Verfallen Urlaubstage bei Wechsel von VZ nach TZ?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich habe bisher immer Vollzeit gearbeitet und werde ab dem 28.4 in Mutterschutz gehen. Da ich vorher noch einen Anspruch auf 25 Urlaubstage habe, haben mein Chef und ich uns darauf geeinigt, dass ich bis auf 10 Tage Urlaub alles noch vorher nehme und des Rest dann wenn ich wieder da bin. Ich werde 2 Jahre Elternzeit einreichen, aber nach 1 1/2 Jahren für 2 Tage die Woche auf Teilzeitbasis arbeiten gehen ( 15 Stunden). Ich war der Meinung das ich meine 10 Urlaubstage behalten werde und diese nicht runtergerechnet werden auf meine Teilzeitstunden, da ich mir diese ja auf Vollzeitbasis erarbeitet habe. Jetzt höre ich aber von immer mehr Leuten das dies nicht so sei und ich danach umgerechnet nur noch 4 Tage habe. Kann dies echt so sein? Weil dann würde ich meine 10 Urlaubstage natürlich lieber jetzt noch nehmen anstatt im Anschluss.

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Während deiner Elternzeit ruht dein VZ Verhältnis mit all den Ansprüchen die daraus noch offen sind. Wenn du TZ arbeitest, dann mit einem TZ vertrag, für den du andere Urlaubsansprüche erwirbst. Den alten Urlaub bekommst du dann, wenn das VZ Verhältnis wieder aktiv wird - nach der Elternzeit.

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Ok hab ich soweit verstanden. Ich werde aber nach Ablauf der 2 Jahren Elternzeit auch weiter in Teilzeit arbeiten gehen, allerdings dann irgendwas zwischen 24 und 30 Stunden die Woche. Werden meine in Vollzeit erworbenen Urlaubstage dann trotzdem runter gerechnet oder nicht?

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Entweder umgerechnet oder direkt im Anschluss an die Elternzeit.

Runterrechnen geht nicht.

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Hallo,

Wenn ich "nur" Stunden reduziere aber weiterhin eine 5 Tage Woche habe, dann wird nichts verrechnet.

Willst du nur noch 4 Tage / Woche arbeiten, dann wird er auf 4/5 gekürzt!

Lg

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Bei der TE geht es um ihren Resturlaub von vor der Schwangerschaft und dieser darf nicht gekürzt werden. Du meinst sicher den neuen Urlaubsanspruch:-)

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"Wenn ich "nur" Stunden reduziere aber weiterhin eine 5 Tage Woche habe, dann wird nichts verrechnet."
Doch, genau dann wird beim Resturlaub auch verrechnet, weil sie Anspruch auf Vollzeitbezahlung für die Tage hat!

Gekürzt werden darf der Resturlaub gar nicht!

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Dein Urlaubstage hast du bei TZ in EZ gar nicht, die stehen dir erst nach der EZ wieder zu und dann natürlich voll.

Ansonsten muss da umgerechnet werden, aber es wird dann nicht weniger, sondern mehr, weil du die Urlaubstage ja VZ bezahlt bekommen müsstest!

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Wenn in Vollzeit ein Tag 7,5 Stunden hatte, und jetzt in TZ auch ein Tag 7,5 Stunden hat, dann bleibt es bei 15 Rest-Urlaubstagen aus der Vollzeitstelle. Das wären dann bei einer 2-Tage-Woche immerhin noch 7 1/2 Wochen.

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Wo ist nun der Widerspruch zu meinem. Damit ist es doch mehr an Wochen, die man bezahlt bekommt, ohne zu arbeiten!

Außerdem wurde hier ja gesagt, dass gekürzt wird, wenn es weniger Arbeitstage sind und das stimmt nun mal nicht, sondern bei weniger Arbeitstagen ist die Zeit eben mehr, die man frei hat!

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Das dir die Urlaubstage runtergerechnet werden ist auf jeden Fall verboten. Du hast sie als Vollzeitkraft erworben und sie gelten daher auch wie vollzeit.

Ich habe es so gemacht (habe allerdings nicht teilzeit in Elternzeit sondern Teilzeit nach der EZ). Mein erster arbeitstag war der 2.8. habe dann meinen Vollzeiturlaub (mit entsprechender Entlohnung) angetreten und ab 24.08. fing mein Teilzeitvertrag an.

Arbeitest du 2 Tage voll oder weniger stunden? Wenn du 2 Volle Tage arbeitest, bleiben die 10 einfach stehen. Arbeitest du weniger Stunden müssten die Tage umgerechnet werden (ich weiß aber nicht wie das geht - es müssten ja dann mehr Tage werden) oder sie "warten" bist du wieder nach der EZ Vollzeit anfängst (wenn dem so ist).

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"oder sie "warten" bist du wieder nach der EZ Vollzeit anfängst (wenn dem so ist). "
Sie hat auf die Tage erst nach der EZ Anspruch!