Teilzeit arbeiten in der Elternzeit? Und danach wieder Vollzeit?

Hallo,

ich habe gerade einen Bericht gelesen, dass man Teilzeit in der Elternzeit arbeiten kann.
Ich überlege mir dies zu tun, habe aber Angst, dass man dann meine Vollzeitstelle nach der EZ bei einer Teilzeitstelle belässt. Arbeite in einem Krankenhaus als ex. KS und da werden ja bekanntlich gerne Stellen gekürzt.
Bin jetzt seit Mitte Januar in EZ, kann ich jetzt noch auf Teilzeit umändern?
Wer kann mir Tipps geben?

Danke Jessica

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hi jessica #blume,

ich habe vor, in der elternzeit von 40 std vollzeit auf 20 std teilzeit / woche umzusteigen. in der broschüre des bundesministeriums für familie, senioren, frauen und jugend (www.bmfsjs.de - kannst du downloaden oder per post anfordern) steht, dass ein anspruch auf eine teilzeiterwerbstätigkeit gegeben ist, wenn folgende voraussetzungen erfüllt sind:

"- die arbeitgeberin / der arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der anzahl der personen in berufsbildung, in der regel mehr als 15 arbeitnehmer/-innen (das ist sicherlich in einem ks der fall);

- das arbeitsverhältnis der arbeitnehmerin bzw. des arbeitnehmers in demselben betrieb oder unternehmen besteht ohne unterbrechung länger als 6 monate;

- die vertraglich vereinbarte regelmäßige arbeitszeit soll für mindestens 3 monate auf einen umfang zwischen 15 und 30 wochenstunden verringert werden;

- dem anspruch stehen keine dringenden betrieblichen gründe entgegen
und

- der anspruch wurde der arbeitgeberseite 8 bzw. wenn die tätigkeit unmittelbar nach der geburt bzw. nach der mutterschutzfrist beginnen soll, sechs wochen vorher mitgeteilt. die mitteilung enthält beginn und umfang der gewünschten arbeitszeit (die gewünschte verteilung sollte auch mitgeteilt werden). bei beantragung der elternzeit sollte mitgeteilt werden, wann teilzeitarbeit geplant ist."

ABER: "wenn die arbeitszeit erst zu einem späteren zeitpunkt (nicht schon mit beginn der elternzeit) reduziert werden soll, gilt folgendes: hat die arbeitgeberin bzw. der arbeitgeber für die gesamte dauer der elternzeit eine ersatzkraft eingestellt , besteht die gefahr, dass diese anstellung dem anspruch des elternteils auf verringerung der arbeitszeit als dringender betrieblicher grund entgegengehalten wird, wenn die arbeitgeberin bzw. der arbeitgeber nicht wusste, dass der elternteil während der elternzeit arbeiten möchte. um diese gefahr zu vermeiden, ist es im einzelfall ratsam, bereits bei inanspruchnahme der elternzeit den antrag auf verringerung der arbeitszeit zu stellen. lehnt die arbeitgeberseite den antrag ab, besteht die möglichkeit, arbeitslosengeld während der elternzeit zu beziehen, wenn der elternteil den vermittlungsbemühungen der agentur für arbeit für eine versicherungspflichtige teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 wochenstunden zur verfügung steht."

ich weiß nicht, wie dein verhältnis zum arbeitgeber ist aber du könntest dich einach unverbindlich erkundigen, inwieweit eine teilzeitbeschäftigung möglich wäre.

weiter heißt es:

"wird während der elternzeit eine teilzeittätigkeit vereinbart, so gilt diese NUR FÜR DIE DAUER der angemeldeten elternzeit. sobald die elternzeit endet, lebt das ursprüngliche arbeitsverhältnis in der form wieder auf, in der es vor der elternzeit bestanden hat".

das bedeutet für mich, dass ich nach der elternzeit wieder 40 std / woche arbeiten und das gleiche gehalt wie vor der elternzeit erhalten werde.

liebe grüße

belly72

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Hallo,

ich war jetzt 1 Jahr zu Hause und fange zum 1.8. für 15 Stunden die Woche wieder an zu arbeiten.

Dafür habe ich einen Zusatzvertrag, d.h. mein bestehender Arbeitsvertrag wird nach der Erziehugnszeit sofort wieder gültig und der Teilzeitvertrag erlischt dann automatisch. Sollte ich dann weiter nur Teilzeit arbeiten, ließe sich da aber sicherlich auch was drehen.

Viel Erfolg
Steffi

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hallo jessica,

dein bestehender arbeitsvertrag wird von einer teilzeitarbeit während der EZ nicht berührt.

es ist zwar schön, dass das recht auf einen teilzeitarbeitsplatz bis 30 stunden verweist, aber leider kann der betrieb aus betrieblichen gründen sowas auch ablehnen.

ich arbeite im 2.EZ auf 20Stunden Teilzeit - mein AV ist nicht berührt davon.

frag doch einfach mal bei dem AG nach - das ist wohl der einfachste weg..

lg
brujita