restlichen Urlaubstage auszahlen lassen und Wohngeld

Hallo,

ich war jetzt ein halbes Jahr arbeitsunfähig und befinde mich nun wieder in der Wiedereingliederung.
Ich habe noch 28 Tage Resturlaub und den müsste ich bis Ende des Jahres aufgebraucht haben.
Ich bin am überlegen, ob ich mir den auszahlen lasse, aber ich bekomme aufstockend Wohngeld. Meine Frage ist nun, ob ich den ausgezahlten Betrag bei der Wohngeldstelle angeben muss?

Bekommt man den Urlaub auf die Stunden voll ausbezahlt oder wird das anders berechnet?

Kennt sich jemand damit aus?

LG

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Natürlich wird es angerechnet, wenn du in der Wiedereingliederung bist, dürfte der Urlaub aber nicht verfallen, denn du kannst ihn ja nicht nehmen.

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Sofern du noch kündigst darf der AG dir den Urlaub nicht auszahlen.

Bei langer Krankheit verfällt der Urlaub aber nicht so schnell. Ich war jetzt 10,5 Monat krank plus 1 Monat Wiedereingliederung. Mein Resturlaub aus 2015 verfällt z.B. erst zum 31.3.2017.

Ich Feier den momentan ab indem ich jeden Freitag frei nehme, so dass ich immer ein langes Wochenende habe. Das tut meiner Genesung sehr gut.
LG

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"Sofern du noch kündigst darf der AG dir den Urlaub nicht auszahlen."

Woher hast Du denn solche Informationen?

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Paragraph 7, Abs. 4 BUrlG und die dazu gehörende Rechtsprechung.

LG

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Hallo!

Wiedereingliedern ist wie eine AU zu handhaben. Daher hast Du gar keine Möglichkeit, Deinen Urlaub abzunehmen. Daher darf er auch nicht verfallen.

Bis wann soll die Wiedereingliederung abgeschlossen sein?

Wenn sie dieses Jahr noch abgeschlossen wird, z. B. am 15.12. dann musst Du vorher mit Deinem AG verhandeln, damit Dein Urlaub (anteilig) nicht verfällt. Rein theoretisch könntest Du ab dem Tag, wo Du wieder voll einsteigen wirst, den Ulaub abnehmen.

Ansonsten kannst Du die Tage, die Du nicht abnehmen konntest, bis zum 31.3. des Folgejahres abnehmen.

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Wenn du den Resturlaub auch nehmen kannst, dann hat das Vorrang. Wenn du nicht nehmen kannst, dann darf er ausbezahlt werden. Eine Wahlmöglichkeit hast du gar nicht!