Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld Partner????

Huhu,
ich blicke bei dem Thema Elterngeld null durch. Da hat man schon studiert und hält sich für einigermaßen intelligent und rafft trotzdem nix #schock#hicks.
Von dem Mutterschaftsgeld habe ich noch nie was gehört. Muss man das beantragen? Warum sollte man das beantragen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass ein Elternteil höchstens 12 Monate beantragen kann und der andere zwei Monate, sodass man dann zusammen auf 14 Monate kommt. Ansonsten würde man dann halt zwei Monate "verschenken"??!!
Ich plane zwei Jahre zu Hause zu bleiben und danach Teilzeit arbeiten zu gehen. Mein Mann würde gerne nach der Geburt einen Monat zu Hause bleiben und den weiteren Monat irgendwann im ersten Jahr nehmen wollen. Geht das? Ich schnall das nicht richtig. Wie das mit Elternzeit und Elterngeld funktioniert. Irgendwo stand auch, dass man das Geld nochmal splitten kann? Habe ich im Antrag fürs Elterngeld aber nicht gefunden.

Hilfe ist das kompliziert. Hat überhaupt irgendwer meine Frage verstanden. #sorry#zitter#kratz

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Bist du aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis? Dann hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Bis zum 14. Lebensmonat muss er den 2. Monat genommen haben, sonst stimmt alles so weit.

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Ja, habe allerdings ein Beschäftigungsverbot seit der 20. SSW.

Ok. Dann wären wir also die zwei Monate gleichzeitig zu Hause und würden beide Elterngeld bekommen?

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Wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis bist, beginnt für dich 6 Wochen vor dem ET der Mutterschutz. Dieser endet 8 Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum darfst du nicht beschäftigt werden und erhälst deshalb einen vollen Lohnausgleich. 13 Euro pro Kalendertag zahlt deine Krankenkasse und der Arbeitgeber stockt dies bis zu deinem Nettolohn auf. Von deinem Frauenarzt erhälst du eine Bescheinigung, um das Mutterschaftsgeld bei der KK zu beantragen.

Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt fallen mit den ersten 2 Lebensmonaten des Kindes zusammen. Das Mutterschaftsgeld hat hier Vorrang vor dem Elterngeld. Man ist also quasi schon im Elterngeldbezug, aber das Mutterschaftsgeld wird angerechnet und die Elterngeldzahlung geht richtig erst ab dem 3. Lebensmonat los. Ihr könnt das Elterngeld wie geplant beantragen.

Man kann auch Elterngeld plus beantragen. Dann kannst du ab dem 3. Lebensmonat einen Basismonat in 2 sogenannte Plusmonate umwandeln. In einem Plusmonat erhälst du halb so viel Elterngeld, wie in einem Basismonat. Dafür kannst du den Elterngeldbezug so bis zum 22. Lebensmonat strecken. Das geht erst ab dem 3. Lebensmonat, weil das Mutterschaftsgeld nicht gesplittet werden kann.

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"Das Mutterschaftsgeld hat hier Vorrang vor dem Elterngeld. Man ist also quasi schon im Elterngeldbezug, aber das Mutterschaftsgeld wird angerechnet und die Elterngeldzahlung geht richtig erst ab dem 3. Lebensmonat los. Ihr könnt das Elterngeld wie geplant beantragen."
Nicht ganz, das Mutterschaftsgeld ist in der Regel höher und es wird nur die höhere Leistung gezahlt. Ist dies das Elterngeld, wird Mutterschaftsgeld gezahlt und mit Elterngeld aufgestockt.
Und zu beachten ist, dass eben Mutterschaftsgeld keine zwei Monate, sondern nur 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird.