Probleme mit dem "mutterschutzgerechten Arbeitsplatz"

Hallo,
ich würde gerne Eure Erfahrungen lesen, wie ihr mit einer Umsetzung an einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz in ein völlig neues Arbeitsfeld umgegangen seid. Ich arbeite in der Kinder- und Jugendhilfe und darf meine bisherige Tätigkeit wg fehlendem Immunstatus nicht mehr ausüben. Jetzt versetzt mich mein Arbeitgeber in einen Bereich, in dem ich absolut nicht arbeiten möchte und auch die Gefährdung nicht wesentlich geringer ist. Die Klienten sind volljährig und ich dürfe in dem Bereich auch alleine im Dienst sein (zum Glück, denn in der Gruppe herrscht akuter Personalmangel).
Gibt es Möglichkeiten dieser Umsetzung irgendwie zu widersprechen und ein anderes Tatigkeitsfeld zu bekommen, oder muss ich nehmen, was angeordnet wird? Meine Frauenärztin kann die Umsetzung medizinisch nicht begrüßen.
Die Tätigkeit ist im Arbeitsvertrag natürlich nicht näher beschrieben, Einsatzgebiet ist leider der gesamte Träger.

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Das ist dann jetzt Dein Luxusproblem...Du wolltest sicher ein BV und bist jetzt sauer, daß Du kein BV bekommen hast. Leute gibt´s...

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Stimmt, ich möchte gerne an meinem Arbeitsplatz bleiben und nicht die Personalnot in anderen Gruppen abdecken. Aber bei der Fragestellung kannst du mir wohl nicht weiter helfen.

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Du kannst ja aber nicht an Deinem Arbeitsplatz bleiben und hast einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, völlig gesetzes-konform. Was Du jetzt möchtest oder nicht, interessiert Niemanden und ein BV weil Dir der Platz nicht zu sagt...ohne Worte.

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Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass der Arbeitsplatz sich nach den Mutterschutzrichtlinien richtet. Es kommt nicht darauf an, ob einem die jeweilige Arbeit dann auch noch gefällt, oder nicht. Wenn die Gefährdung aber nach wie vor besteht, wenn auch minimal geringer und du das auch begründen kannst, würde ich der neuen Aufgabe mit genau dieser Begründung widersprechen.
LG

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Die relevante Frage ist hier, ob der neue Arbeitsplatz deiner Qualifikation entspricht, also du die Arbeit ausüben könntest und ob der Arbeitsplatz dem MuSchG entspricht.
Das heißt dein AG müsste wieder eine Gefährdungsbeurteilung für deinen neuen Arbeitsplatz ausfüllen und ihr müsst prüfen, ob alle Anforderungen des MuSchG erfüllt sind. Ist das so, dann kannst du da leider wenig machen, ausser nett nachfragen.
Einen Ansatzpunkt sehe ich hier beim "alleine Arbeiten". Das könnte eventuell problematisch werden.

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Hmm, hauptsächlich scheint es um die Infektionskrankheiten zu gehen. Und da ist mir nicht klar, warum es in der einen Gruppe sooo ein schlimmes Risiko ist und in der anderen nicht. Bei Masern z.B. spielt ja das Alter der Klienten keine Rolle. Vielleicht erklärt es mir die Betriebsärtzin nochmal. Sonst muss ich eben für die paar Monate noch wechseln. Die formalen Qualifikationen für die Arbeit in der anderen Gruppe habe ich.

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Der neue Arbeitsplatz muss nicht zwingend dieselbe Qualifiaktion verlangen wie der alte.

Es kann auch was niedrigeres sein.

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Die Umsetzung musst du akzeptieren, aber selbstverständlich muss auch für den neuen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.

Die Einzelheiten klärst du mit dem Vorgsetzten, und wenn ihr gemeinsam nicht weiterkommt, dann mit der Gewerbeaufsicht.

Da gibts von Seiten der Frauenärztin kein Mitspracherecht und von deiner Seite nur die Verpflichtung jede geeignete Umsetzmöglichkeit zu akzeptieren.
Eigentlich solltest du ja froh sein, dass der Träger etwas geeignetes für dich sucht. Du hast einen Arbeitsvertrag abgeschlossen - Arbeit gegen Geld!