Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Elternzeit

Hallo,

ich habe jetzt 2x Elternzeit von jeweils zwei Jahren hinter mir, bei beiden habe ich am Ende bzw. zwischendrin in Teilzeit gearbeitet (einmal 6 Monate und einmal 5 Monate).
Seit Mitte November ist meine Elternzeit jetzt vorbei, 4 Arbeitstage habe ich jetzt wieder hinter mir.
Vorm ersten Kind hab ich 13 Jahre gearbeitet und eingezahlt, ohne eine Unterbrechung.

Gestern habe ich jetzt meine Renteninformation bekommen und bin etwas fassungslos. Ich habe keine Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, da ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre eingezahlt habe.

Ich kann ja verstehen, dass jemand, der sich entscheidet, für länger Hausfrau/mann zu sein, keinen Anspruch hat, da er ja auch kein Einkommen hat, was wegfällt.
Aber ich habe in meiner Pause ja Elterngeld (als EG Plus, damit 2 Jahre möglich sind) bezogen und lediglich jetzt 3 Monate, die wir vom Gehalt meines Mannes allein leben mussten.
Ist es wirklich so, dass man als Arbeitnehmer gestraft wird, wenn man die gesetzlich erlaubte Elternzeit in Anspruch nimmt und danach erwerbsunfähig wird?
Wie gesagt, jemand, der sich länger/ dauerhaft dafür entscheidet, zu Hause zu bleiben, kann ich das absolut verstehen, der hat ja kein Gehalt, welches wegfällt.
Aber jemand, der die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kindererziehung in Anspruch nimmt, würde gestraft werden, wenn er/ sie danach erwerbsunfähig wird?
Ich mein, mir geht's zum Glück gut, und ich hoffe die 3 Jahre jetzt zusammen zu bekommen, aber da bekommt man ja Panik, dass einem was passiert.

Und ja, bevor der Tipp kommt, natürlich bin ich privat abgesichert. Aber verwundert bin ich über die gesetzliche Rente doch...

Verwirrte Grüße

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Tauchen die Kinderbetreuungszeiten denn korrekt im Schreiben der Rentenversicherung auf?

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Hallo,
da tauchen gar keine Zeiten auf.
Das ist nur diese allgemeine Information, wie viel Rente man erhält, wenn man weiter einzahlt, wie in den letzten Jahren, wie viel das unter Anpassung sein könnte.
Ich werde aber mal wegen der Kindererziehungszeiten dort nachfragen.
Danke für den Tipp!
Lg

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Du musst die Kinderbetreuungszeiten nachtragen lassen!
Das bringt Rentenpunkte und heilt auch die Erwerbsminderung.

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Lass mal genau die Versicherungszeiten überprüfen. Bei mir hatte das auch ein paar Mal nciht gesrimmt. Die hatten teilweise nicht die Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Dir stehen pro Kind 3 Jahre Erzeihungszeit zu, da wird Dir das Durchschnittseinkommen voll angerechnet. Da stimmt was nicht in Deinem Bescheid.lass es überprüfen!