Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger

Hallo ihr Lieben,

Ich habe gestern getestet und bin schwanger. Ungeplant. Wir haben schon zwei Jungs (8+5) und 2014 hatte ich leider eine Fehlgeburt. Wir haben keinen weiteren Nachwuchs geplant da unsere Situation nicht so ganz einfach war. Zudem war ich bis zum Ende letztes Jahr selbstständig. Dann ergab es sich, dass mich ein Kollege zum 1.1.2017 anstellte und meine Kunden übernahm. Das war für mich eine glückliche Fügung, die Belastung der Selbstständigkeit war weg.
Nun ist aber mein Arbeitsvertrag auf 6 Monate ( die gleichzeitig Probezeit sind) befristet. Danach muss der Vertrag schriftlich verlängert werden ansonsten läuft der Vertrag aus. Wir sprachen darüber vor Vertragsunterzeichnung und mein Chef sagte, dass er das inzwischen grundsätzlich so mache, es aber noch niemanden gab, bei dem der Vertrag nich verlängert bzw. in einen unbefristeten umgewandelt wurde. Hinzu kommt, dass die Branche ein Baugewerbe ist und ich vermutlich ein Beschäftigungsverbot kriegen würde... Ich denke mal, unter diesen Umständen würde er den Arbeitsvertrag sicher nicht abändern... Ich will jetzt die Schwangerschaft aber auch nicht bis 1. Juli für mich behalten, denn das fände ich ihm gegenüber nicht fair.

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage ist? Wenn der Vertrag ausläuft, bin ich dann arbeitslos oder bekomme ich wegen dem Beschäftigungsverbot trotzdem mein Gehalt? Wer bezahlt das? Und wie ist es dann mit der Elternzeit? Ich will meinem Chef natürlich nicht auf der Tasche liegen und es ist mir fast peinlich, jetzt schwanger zu sein... Ich bin ziemlich verzweifelt :-( obwohl ich mich auch freue... Aber warum kann es nicht mal geradeaus laufen? #schmoll
Ich danke Euch schon für Eure Ratschläge.

Liebe Grüße

Bellymone

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Zudem war ich bis zum Ende letztes Jahr selbstständig. Dann ergab es sich, dass mich ein Kollege zum 1.1.2017 anstellte und meine Kunden übernahm. Das war für mich eine glückliche Fügung, die Belastung der Selbstständigkeit war weg.
Nun ist aber mein Arbeitsvertrag auf 6 Monate ( die gleichzeitig Probezeit sind) befristet.
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Wenn der Vertrag ausläuft, bist du danach arbeitslos und musst dich deswegen rechtzeitig beim Arbeitsamt melden.

Sollte dein Chef den Vertrag verlängern, dann musst du prizipiell erst davon ausgehen, dass du dort auch weiter deine Arbeitsleistung erbringst. Eventuelle Gefährdungen können über verschiedene Maßnahmen wie auch über eine Umsetzung ausgeschlossen werden.

Die Belastung der Selbstständig ist nun von deinen Schultern weg auf die Schultern deines früheren Kollegen übergegangen. Dazu gehört auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Fall von Schwangerschaften, die Schwierigkeiten, die mit Schwangerschaft allgemein verbunden sind, die eine Stellenplanung sehr stark erschweren können.

Dein Chef muss den Vertrag nicht verlängern. Es ist jedesmal seine Entscheidung. Gerade dann, wenn ihn die Schwangerschaft finanziell und wirtschaftlich in Schwierigkeiten bringen würde, wird es für ihn ratsam sein, den Vertrag nicht zu verlängern. Warum hätte er sonst deinen Vertrag auf 6 Monate erst mal befristet? (Das ist nicht die übliche Befristung.)

Es werden hier alle laut schreien, dass man im Fall eines Beschäftigungsverbots als AG keine Kosten hätte. Das ist natürlich mehr als naiv. Spätestens wenn man selber als Kleinstunternehmer eine schwangere Mitarbeiterin hat, wird sich zeigen, wieviele Mehrkosten (bzw. Verluste) trotz Ersattung der Umlage immer noch entstehen. Manche kleinen Arbeitgeber bringt das an den Rand der Existenz, so dass sie aus diesem Grund einer Schwangeren sogar legal kündigen dürfen!

Eine Möglichkeit wäre, dass du dich wieder selbständig machst und die Kunden von deinem Kollegen zurücknimmst. Dann bist du vom Arbeitsvertrag nicht abhängig, du kannst bis zur Geburt und sofort danach (ohne Mutterschutzfrist) durchgängig arbeiten und verdienst dein eigenes Geld.

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Hallo Momo,

Vielen Dank für Deine Antwort.
Eine erneute Selbstständigkeit kommt für mich nicht mehr in Frage. Da ich ja im Baugewerbe arbeite und die Arbeit körperlich anstrengend ist und ich diese selbst, weder schwanger noch nicht schwanger, nicht komplett alleine leisten kann...
Tja, da denkt man mal es läuft und dann ist alles wieder kompliziert :-(

LG

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Schwangere Frauen sind viel häufiger krank (AU) als andere Arbeitnehmer. Das liegt einmal an dem schwächeren Immunsystem, das bewirkt, dass man gewöhnliche Infekte idR viel häufiger und länger hat als sonst, aber auch viele andere Vorerkrankungen verstärken sich in der Schwangerschaft, wie z.B. die Venenschwäche und Rückenbeschwerden. Dazu kommen noch die Krankheiten, die direkt mit der Schwangerschaft im Zusammenhang stehen, drohende Fehlgeburt, Hyperemessis, Gestosen .... (Brauchst ja nur mal hier die Beiträge zu lesen, wie viele Frauen schwanger krank sind und aus welchen Gründen...!)

Die gesetzliche Vorgabe ist, dass es kein Beschäftigungsverbot geben darf, wenn eine Krankheit bzw. ein pathologischer Verlauf vorliegt, wenn man z.B. liegen muss. Bzw, die AU hat immer Vorrang vor einem BV, sogar Vorrang vor einem BV, das der Arbeitgeber ausstellt, wenn beides gleichzeitig vorliegt. Das BV ist also nicht der Ausweg aus der Kostenlawine.

Die ganzen AU-Ausfallzeiten kosten den AG entweder komplett die Lohnfortzahlung (wenn er nicht in der U1 freiwillig versichert ist), oder anteilig (wenn er in die U1 einzahlt). Noch dazu kann er i.d.R. niemanden als Ersatz einstellen, da die Stelle ja besetzt ist. Also bleibt die Arbeit liegen oder muss von Kollegen aufgefangen werden.

Arbeitnehmer die das bereits erlebt haben, wissen ein Lied davon zu singen. In gerade im Baugewerbe, wo alles auf Termin fertig sein muss. Kaum ein AG wird sich das freiwillig antun.

Keine Ahnung welche Tätigkeit du genau machst. Ohne nähere Angaben kann ich keine Prognosen dazu abgeben, ob das schwanger noch ausgeübt werden kann.

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Wenn du arbeitslos bist, bekommst du nichts an Geld, denn du warst nicht lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt, somit wärst du ziemlich dumm, wenn du jetzt was sagen würdest.

Und entgegen der anderen Meinung wüsste ich nicht, welche Mehrkosten deinem AG beim BV entstehen sollten, die er nicht auch hat, wenn dein Vertrag ausläuft (wie neue Ausschreibung, Bewerbungsverfahren usw.).

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Am besten du beherzigst auch mal deinen eigenen Rat, den Mund zu halten wenn man nicht Bescheid weiß.

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Ich weiß aber Bescheid und du kannst ja hier auch nichts nennen, was noch zusätzliche Kosten verursachen sollte.

Kennen wir ja aber bei den BV Sachen schon, dass immer, wenn jemand genauer nachfragt, du dann nicht mehr antwortest.

Also deine Antwort zeigt, dass ich mit meiner Antwort wohl doch richtig liege, dass es keine wirklichen weiteren Kosten gibt, die auftreten, die bei Vertragsende nicht eh auftreten würden.

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Hallo,

da Du nun nicht mehr lange in Probezeit bist, würde ich dem AG nichts von der Schwangerschaft erzählen und mich fest anstellen lassen. Vielleicht geht er an die Decke danach, aber dafür kannst Du nichts. Auch im Baugewerbe kannst du so eingesetzt werden, daß Du kein BV brauchst, wenn Du wirklich ernste Absichten hast mit Deinem Job, würde ich diese Variante in Betracht ziehen.

LG und alles Gute.