Vergessen Urlaub einzureichen, Firma hat selbst den Urlaub geplant. Hilfe

Guten mittag

Und zwar geht's um meinen mann. Er arbeitet bei einer Dienstleistungsfirma und ist schon seid 2 Jahren an einer großen Firma verlien.

Normalerweise hat er den Urlaub immer in seiner Firma beantragt. Dafür hat er bis zum 31.12.2016 Zeit.
So , nun hat er von der Firma wo er ausgeliehen ist seinen Urlaub zugeschickt bekomme (da war wohl die Frist, um den urlaubsantrag abzugeben, schon ausgelaufen) und die haben ihn für Januar 17 ne Woche eingetragen für Juni 17 fünf Tage und fast 3 Wochen im November- Dezember.

Das passt uns natürlich gar nicht. Unser Sohn wird nächstes Jahr eingeschult, da müsste er arbeiten, auch unsere USA Reise liegt flach und die ganzen Weihnachtstage so wie Silvester und Neujahr.

Und alle 6 Monate mal paar Tage Urlaub ist doch auch Scheisse!

Ist jetzt wirklich das Kind in den Brunnens gefallen, oder kann man da noch was machen?...

Die Firma wo er ausgeliehen ist, sagt er hätte jetzt halt Pech :-(

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Hallo,

er soll zum AG gehen und mit ihm sprechen. Wenn er bis 31.12. Zeit hat den Urlaub ein zu reichen, das auch vertraglich so geregelt ist, ist Hopfen und Malz noch nicht verloren ;-)

LG

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Sein AG sagt, er soll es mit der anderen Firma besprechen und die haben ihm ja gessg, das er Pech hst

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Kannte er die Frist von dem AG? Wurde er informiert? Warum hat er nicht eher reagiert, wenn so viele Termine anstehen im nächsten Jahr? Ich sehe gerade nicht wirklich durch.

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Hallo.

Mein Mann arbeitet auch für eine Leih- bzw. Zeitarbeitsfirma. Ist aber natürlich in einem Großhandel eingesetzt. Er musste seinen Jahresurlaub auch schon einreichen. ABER: Er musste diesen erst mal von der Firma, wo er ausgeliehen ist, bestätigen lassen und dann hat er ihn in seine Firma abgegeben. Theoretisch muss er seinen Urlaub mit der Firma absprechen, wo er eingesetzt ist, nicht von der Leihfirma.

LG

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Hallo!

Grundsätzlich darf schon der Arbeitgeber bestimmen, wann man Urlaub bekommt - und Leiharbeitnehmer sind da oft in der Reihenfolge der Interessen gaaaaanz weit hinten dran, mit ihren Wünschen.

Nachdem Dein Mann offenbar wirklich die Frist verschlafen hat, ist es schon ein Stück weit so, dass er Pech hat. Allerdings gibt es eine Klausel, nachdem Arbeitnehmern vier Wochen Urlaub am Stück zustehen. vielleicht kann er da ansetzen - ideal mit Hilfe des Betriebsrates oder eines Anwalts.

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>>Allerdings gibt es eine Klausel, nachdem Arbeitnehmern vier Wochen Urlaub am Stück zustehen.<<

Laut Bundesurlaubsgesetz hat man Anspruch auf 12 Werktage am Stück - also 2 Wochen.
Und die sind im November/ Dezember ja berücksichtigt.

Grüsse
BiDi

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"Grundsätzlich darf schon der Arbeitgeber bestimmen, wann man Urlaub bekommt - und Leiharbeitnehmer sind da oft in der Reihenfolge der Interessen gaaaaanz weit hinten dran, mit ihren Wünschen."
Äh nein, der AN bestimmt es bzw, beantragt es und der AG sagt ja oder nein, der AG legt fest ist nicht vorgesehen!

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Grundsätzlich sind bei der Urlaubsplanung die Interessen des Arbeitgebers und die der Arbeitnehmer unter einen Hut zu bringen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien (Zwangsurlaub) anordnen, dies kann bis zu 3/5 des Jahresurlaubs sein! Über zwei fünftel Ihres Jahresurlaubs müssen die Arbeitnehmer frei verfügen können.

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Ich bin auch über eine zeitarbeit beschäftigt. In der Dienstanweisung "Urlaub" steht dass ich meinen Urlaub bei meiner Firma einreichen muss.. und die sagen dann der Firma wo ich beschäftigt bin Bescheid. Entweder es passt denen oder Pech. .

Ich muss mich da mit niemandem abstimmen. .Außer kurzfristige Änderungen..Das natürlich

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Seine Frist ist der 31.12., wenn er von anderen Fristen der Entleihfirma nichts weiß.

Auf keinen Fall diesen Unsinn so hinnehmen!

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Das ist doch Blödsinn - Selbst wenn ein Leiharbeiter seinen Urlaubswunsch einreicht, muss der ENTleiher noch lange nicht zustimmen - wenn es zB eben nicht in die betrieblichen Belange past.

Wir zB stellen Leiharbeiter geziehlt ein um Engpässe, wie zB Sommerferien zu überbrücken .- natürlich nehmen die Leute dann NICHT im Sommer ihren Urlaub.

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Der AG ist aber die Leiharbeitsfirma und mit der ist das vordergründig zu klären. Dabei sind alle Belange von beiden Seiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Firma an die verliehen wurde hat damit nichts zu tun das liegt halt nur im Interessenbereich des AG der auftraggebenden Firma das Recht zu machen.

Das BUrlG lässt aber dabei nicht eine einseitige Betrachtung und Verteilung des Urlaubs durch den AG zu! Die Belange und Wünsche des AN müssen dabei auch berücksichtigt werden. Notfalls muss der Entleiher einen Ersatz stellen wenn es nicht anders vereinbar ist.

Die Leiharbeiter sind doch keine Sklaven die man beliebig rumreichen kann.

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http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/#burlg7 Paragraph7
Der Arbeitgeber hat sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu richten, wenn nicht dringende Betriebliche belange entgegenstehen. Eine Dauer von 14 Tagen soll angestrebt werden.

Es geht auf keinen Fall, dass der ganze Jahresurlaub von einer Firma verplant wird. Auch bei Betriebsferien wie z.B. Arztpraxen muss dem AN noch Urlaub zur freien Verfügung übrig bleiben.

Ich würde nochmal mit der Firma sprechen. Wenn er den Abgabe Termin nicht kannte und wenn doch gehört es sich trotzdem nicht. Da hätte die Firma auch nochmal an die Abgabe erinnern können .... ist meine persönliche Meinung.