Hallo ihr Lieben,
Ich war gerade bei meiner Hausärztin wegen anhaltender Beschwerden während der Schwangerschaft ich bin chronisch rheumakrank und soll deswegen ein BV bekommen. Das Problem ist nur, meine Ärztin weiß das sie es ausstellen darf, hat es aber noch nie gemacht und sagt das sie wissen muss wie so etwas aussieht und was drin stehen muss. Sie möchte es auf Grund des Rheumas ausstellen weiß aber nicht wie sie es formulieren soll. Deswegen meine Frage an euch wer hat ein BV vom Hausarzt und was steht drin? Bin euch für jede Antwort dankbar
Hilfe bei Formulierung Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ich nehme mal an das du dann ein individuelles BV bekommst. Das hab ich auch bekommen.
Zuhause hab ich einen Vordruck, der wurde bei mir nur vom Arzt ausgefüllt und abgestempelt.
Wenn du mir eine PN schickst kann ich ihn dir gerne heute Abend schicken wenn ich zuhause bin.
LG Mica
Das Beschäftigungsverbot musst du beim Arbeitgeber vorlegen, deshalb braucht keine Diagnose o. ä. drin stehen. Es reicht, wenn deine Ärztin schreibt:
"Bei Fortführung der Beschäftigung droht Gefahr für Mutter und Kind. Aus diesem Grund spreche ich ab sofort ein absolutes Brschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten aus."
Kannst mir vertrauen, arbeite bei ner Krankenkasse
Wenn du bei der Krankenkasse arbeitest, dann weißt du sicher auch, dass wegen Rheuma nicht die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Beschäftigung bedroht ist. Rheuma ist einfach eine Vorerkrankung, für die es eine AU geben muss, wenn die Patientin nicht mehr arbeitsfähig ist.
Wenn die Ärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte, dann werden neben dem Rheuma wohl andere Gründe dafür vorliegen. Für mich klang es eher so als suche die Ärztin nach einer "Begründung" für ein BV und da wollte ich klar machen, dass diese nicht notwendig ist.
Im übrigen ist ein BV für alle Beteiligten besser als eine AU: für die Schwangere, für den Arbeitgeber und ja sogar für die Krankenkasse!
Auf grund des Rheumas kann sie dir nur eine AU ausstellen, aber kein BV. Das Rheuma ist nämlich keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung.
Im übrigen kann sie dir auch bestimmte Tätigkeiten verbieten und nicht gleich alles, wenn dir das helfen könnte.
Bist du Ärztin oder bist du bei der KK tätig? Hast du dich mit diesem Thema auseinander gesetzt? Was gibt dir das recht so etwas zu schreiben? Sorry bin gerade erbost über soviel Unwissenheit und dennoch Besserwisserei
Da kann ich nur lachen. .... du bist erbost über etwas was du auch nicht beurteilen kannst.
http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/download/6Abgrenzung_zwischen_Beschaeftigungsverboten_und_Arbeitsunfaehigkeit_bei_Schwangerschaft_-.pdf
Hier lies mal die offizielle Info einer Aufsichtsbehörde nach, da stehts schwarz auf weiß.
"Ärztliche Krankschreibung** erfolgt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, bei außergewöhnlichen schwangerschaftsbedingten Beschwerden, die unabhängig von der Tätigkeit zu einer krankheitsbedingten AU führen"