Darf Mutterschaftsgeld komplett von Hartz4 abgezogen werden???

Hallo.:-)

Mein Mann bekommt Hartz4 Geld #schmollund ich bekomme ab 01.07. Mutterschaftsgeld. Jetzt meint der Mann vom Amt das das Mutterschaftsgeld gleich zusetzen ist mit Krankengeld. Die Krankenkasse bestreitet das, weil das M geld keine Lohnersatzleistung ist sondern der Lohn den sich Arbeitgeber und KK teilen.

Wer kennt sich aus #augen und kann mir sagen ob vom Mutterschaftsgeld Freibeträge bleiben???#kratz #gruebel

Weil man das Krankengeld nämlich komplett abziehen darf.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und einen schönen Tag.#sonne

LG Elchen

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Oh, mein Lieblingsthema... das hat mich einige Nerven und Diskussionen mit meiner Sachbearbeiterin gekostet! ;-)

Freibeträge gibt es nicht, das Mutterschaftsgeld darf komplett angerechnet werden. Ich denke übrigens schon, dass der Mann vom Amt recht hat und es eine Lohnersatzleistung ist (habe gerade meine Steuererklärung gemacht und da fallen Krankengeld und Mutterschaftsgeld auch in dieselbe Spalte als "Lohnersatzleistungen").

Einzige Einschränkung: sollte dir das Mutterschaftsgeld auch auf das Erziehungsgeld angerechnet werden (10 Euro pro Tag in den ersten 8 Wochen nach der Geburt- sind immerhin fast 600 Euro insgesamt), dann darf dieser Betrag NICHT nochmal auf das ALG 2 angerechnet werden. Nur leider wissen das die meisten Leute bei der Arge nicht. Ich habe meiner Sachbearbeiterin sogar den entsprechenden Gesetzesauszug als Kopie mitgeschickt (steht im Bundeserziehungsgeldgesetz, ich glaube § 8), aber selbst dann hat sie es noch nicht kapiert. Nach ewig langen 10 Wochen kam dann endlich ein Brief in dem stand, dass meinem Widerspruch in allen Punkten stattgegeben wird. :-)

LG Christiane

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Kleine Korrektur:

Erhält die Frau NUR das Mutterschaftsgeld von der KK, dann gibt es die Versicherungspauschale von 30,- € als Freibetrag/Absetzung.

Erhält sie aber Mutterschaftsgeld UND den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG, dann wird dieser Zuschuss des AG genauso behandelt wie anderes Arbeitsentgelt = Freibeträge wie sonst auch. Die 30-€-Pauschale gibt es dann aber nicht nochmal gesondert auf das Mutterschaftsgedl, denn die ist im Grundfreibetrag von 100,- € enthalten.

Gruß
Christine

...die heute heiße Diskussionen mit einer Kundin hatte, die nicht kapierte, dass ich ihren EzG-Bescheid nur haben will, damit ich ihr nicht zuviel abziehe und nicht damit ich das ErzG auch anrechne... :-)

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Ah danke. Wieder was dazugelernt. :-)

Da hat man mir doch glatt die Versicherungspauschale unterschlagen. Die böse Arge mal wieder... :-p Na ja, meine erste Sachbearbeiterin wußte nicht einmal was Mutterschaftsgeld ist ("Ach, sowas gibt es? Und wer zahlt das?"). Dazu spar ich mir jetzt jeglichen Kommentar.

Liebe Grüße
Christiane

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