Werden Einkünfte aus Ländereien/PV-Anlage auf Elterngeld angerechnet?

Hallo liebe Leute,

da ich z. Zt. nur hauptsächlich liegen soll und somit viel Zeit habe, habe ich mich heute mal mit dem Elterngeld beschäftigt (hab noch Zeit, bin erst 15. SSW).

Dabei bin ich auf was mit "nichtselbstständiger Arbeit" usw. gestoßen und werde aus diesen "Vorschriften" irgendwie nicht schlau.

Bei uns ist es so, dass mein Mann 2 Monate Elternzeit nehmen möchte, gleichzeitig aber Einkünfte aus Ländereien und Photovoltaikanlage hat. Werden diese Einnahmen bei der Berechnung seines Elterngeldes mitangerechnet und er bekommt dadurch weniger? Das wäre dann wirklich nochmal eine Überlegung wert, vielleicht doch "nur" Urlaub zu nehmen... Oder wird sein Elterngeld nur aus seinen letzten 12 Monaten als "normaler" AN berechnet?

Wie wäre es bei mir: Die Ländereien u. PV-Anlage laufen nur auf seinem Namen. Dann ist mein Elterngeld ja so oder so nicht davon betroffen, oder?

Boah, dieses Elterngeld macht mich noch verrückt#aerger...

1

Also, Ländereien sind ja wohl Miete/Pacht usw. und das ist kein Einkommen, genauso wie Zinsen usw. das berücksichtigt wird.

Wenn er jetzt eine Photovoltaik-Anlage hat, dann muss das ja irgendwie mit Gewerbe oder so abgerechnet werden, dann werden die Einnahmen natürlich angerechnet, aber sie werden auch vorher bei der Berechnung berücksichtigt und was viel wichtiger ist, das Elterngeld wird dann nicht aus den 12 Monaten vor der Geburt, sondern dem letzten Abgeschlossenen Abrechnungszeitraum (meist das Kalenderjahr) berücksichtigt!

Somit wird das Elterngeld dann ganz anders berechnet als bei nur "nicht-selbstständiger" Arbeit.

2

Sprich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht berücksichtigt?
Ebensowenig wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Bei Vermietung und Verpachtung könnte ich es verstehen, da diese, wie Kapitaleinkünfte zu den Überschusseinkunftsarten gehören und nicht zu den Gewinneinkünften. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (wäre die spannende Frage, ob es sich wirklich um solche handelt) sind aber Gewinneinkunftsarten, genauso wie die aus Gewerbebetrieb (Stichwort PV-Anlage).

Wo genau trennt das Gesetz da denn? So rein interessehalber :-)

3

"Sprich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht berücksichtigt? Ebensowenig wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?"
Nein, wenn du mit Ländereien Land- und Forstwirtschaft meinst, dann wird das natürlich genauso angerechnet und das eben auch vor der Geburt!

weitere Kommentare laden
12

Sofern da keine 100KWp oder mehr auf verschiedenen Dächern, womöglich noch aus den goldenen Zeiten von 200X-2012 liegen, würde ich da keine getrockneten Weinbeeren für picken.

Sollte es sich aber z.B. um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit gerne mal ein paar 100KWp auf Scheunen, Wirtschaftshallen o.ä. handeln, werdet ihr das angeben müssen.