Elterngeldberechnung beim zweiten Kind mit Teilzeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage. Unser Kleiner ist im Januar diesen Jahres geboren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe das so geplant, dass ich die ersten 6 Monate Basis-Elterngeld (ca. 1400 Euro) beziehe und ab dem 7. Lebensmonat bis zum 18. Lebensmonat Elterngeldplus (ca. 700 Euro). Eigentlich wollte ich ab Beginn des 7. Lebensmonat dazu auch noch für einen Tag die Woche wieder in meinem Beruf einsteigen. Dafür würde ich ca. 500 Euro bekommen.

Nun hat mich eine Freundin verunsichert. Sie meinte, wenn wir in den zwei Jahren Elternzeit ein zweites Kind bekommen, würden mir aufgrund der Teilzeitbeschäftigung nur die 500 Euro als Gehalt anerkannt. Stimmt das? Sie meinte, dass mir nur ohne jegliche Beschäftigung in den ersten 14 Lebensmonaten das alte Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zustehen würde.
Ich weiß, dass die letzten 12 Monate für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden und das die ersten 14 Lebensmonate beim ersten Kind mitberücksichtigt werden. Wäre es schlauer erst ab dem 15. Lebensmonat wieder mit der Teilzeit zu beginnen oder wird die Teilzeit (500 Euro) auf das Elterngeldplus für die neue Elterngeldberechnung draufgerechnet?

Hat jemand damit Erfahrungen?
Liebe Grüße =)

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"Sie meinte, dass mir nur ohne jegliche Beschäftigung in den ersten 14 Lebensmonaten das alte Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zustehen würde."
Unsinn, die ersten 14 Monate des Elterngeldes (bei Elterngeldplus, sonst nur 12) werden einfach nicht eingerechnet, deshalb ist jegliches Einkommen dabei egal. Es interessiert nicht, ob du 5, 50 oder 500 Euro in der Zeit bekommen hast, weil die Monate nicht eingerechnet werden.

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"Wäre es schlauer erst ab dem 15. Lebensmonat wieder mit der Teilzeit zu beginnen oder wird die Teilzeit (500 Euro) auf das Elterngeldplus für die neue Elterngeldberechnung draufgerechnet?"
Es macht keinen Unterschied was du machst und nein, Elterngeld ist nie Einkommen für das nächste Elterngeld, weil es kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist.

Sprich bei Anrechnung ab dem 15. LM zählt eben auch nur das Teilzeiteinkommen mit zur Berechnung.

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Super! Vielen lieben Dank für die Antwort =)

Frohe Ostern #huepf