Arbeitgeber-Brutto und Auszahlungs-Brutto

Hallo,

uns stellt sich aktuell die Frage, was der Unterschied zwischen dem AG-Brutto und dem Auszahlungs-Brutto ist?

Vor allem im Kontext mit der Berechnung des Elternbeitrages für den Kindergarten. Da wird nämlich das Brutto-Einkommen zugrunde gelegt- aber welches ist denn in dem Zusammenhang korrekt #gruebel?

#danke schonmal & liebe Grüße,

Kathrin

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Ich muss ganz doof fragen: was ist denn ein Auszahlungs-Brutto? Ich kenne Auszahlungsbeträge nur als Netto...

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Tja- gute Frage ;-).

Auf den Abrechnungen meines Mannes steht das AG-Brutto einerseits, sowie gleich darunter das Auszahlungs-Brutto.

Ich hoffe sehr, dass uns hier diesbezüglich Jemand "erleuchten" wird #aha ;-)!

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Hat dein Mann eine Pensionskasse/ Direktversichering?

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Ich kenne in solchen Fällen nur den Nachweis durch die Steuererklärung. Es müssen in der Regel alle Einkommen zusammengerechnet werden. Und dort taucht dann das Auszahlungsbrutto auf.

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Hallo,
bei uns müssen grundsätzlich Steuerbescheid und Dezember-Abrechnung vorgelegt werden. Der höhere Bruttobetrag wird dann zugrunde gelegt.
VG

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Hallo,
bei uns wird grundsätzlich das höhere Bruutoeinkommen zugrunde gelegt. Am besten schaust Du in Eure Beitragssatzung.
LG

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Für Euch ist das Arbeitgeberbrutto relevant, nicht das Auszahlungs bzw Steuerbrutto.

Der Unterschied dürfte genau die betriebliche Altersvorsorge/Direktversicherung sein.

Und da dies für die Berechnung der Kita Beiträge nicht relevant ist, sprich nicht berücksichtigt wird da es privatvergnügen ist, muss das volle brutto genommen werden.

Sonst kann man ja die Menschen nie miteinander vergleichen oder es wäre ungerecht denen gegenüber die keine BAV haben.
Genausogut könnte man sonst seine telefonrechnung, seine zahnzusatzversicherung etc. abziehen vom Brutto.
Aber auch das ist, genau wie sparbeträge, privatvergnügen.

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#danke Euch für die Antworten!

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Das Arbeitgeber-Brutto ist die Summe aller Lohnkosten, die der AG hat. Das ist das was du auf dem Lohnzettel hast und nochmal der AG-Anteil an KK, Sozialversicherung etc...

Wenn du zB einen Bruttolohn von 2900€ hast, dann kostet das den AG ca 3600€ (AG Brutto) und du bekommst davon bei Stkl 4 etwa 1900 Netto....

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Hallo,

danke auch Dir für die Antwort!

Das bedeutet doch dann, dass NICHT das AG-Brutto zugrunde gelegt werden darf, sondern das Auszahlungs-Brutto, oder?

Viele Grüße,

Kathrin

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***Das bedeutet doch dann, dass NICHT das AG-Brutto zugrunde gelegt werden darf, sondern das Auszahlungs-Brutto, oder?***

Ich halte es schon vom Grunde her eigentlich für ausgeschlossen, dass das Arbeitgeber-Brutto zugrunde gelegt wird, denn das ist ja für den AN wirklich völlig ohne Bedeutung. Wie kommst du denn darauf dass das AG.Brutto herangezogen werden soll?

LG S.

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