Bemessungszeitraum Elterngeld verschieben

Hallo zusammen,

ich bin selbstständig, schwanger und gerade schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Für mich als Selbstständige heißt das natürlich, dass ich in dieser Zeit kein Einkommen habe und ggf. neue Aufträge verliere und jetzt sorge ich mich um meinen Elterngeldanspruch.

Weiß jemand, ab einer wie langen schwangerschaftsbedingten Krankschreibung ich als Selbstständige den Bemessungszeitraum auf das Vorjahr verschieben lassen kann?
Gibt es da eine Mindestzeit oder kann man ab dem ersten Tag/der ersten Woche verschieben?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Warum meinst Du, sollte Dir als Selbstständige ein Vorteil zustehen, den ein angestellter Arbeitnehmer nicht hat?

#sorry Aber ist ne ernst gemeinte Frage.

Ein Angestellter kann die Wochen nicht nach vorne schieben.

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Doch, kann er- dann nämlich, wenn durch die schwangerschaftsbedingte Krankheit Nachteile entstehen, was bei einem Angestellten erst nach 6 Wochen der Fall ist, wenn dieser ins Krankengeld fällt.
Dann wird dies nämlich beim Elterngeld ausgeklammert.

Leider kann ich allerdings zur konkreten Frage nichts beitragen!

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Klar kann ein Angestellter das, einzig geht es da automatisch (siehe Mutterschutz) und muss andersrum beantragt werden, bei selbstständigen geht das nur auf Antrag!

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Ja, ein Selbstständiger kann bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen mit Einkommensausfall das auch verschieben, aber nur auf Antrag und Achtung, nur Abrechnungszeitraumweise.

Sprich, zählt bei dir, wie häufig das Kalenderjahr, dann wird ein ganzes Kalenderjahr zurückgegangen. Wann kommt denn dein Kind, davon hängt ja ab, ob das überhaupt im Bemessungszeitraum liegt aktuell!

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Danke schon mal für die Antworten!

Mein Kind kommt im Mai, ich bin aktuell krankgeschrieben, kann also nicht arbeiten und habe entsprechend einen sofortigen Verdienstausfall.

Gilt bei Selbstständigen auch, dass erst das Krankengeld greifen muss, oder wird hier anerkannt, dass ich einen sofortigen Verdienstausfall habe?

Es geht mir nicht darum, einen "Vorteil" zu haben (ich bin krankgeschrieben und besorgt, fühlt sich wirklich nicht vorteilhaft an…), ich möchte einfach nur verstehen, wie sich das auf meinen Elterngeldanspruch auswirkt. Die Informationen, die ich auf offizieller Seite im Netz gefunden habe geben keine klare Auskunft bzgl. der Dauer der Krankschreibung, vor allem nicht für Selbstständige.

Danke!

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Die Information im Gesetz ist ganz eindeutig, Einkommensverluste sind ausschlaggebend, da muss kein Krankengeld für gezahlt werden, die hast du auch so!

Ok, damit zählt für dich eben eigentlich das Kalenderjahr 2016 und wenn du verschiebst das Kalenderjahr 2015. Musst du dir ausrechnen, ob da vorteilhaft ist.

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