In der Elternzeit (als Erzieherin mit BV) schwanger werden...

Hallo ihr Lieben,

habe mal eine Frage...

Welches Geld steht mir zu wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?

Bekomme ich dann, sobald ich es dem AG mitteile und ich erneutes BV habe während der SS mein normales bzw altes Gehalt?

Und welches Elterngeld steht mir dann zu? Wird es von vor der 1. SS berechnet?

Danke für eure Antworten.

Gruß

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Hallo!

Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber festgelegt hast, wann und mit wie vielen Stunden Du wieder anfängst zu arbeiten, wirst Du ab dem Tag in dem Umfang für diese Stundenzahl Geld bekommen. Es muss aber erneut geprüft werden, ob nicht neue Immunitäten dazu gekommen sind, die eine Weiterarbeit ermöglichen, und auch eine Versetzung etwa in einen Hort oder in die Verwaltung ist jederzeit möglich, also es gibt keine Garantie, dass Du wieder ein BV bekommst, daher könnte es etwas ungünstig sein, wenn Du schnell noch vor einer geplanten Schwangerschaft vereinbarst, schnellstmöglich Vollzeit einzusteigen.

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Wenn du in der Elternzeit ganz zu Hause bist, dann bleibst du ohne Gehalt bis zum Beginn Mutterschutz des zweiten Kindes.

Wenn du eine Teilzeitvereinbarung hast, dann arbeitest du TZ bzw. die Gefährdungsbeurteilung mit Immunitäten bestimmen wird neu gemacht und dann entschieden. Du bekommst das TZ-gehalt.

Für ein BV und Lohnfortzahlung egal oder Teilzeit oder Vollzeit musst du immer eine Kinderbetreuung für dein erstes Kind nachweisen können, d.h. zu Hause abkömmlich sein. Sonst hast du gar keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

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"Welches Geld steht mir zu wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?"
Wenn du nicht Teilzeit in der Elternzeit arbeitest, gar keines.

"Bekomme ich dann, sobald ich es dem AG mitteile und ich erneutes BV habe während der SS mein normales bzw altes Gehalt?"
Wenn du nicht arbeitest gibt es auch kein BV, also auch kein Mutterschaftslohn.

" Und welches Elterngeld steht mir dann zu? Wird es von vor der 1. SS berechnet?"
Hängt davon ab, wie weit deine Kinder auseinander sind.

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Mhhh.... Habe es irgendwie anders in Erinnerung...

Wenn ich bis beispielsweise einschließlich August noch Elternzeit habe und mein Arbeitgeber weiß das ich ab September wieder arbeiten möchte,dann aber im Juli schwanger werde bekomme ich dann wirklich kein Geld falls ich erneutes BV bekommen würde???

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Du hast doch dann im September keine Elternzeit mehr, da gibt es dann natürlich für den Fall, dass du wirklich ein BV erhältst (was du frühestens zum Arbeitsbeginn bekommen könntest) dein normales Geld.

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