Elterngeld Info - Steuerklassenwechsel Bemessungszeitraum

Wir erwarten unser erstes Kind. Unser Lohnsteuerhilfeverein hat uns empfohlen die Steuerklasse zu wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten. Leider nicht 7 Monate vor dem Mutterschutz, sonst wäre es einfach. Aber auch in unserem Fall wirkt es nicht unmöglich. Wir haben jetzt sehr viel recherchiert und diverse Behörden und Beratungsstellen kontaktiert. Das Ergebnis würden wir gerne mit euch besprechen und damit auch evtl. anderen werdenden Eltern zu helfen. Hier die Daten:
Geburtstermin: 9.4.2017
Mutterschutzbeginn: 25.2.2017
Steuerklasse bis September 2016: 3 (Ehemann), 5 (Ehefrau)
Steuerklassenwechsel: Mitte September 2016
Steuerklasse ab Oktober 2016: 5 (Ehemann), 3 (Ehefrau)
Status: Beide Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse

Damit ist meine Frau diese Monate in der Steuerklasse 3:
Oktober 2016 (Monat 1)
November 2016 (Monat 2)
Dezember 2016 (Monat 3)
Januar 2017 (Monat 4)
Februar 2017 (Monat 5)
März 2017 (Monat 6)

Da meine Ehefrau aber bereits im Februar in Mutterschutz ist, gelten bloß 4 Monate als "voll verdient" in Steuerklasse 3.

(Die Elterngeldstelle berücksichtigt immer die letzten 12 Monate und davon müssen mind. 6 Monate die bessere Steuerklasse sein. Normalerweise ist der letzte berücksichtigte Monat der mit dem letzten vollen Gehalt. Also Februar 2016 bis Januar 2017)

Jetzt besteht aber die Möglichkeit beim Antrag auf Elterngeld folgenden Punkt anzukreuzen: “Verzicht auf Ausklammerung der Mutterschutzmonate”. Damit werden die Monate vor der Geburt mit berücksichtigt. Also April 2016 bis März 2017.

Es würden (bei tatsächlichen Geburtstermin ab dem 1.4.2017) die Mindestzeit von 6 Monaten erreicht werden. Damit wäre das Elterngeld höher. Wie viel hängt natürlich von der Nettogehalt-Differenz der jeweiligen Mutter ab.

Der einzige Punkt bei dem es Widersprüche gab, ist das Einkommen in der Mutterschutzzeit vor der Geburt.

Laut “Bundesministerium für Familie” müssten wir dann auch auf das Mutterschaftsgeld & Mutterschutzzeit vor der Geburt verzichten. Da Mutterschaftsgeld kein Einkommen ist, sondern eine Lohnersatzleistung, wäre der Verdienst 0€. Die bessere Steuerklasse käme dann trotzdem zu Geltung.
Laut “Zentrum Bayern Familie und Soziales” ist ein Verzicht nicht notwendig. Da beim Mutterschaftsgeld 13€ am Tag von der Krankenkasse kommt und der Rest zum ursprünglichen Netto vom Arbeitgeber. Der Teil vom Arbeitgeber wird dann zur Berechnung verwendet.

In beiden Fällen haben wir kein Problem. Wir würden den Mutterschutz erst Anfang/Mitte März beginnen (mit Resturlaub bis zum 31.3.2017 und natürlich nur, wenn es die Verfassung meiner Frau problemlos erlaubt. Die Gesundheit des Kindes und der Mutter gehen klar vor dem Geld.)

Wir können aufgrund des Widerspruches nur noch nicht die Berechnungsgrundlage vorhersagen. Wenn jemand mit dem Fall Erfahrung hat, wären wir für Infos dankbar. Es würde nichts ändern, aber zum Verständnis würde es evtl. helfen. Auf alle Fälle informieren wir hier wie es bei uns lief.

Beispiel (fiktive Zahlen):
Frau Netto Steuerklasse 5: 1200€
Frau Netto Steuerklasse 3: 2000€
Frau Netto im Mutterschaftsgeld Anteil Krankenkasse 403€ (13€ x 31 Tage)
Frau Netto im Mutterschaftsgeld Anteil Arbeitgeber: 1597€ (2000€ - 403€)

Dies ist unsere Erfahrung bis jetzt. Wenn jemand sich schwer tut da durchzublicken (wie wir Anfangs) findet hier hoffe ich Informationen. Wenn jemand Erfahrungen hat mit unserem Beispiel, bitte Anregungen hier rein.

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hallo einpaar,

erst mal vielen Dank für deinen Beitrag! Mich beschäftigt das Thema momentan auch intesiv, denn ich habe meine Steuerklasse auch "zu spät" gewechselt. Damit die bessere Klasse greift, müsste man ja bereits 8 Monate vor der Geburt - und damit bereits im ersten SSW-Monat - den Wechsel vollzogen haben, am besten noch vor der Empfängnis, wenn man ganz sicher gehen möchte. Damit schaffen es aus der Konstellation von Zweiverdienern nur noch die wenigsten, die Option auf das höhere Elterngeld zu nutzen. Die Intention unserer Gesetzgebung wird hier mal wieder deutlich offenbart. Aber das ist ein anderes Thema.

Eine Ergänzug zu deinem Beitrag: Die Bemessungsgrundlage in den letzten zwei Monaten vor der Geburt wäre nur im letzten Monat um die 403 € verkürzt, da im vorletzten Monat der Bezugszeitraum für das Mutterschutzgeld nur zwei Wochen beträgt. Ist nur eine Kleinigkeit, aber im Fall der Fälle mit direkter Wirkung auf das Ergebnis.

Und eine Frage: ich habe mir eben das Vormular "Elterngeldantrag" angeschaut und finde die Position mit dem Verzicht nicht. Unter welcher Nummer ist sie zu suchen?

lg
iki

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Vielen Dank.

Bisher habe ich aber überall gelesen, dass man 7 Monate in der bessern Klasse sein musste? (Mit oder ohne Ausklammern), damit es eben die Überwiegende Klasse war?!

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DAs ist falsch, es reichen manchmal sogar 4 Monate (wenn man nur 4 oder weniger in einer anderen Steuerklasse war oder 3 verschiedene Steuerklassen hatte!).

Bei gleicher Anzahl zählt die aktuelle/letzte Steuerklasse.

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Aber macht der Wechsel tatsächlich Sinn?

Wenn die Frau ein paar Euro mehr bekommt, bekommt der Mann doch deutlich weniger?!

Wechselt ihr dann wieder zurück in EZ?

Wir haben 4/4 trotz großen Unterschied, würde ein Wechsel uns kaum was bringen.... dann müssten wir jedes Jahr nachzahlen und so bekommen wir die Nachzahlung....

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Ja es macht meist Sinn. Durch den Wechsel wird z.B. das Elterngeld der Frau um 200€/Monat mehr ausfallen. Das was der Mann weniger hat, kommt ja durch den Steuerausgleich wieder rein. Und dann wechselt man einfach ab Mutterschutz wieder in die alten Klassen.
Wenn der Mann auch Elterngeld bezieht muss man es sich natürlich ausrechnen.

Meist tauschen Paare die 3 und die 5.

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Hab es mal kurz überschlagen, bei mir würde es nicht so viel ausmachen.

Und wir können leider über die Steuer nicht so viel zurück holen.... bei uns lohnt es sich nicht.

Das muss man sich echt genau durch rechnen.

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Bei de Antworten sind falsch.

Sowohl Mutterschaftsgeld als auch AG-Zuschuss ist eine Lohnersatzleistung, somit ist das Einkommen für die Elterngeldberechnung in den Monaten 0 Euro. Es ist aber trotzdem inzwischen möglich auf die Ausklammerung zu verzichten (ohne zu arbeiten) und die Monate eben einfach mit 0 Euro einrechnen zu lassen!

Das aber nicht das Netto, sondern das Brutto interessant ist und dann die Steuerklasse darauf angewendet wird, sowie 21% Abzüge für Sozialabgaben und 83,33 Werbungskostenpauschale, ist dir sicher bekannt.

Aber ja, es lohnt sich bei euch dann vermutlich auch, wenn ihr nur 10 Monate bzw., 10 Monate und 24 Tage Einkommen habt.

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du hast natürlich Recht, der Zuschuss des AG ist kein Lohn.

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Hallo Susannea,

Verstehe ich das richtig:
Berücksichtigt bei "Verzicht auf Ausklammerung" werden die Monate April 2016 bis März 2017.
Das gewählte Bruttogehalt ist das volle Bruttogehalt, da es in 10 der 12 Monaten (April 2016 bis Januar 2017) es überwiegt.
Die gewählte Steuerklasse ist Steuerklasse 3, da in 6 der 12 Monaten (Oktober 2016 bis März 2017) es als überwiegend betrachtet wird.
Das würde ja bedeuten, es ist egal ob sie auf das Mutterschaftsgeld vor der Geburt verzichtet oder mit Arbeit und Urlaub Februar und März regulär verdient?

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