Kindergeld

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin 21 Jahre alt und habe leider noch keine Ausbildung gemacht, da ich mich fürs Kind entschieden habe. Bis August hatte ich ein 400 Euro job, war Ausbildungssuchend gemeldet und bekam deswegen auch noch Kindergeld. In August hatte ich dann ein Termin beim Jobcenter wegen ABG 2. Sie erzählte mir das sie mich nun als Arbeitssuchend einträgt und nichtmehr als Ausbildungssuchend. So und jetzt fängt mein Problem an. Meine Mutter hat heute ein Brief von der Familienkasse bekommen, dass Sie knapp 800 Euro Kindergeld zurückzahlen soll, da ich nichtmehr Ausbildungssuchend gemeldet bin. Ist das rechtens? Weil die vom Jobcenter hat mir nichts davon erzählt, dass mir kein Kindergeld zusteht. Und wegen mein 400 Euro job bekam ich nur 20 Euro vom Amt.
Entschuldige wenn das jetzt bisschen kompliziert geschrieben ist.
Liebe Grüße

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Hallo, ich ahne da etwas gefunden.. vielleicht hilft euch das weiter 😊

Kindergeld trotz fehlendem Ausbildungsplatz

Auch ein Kind, das in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann. Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen. Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.

Kindergeld trotz Arbeitslosigkeit

Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.

Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.
Falls das Kind seinen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen vergleichbaren Dienst abgeleistet hat, wird das Kindergeld für den betreffenden Zeitraum auch über den 21. Geburtstag hinaus gewährt.
Wichtig: Das Kind muss sich alle drei Monate bei der Bundesagentur für Arbeit als weiterhin arbeitssuchend/ausbildungssuchend melden, weil der Kindergeldanspruch andernfalls keinen Fortbestand hat (BFH vom 19.06.2008, Az.: III R 66/05 und III R 68/05)

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Vielen Dank für deine Hilfe. Also dann müsste ich eigentlich Kindergeld noch bekommen da die Tante beim Amt selbst sagte, dass ich mich jetzt erstmal nichtmehr für eine Ausbildung suchen brauch weil ich schon im 5 Monat war und ich deswegen auch nur noch absagen bekommen habe. Montag fahr ich mal hin und kläre alles. Ich hoffe es klappt aber trotzdem vielen dank du hast mir sehr weitergeholfen :)))

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Hallo, ich arbeite bei der Familienkasse. Als arbeitssuchend gemeldetes Kind hast du nur Anspruch bis zum 21. Lebensjahr. Die Anhörung die deine Mutter bekommen hat geht austomatisch raus weil das entsprechend vom Job Center so übermittelt wird. Als Ausbildungssuchendes Kind hat man Anspruch bis 25. du musst allerdings nicht gemeldet sein und kannst auch eigenbemühungen nachweisen. Zb Bewerbungen oder antworten auf Bewerbungen. Dann müsst ihr das nicht zurückzahlen. Bei weiteren Fragen kannst du mir gerne schreiben 😊

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So weitich weiß ist es so:

Du hast es bisher abgelehnt dir eine Ausbildung zu suchen, wegen deinem kind - dann hast du Anspruch bis zum 21. Lebensjahr.
Hast du wegen deinem kind keine Ausbildung bekommen, aber dich um eine bemüht, dann hast du bis zum 25. Lebensjahr Anspruch.

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bei einer Freundin war es so:
so lange sie ausbildungsplatzsuchend war, bekamen ihre Eltern Kindergeld, da sie noch zu Hause wohnte.
wäre sie nur arbeitsuchend gewesen, hätten ihre Eltern etwas zurückbezahlen müssen, ab dem Moment, wo sie nicht mehr Ausbildungsplatzsuchend war.

Grund ist wohl die Überbrückungszeit. Wenn keine Ausbildung gesucht wird, gibt es ja nichts mehr zu überbrücken.

Bescheinigungen mussten ihre Eltern ab ihrem 18. Geburtstag immer wieder an die Kindergeldstelle schicken. Schulnachweis, Nachweis, dass sie Ausbildungsplatzsuchend war, Berufschulnachweis usw.

Beim Arbeitsamt war es kompliziert. Sie wurde mehrfach hin und hergeschickt. Die Stelle für die Arbeitssuchenden schickte sie zurück zur Ausbildungsplatzsuche und diese Stelle wieder zur Arbeitssuchenden Stelle mit der Begründung, hauptsache sie macht irgendwas.

An die Rennerei wegen der Nachweise kann ich mich bei mir auch noch erinnern.
Später für die Rente auch noch mal. Da war ich längst mit der Ausblidung fertig, als von der Rentenkasse die Anfrage kam, dass ich doch bitte nachweisen solle, dass ich mit 18 noch zur Schule ging, Überbrückungszeiten usw. damit diese Zeiten miterfasst werden könnten.
Am besten von allem eine Kopie machen.

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ich weiß nicht ob dir das weiter hilft..
...ich habe eine ausbildung gemacht und war schwanger..dann wurde ich krank geschrieben wegen vorzeitiger wehen und ab dem ende des schuljahres (juni 17) bekam ich ja dann kein bafög mehr. Ab da hab ich ALG beantragt. Die haben mich auch als arbeitssuchend eingetragen. Kindergeld bekam ich bis ende des mutterschutzes (8wochen nach geburt)
wüsste nicht warum du kein Kindergeld bekommen solltest ...

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Ich versteh das alles auch nicht mehr. Gibt derzeitig nur Stress mit dem Ämter. Vilt liegt es daran das ich schon 21 bin und du jünger warst

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nein..ich war zu dem Zeitpunkt 23 und bin es immer noch :) der kleine kam auch diesen august.
bis 25 kann man kindergeld bekommen wenn man nicht arbeitet etc