Elterngeld für Selbstständige - Bin am verzweifeln!

Hallo,

ich verzweifel langsam an den Behörden und an das Internet. Ich verstehe die Aussagen bei den Behörden genau so wenig wie die Informationen die ich im Internet bekomme.

Mein Anliegen ist folgendes:

Wir bekommen am 08.01.2018 (ET) ein Kind. Meine Partnerin ist in einem angestellten verhältnis und bekommt 2.400 € Brutto. Ich bin selbstständig und mein wirtschaftlicher Gewinn im Jahr 2016 lag bei ~ 40.000 €.
Meine Partnerin möchte gerne 18 Monate in Elternzeit gehen, aber nur das Basis Elterngeld für 12 Monate sich auszahlen lassen. Den Rest legt sie sich selber zurück (man könnte es laut Info auf in 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld Plus spplitten, aber das möchte sie nicht).

Meine Frage ist nun bekomme ich auch für 2 Monate Elterngeld wenn meine Partnerin 18 Monate geht?
Wenn ja wo kann ich dieses anhand meines Falles errechnen?
Ich darf max. 30 Stunden/Woche selber arbeiten, wenn ich z.b. 12 Std./Woche arbeite welcher Betrag wird dann von dem berechneten abgezogen?
Ich habe ein Ladengeschäft. Was ist wenn ich durch Krankheitheit meines Mitarbeiters dann 30 Std./Woche arbeiten muss? Kann man das im Nachgang noch angeben? Weil so etwas kann man vorab ja gar nicht planen.

Wenn mir weitere Fragen einfallen schreib ich sie drunter :-D

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Elternzeit und Elterngeld sind zwei unabhängige Sachen und haben nur indirekt miteinander zu tun.

Auch ist dein Elterngeldanspruch unabhängig von dem deiner Frau.

Nimmt deine Frau 12 Monate Elterngeld in Anspruch kannst du noch die 2 Partnermonate nehmen. Ob deine Frau da Basiselterngeld oder die ElterngeldPlusvariante oder eine Mischung aus beiden wählt ist egal.

Heier noch zwei Links zum besseren Verständnis des Elterngeldes insbesonders auch bei Selbstständigen https://www.elterngeld.net/elterngeldwissen.html und ein Planer https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=2 und allgemeine Infos http://www.elterngeld-plus.de/

Da du als Selbstständiger ja arbeiten willst während deines Elterngeldbezuges solltest du darüber nachdenken ob du mit ElterngeldPlus besser gestellt bist und z.B. 4 Monate deine Stunden auf max 30h Std reduzierst https://www.elterngeld.net/rechner.html da im ElterngeldPlus die Anrechnung von Einkommen anders erfolgt als beim Basiselterngeld.

Als Selbständiger gibt es dann bei der Elternberechnung eh nur eine voraussichtliche Berechnung des Elterngeldes anhand deiner prognostizierten Angaben (voraussichtlicher Verdienst etc) und es erfolgt am Ende eine Nachberechnung. Wichtig ist das du unter den 30Std/Woche bleibst sonst fällt dein Anspruch für den gesamten Elterngeldmonat weg.

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Und wenn ich nicht Arbeiten gehe habe ich mir ausgerechnet bekomme ich 1800 €/Monat Elterngeld.

Wenn ich das Geld bekomme darf ich mir dann trotzdem noch weiter meinen Lohn auszahlen? Weil diese 1800 € decken dann nämlich gerade mal so den Mitarbeiter pro Monat!

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Das ist dann schon der Höchstbetrag Elterngeld(2770€ Brutto Kappungsgrenze)... wahrscheinlich ist dein Einkommen sonst brutto höher.

Nein, wenn du dir Lohn auszahlst dann ist das anrechenbares Einkommen welches wiederum auf das Gehalt der Kappungsgrenze angerechnet wird auch wenn dein eigentliches Gehalt höher war.
Damit wird dann da Elterngeld nur anhand der Differenz des Einkommens zu den 2770€ (Brutto) berechnet... siehe Abschnitt 3 https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html

Die Kosten für den extra Mitarbeiter fallen doch bei deiner Firma an und nicht bei deinem Elterngeld.
Beachte das sämtlicher Gewinn deiner Firma auch als Einkommen angerechnet wird für diesen Zeitraum.... Kosten für einen extra Mitarbeiter sind wiederum Kosten die deinen Gewinn ja schmälern bzw hast du dann idealerweise keinen Gewinn für die Monate.

Solltest du trotzdem arbeiten gehen bzw Gewinn erwirtschaften solltest du überlegen ob es sinnvoller ist ElterngeldPlus zu beziehen da dabei die Einkommensanrechnung anders funktioniert....

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