Familienkasse Trennung nicht mitgeteilt - Vater zu Unrecht Kindergeld bezogen

Hallo,

nach meiner Trennung vor 1,5 Jahren lief das Kindergeld für meine Tochter, die mit mir ausgezogen ist, mit meinem Einverständnis weiter auf das Konto ihres Vaters, da er finanziell schlechter dran ist als ich, sich das Kind häufig bei ihm aufhält und er sich auch an anfallenden Kosten beteiligt.

Bei der Steuerberaterin ging es nun um den Steuerklassenwechsel und die Beantragung der Steuerklasse 2 für mich. Dazu nun müsste ich aber die Kindergeldberechtigte sein und entsprechenden Antrag stellen. Dabei ist uns nun aufgefallen, dass wir offenbar die Trennung direkt hätten mitteilen müssen und auch, dass das Kind in der Wohnung der Mutter lebt.

Meine Frage nun - wenn das Ganze doch mit meiner Einwilligung war, dass er das Kindergeld erhält, wird dann trotzdem eine Rückforderung fällig? Ich meine - der Anspruch bestand ja bei einem Elternteil so oder so, das Kind für welches die Leistung beantragt wurde - ist ja existent - trotzdem zurückzahlen?

Kann es der Familienkasse nicht egal sein, ob Mutter oder Vater das Geld bekommen? Muss er zurückzahlen - würde das Geld nicht auf mich übertragen werden können? Oder haben dann beide Pech gehabt?

Er hat wohl schon versucht das bei der Familienkasse zu klären, wollte sich aber auch nicht um Kopf und Kragen reden, solange nicht klar ist, was die Folgen sind.

Kennt sich jemand aus? Ich meine, ein Bußgeld wegen Meldeverstoß oder so ist ja ok, aber soviel Geld zurückzahlen - das hat er ja gar nicht.

Was könnte man tun?

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Eigentlich sollte das egal sein, wohin sie ausgezahlt haben. Angerechnet wird es ja eh euch beiden. Aber ob sie das wirklich so sehen, ist die Frage.

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Hm, verstehe das Problem nicht, wenn er das Kindergeld zurückzahlen muss, dann würde es ja dir zustehen, also könntest du ihm das dann wieder überlassen.

Ist er aber zB Beamter und hat er durch den Kindergeldbezug Familienzuschläge bekommen, dann hat er jetzt mE wirklich ein Problem.

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Hallo,

meine Befürchtung ist dass durch die Nichtmitteilung der geänderten Verhältnisse KEINER Anspruch hatte und folglich für die Zeit nichts bekommt - er muss das zu Unrecht bezogene zurückzahlen an die Familienkasse und ich kriege rückwirkend nichts, weil ich nichts beantragt habe - obwohl ich berechtigt gewesen wäre... Klingt verwaltungstechnisch einleuchtend, jetzt, wo ich es selber so durchlese...:-(

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Soweit ich weiß kannst du Kindergeld ziemlich lange rückwirkend beantragen.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/kindergeld-rueckwirkend-beantragen-ihre-rechte/

Solche Sachen würde ich in einem Rechtsforum nachfragen...

LG S.

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Eigentlich passiert gar nichts.
Er ist genauso berechtigt, wie du. Die Famka macht es sich nur einfach und zahlt eben nur an eine Person aus. Kindergeld ist eine vorgezogene Steuerrückerstattung auf das nicht-besteuerbare Existenzminimum des Kindes. Kindergeld erhält, wer den Unterhalt des Kindes sicherstellt - in der Regel also Vater und Mutter. Nach einer Trennung kommt (in der Regel) in der Steuererklärung also bei Vater und Mutter jeweils der halben Satz rein. Ausgezahlt wird es nur bei einer Person. Verrechnet wird es über den Unterhalt.

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Hallo,

Mit der trennung hätte der familienkasse mitgeteilt werden müssen, dass dein kind bei dir lebt.

Denn kindergeld steht demjenigen zu, der das kind im haushalt hat. Und wenn der papa das geld bekommen hat, dann gibt es nur zwei möglichkeiten: hast du das geld nicht erhalten dann muss er es zurückzahlen und du bekommst es von der familienkasse wieder ausgezahlt. Oder du gibts eine erklärungcab, dass du das geld vom papa bekommen hast.

Solltet ihr aber ein wechselmodell haben, dann müsst ihr als eltern einen kindergeldberechtigten bestimmen.

Sorry, ich hoffe es ist ein bisschen verständlich.

Ich weis von was ich da schreibe - ich arbeite schon paar jahre da...

Lg sunny-bird