und nörgel nicht rum, falls (!) du innerlich selber das Gefühl hast, dass du vielleicht etwas dick aufträgst oder den Gyn zur Umgehung des AG benutzen willst. Und falls nicht, umso besser.

weitere Kommentare laden
21

Ich würde das BV zur Sicherheit vor der Zeugung fordern.

22

:-)