Elterngeld Vater-muss dies zeitgleich zur Elternzeit sein?

Hallo :-)

Ich wollte mal fragen, wie das ist.

Mein Mann würde gern den 14. und 15. Lebensmonat Elternzeit nehmen.

Elterngeld gibt es ja maximal für 13. und 14. Lebensmonat...ich selbst nehme 12 Monate Elterngeld in Anspruch.

Wird kontrolliert, ob er wirklich in der Zeit zu Hause war?

Beim ersten Kind beantragten wir für meinen Mann auch 2 Monate Elterngeld. Scheinbar fehlerhaft, denn er blieb tatsächlich den 8. und 9. Lebensmonat zu Hause, erhielt aber erst im 13. und 14. Lebensmonat dann das Elterngeld (wo er schon wieder arbeiten war). Da hat auch keiner was gesagt.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Ich danke euch!

LG bienchen321 mit Prinz 2 J. an der Hand und Prinzessin 38. SSW im Bauch

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Hallo,

Du musst den Elterngeldantrag die Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen und du unterschreibst bei der Beantragung dass du bzw. Dein Mann keine Einkünfte hat....

Dein Mann könnte bis zu 30stunden arbeiten....

Lg

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Also Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Die kann er unabhängig voneinander nehmen ABER: Wenn er arbeiten geht und gleichzeitig Elterngeld erhält, wird das Gehalt oder der Lohn auf dieses angerechnet. Das ist absolut nicht zu empfehlen ;)

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Nachtrag: das trifft auf das Basiselterngeld zu. Elterngeld plus könnt ihr auch machen, aber da müsst ihr meines Wissens beide in Teilzeit arbeiten. (max 30 Stunden die Woche)

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"Elterngeld plus könnt ihr auch machen, aber da müsst ihr meines Wissens beide in Teilzeit arbeiten. (max 30 Stunden die Woche) "
DA bringst du einiges durcheinander. Dabei geht es um die Partnerschaftsbonusmonate, wo beide zwischen 25 und 30h arbeiten müssen. Beim ElterngeldPlus kann man arbeiten (bis 30h), muss aber nicht und da wird es natürlich auch angerechnet.

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Elterngeld und Elternzeit haben nichts miteinander zu tun, aber während des Elterngeldes darf nicht mehr als 30h gearbeitet werden und man braucht zwei Monate innerhalb der ersten 14 LM.