Elterngeld..Frühere Geburt.. 3. Lebensmonat

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei die Anträge auf Elterngeld vorzubereiten.
Infos: Wir erwarten Zwillinge; ET ist 13.11.17; sie werden aber spätestens ab dem 30.10.17 eingeleitet
Generell gilt ja, dass ich 6 Wochen vor dem ET (also ab dem 02.10.17) bis 12 Wochen nach dem ET (also bis zum 05.02.18) Mutterschutz habe.
Das, was einem vor der Geburt an Mutterschutz fehlt, wird einfach hinten dran gehangen, so dass sie Daten gleich bleiben.

Ich möchte die 12 Monate Elterngeld nehmen und mein Mann, der ab Geburt 2 Lebensmonate in Elternzeit zuhause bleibt, möchte die 2 Partnermonate nehmen.

Nun würde ich in meinem Antrag Lebensmonat 1 - 12 ankreuzen und angeben, dass ich Mutterschaftsgeld beziehe.
Dieses beziehe ich ja aber nur bis zum 05.02.18

Die Lebensmonate (nach denen sich ja auch der Elterngeldbezug richtet) fallen ja aber dann anders. Wen ich z.B. davon ausgehe, dass es die Zwerge wirklich zur zur Einleitung aushalten und dann der Geburtstermin z.B. am 30.10.17 ist:

Lebensmonat 1: 30.10.17 -.29.12.17
Lebensmonat 2: 30.12.17 - 29.01.18
Lebensmonat 3: 30.01.18 - 28.02.18

Für mich als Zwillingsmama, die sowieso Basiselterngeld bezieht, ist es doch irrelevant, ob da nun Mutterschaftsgeld in den 3. Lebensmonat fällt, weil das Elterngeld dann eben anteilig für den 3. Lebensmonat und unter Berücksichtigung des Mutterschaftsgeldes für die paar Tage im Februar berechnet wird und ich ab dem 4. Lebensmonat entsprechend das Elterngeld "voll" erhalte.

Oder denke ich da gerade falsch?

Und mein Mann kann ja dann trotzdem problemlos die 2 Monate Elterngeld parallel zu seiner Elternzeit nehmen, da wir ja trotzdem nur auf 14 Monate Elterngeld kommen, richtig?

Aufpassen müsste ich doch erst, wenn ich ab dem 3. Lebensmonat ElterngeldPlus beziehen wollen würde (was ja nicht ginge, da man ja bei Mutterschaftsgeld auch Basiselterngeld nehmen muss).
Da ich Basiselterngeld für die 12 Monate angebe, muss ich doch auf nichts aufpassen oder?

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.

LG
Cassy mit Doppel#herzlich 34. SSW

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Ja das bleibt alles gleich. Dein Mann kann auch seine Partnermonate problemlos nehmen das hat nichts mit deinem Elterngeld und Mutterschaftsgeld zu tun.

Wie du richtig geschrieben hast bekommst du einfach nur länger Mutterschaftsgeld und die Elterngeldstelle rechnet das an.
Einzig bei EG-Plus würde sich der EG-Plus-Bezug verschieben und man müsste das Geld für diesen Monat selber teilen und aufheben...

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Danke und sorry - ich hab mich irgendwie total verwirren lassen ^^

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"Aufpassen müsste ich doch erst, wenn ich ab dem 3. Lebensmonat ElterngeldPlus beziehen wollen würde (was ja nicht ginge, da man ja bei Mutterschaftsgeld auch Basiselterngeld nehmen muss).
Da ich Basiselterngeld für die 12 Monate angebe, muss ich doch auf nichts aufpassen oder?"
Genau so ist es.

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Vielen Dank; da hab ich mich durcheinander bringen lassen. ;-)