Ausklammerung Mutterschutz bei Elterngeldberechnung von Beamten

Hallo,

wir sind gerade dabei unsere Finanzen für ein möglicherweise weiteres Baby zu planen :-D. Die meisten Fragen zum Elterngeld (Plus), Bezugszeitraum, Ausklammerung usw. konnte ich klären, aber eine bleibt noch offen:

Meine Frau ist Beamtin und würde gerne wieder 2 Jahre zu Hause bleiben - eben sofern es finanziell hinhaut. Bei ihr zahlt ja keine GKV ein Mutterschaftsgeld, sondern sie erhält stattdessen ihre normalen Bezüge bis zur Geburt und 8 Wochen darüber hinaus. Heißt das, im Gegensatz zu Angestellten, wird die Zeit unmittelbar vor der Geburt mit eingerechnet bei der Bestimmung der Höhe des Elterngeldes? Oder wird dieser ausgeklammert (oder mit 0€ angesetzt), so wie es beim "echten" Mutterschaftsgeld der Fall ist? Es macht ja tatsächlich einen Unterschied, wenn das Ende der vorangegangenen Elterngeld Plus Zeit dann noch nicht lange zurück liegt...

Danke, LG,
Tobias

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Ja bei Beamten ist der Bemessungszeitraum 12 vollständige Kalendermonate vor Geburt.
Ein Ausklammerungstatbestand existiert nicht da volle Bezüge bezahlt werden.
Daher ist auch hier der Zeitraum bei schneller Geburtsfolge geringer als bei Angestellten.

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Danke, das hilft sehr!

LG,
Tobias

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"Heißt das, im Gegensatz zu Angestellten, wird die Zeit unmittelbar vor der Geburt mit eingerechnet bei der Bestimmung der Höhe des Elterngeldes? "
Genau das heißt es.

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Da deine Frau Beamtin ist, kann sie für die Zeit des Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beenden und erhält dann während des Mutterschutz das volle Gehalt.
Das macht dann natürlich auch nochmal was aus deinem der Bemessensgrundlage für das Elterngeld.

Vg