Betriebliche Altersvorsorge im Mutterschutz

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um eine Direktversicherung. Im Mutterschutz wurde diese nicht bezahlt. Ich finde das unlogisch, da es doch heißt, im Mutterschutz darf man nicht benachteiligt sein. Leider sagt mir unsere Lohnbuchhaltung nur, das ist halt so. Eine Grundlage kann sie mir dafür nicht nennen. Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen. Wenn nein, wie kann ich sie vom Gegenteil überzeugen?

Eigentlich müsste ich es selber wissen, da ich im steuerlichen Bereich tätig bin. Lohn gehört allerdings nicht zu meinen Lieblingsthemen

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Der Kasus knaxus liegt hier in der Tatsache, dass das MuSchu Geld eine Lohnersatzleistung darstellt.

http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebliche-altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-elternzeit/

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Vielen Dank für den link. Dann zählt laut der Definition dDann muss ich mich wohl leider geschlagen geben.

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Vielen Dank für den link. Dann zählt laut der Definition der Mutterschutz zur Elternzeit. Deswegen habe ich wohl auch immer nur dazu was gefunden. Dann muss ich mich wohl geschlagen geben. Schade.

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Entschuldigung...

Ich habe das "Hallo" vergessen...

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Wer bezahlte nennen die Direkversicherung? An sich funktionieren die so, dass sie dein Bruttoeinkommen mindern und du dadurch weniger Steuern bezahlst. Im Mutterschutz bezahlst du keine Steuern. Ich hatte bzw. habe eine Pensionskasse, diese habe ich für die Dauer des Mutterschutzes ruhend Stellen lassen, da ich ansonsten voll selber hätte einzahlen müssen und später wird die Pensionskasse noch mal versteuert. Somit lohnte es sich nicht für mich. Es kommt also darauf an, wie der Vertrag grundsätzlich ausgestaltet ist.

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Wir zahlen beide, ich habe einen Zuschuss bekommen.

Ich weiß nicht wie das bei der Pensionskasse ist, aber wenn ich während der Elternzeit eigene Beiträge geleistet hätte, dann hätte die Versicherung für den Teil quasi einen neuen Vertrag aufgemacht, damit der Anteil später nicht versteuert wird, da man sonst bereits versteuertes Geld noch mal versteuert.