Arbeitgeber will Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Hallo,

ich arbeite in einem kleinen Büro und bin seit 1 Monat daheim wg. Baby. Ich mache 1 Jahr (bis Oktober 2017) Elternzeit. Nun erreicht mich ein Schreiben meines Arbeitgebers, der anfragt, ob ich mit einem Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016 einverstanden bin, da ansonsten andere Schritte eingeleitet werden müssten.
Dazu muss ich sagen, dass ich für einen Mann im Büro angestellt bin, der dort auch angestellt war. Allerdings ist er nun ausgestiegen und macht alles auf eigene Rechnung, steht aber noch auf dem Briefkopf. Meine Stelle im Büro würde somit auch wegfallen, es war in Sprache, dass mich der Mann direkt über sich anstellt, wogegen ich auch nichts habe. Ist mir am Ende egal, von wem ich mein Geld bekomme.

ABER: können die damit nicht warten, bis meine Elternzeit um ist? WAs haben die jetzt schon davon? Ich habe ja auch noch keinen neuen Arbeitsvertrag... geht das alles so überhaupt? Was, wenn sich in den nächsten Monaten was ändert? dann bin ich ja glaube ich beim AA 3 Monate gesperrt. Ich verstehe das Ansinnen meines AG nicht so ganz.

Kündigen können die mich ja im Moment nicht.

Meine 2 Kolleginnen sind übrigens ledig und ohne Kinder, arbeiten aber Vollzeit, kann ich hier überhaupt auf Teilzeit weiterarbeiten (bin aber auch jetzt schon auf Teilzeit angestellt) oder wäre eine betriebsbedingte Kündigung möglich? Was wäre dann mit einer Abfindung? bin aber erst seit 3 Jahren dort, wäre eh nicht so viel.

Danke für Eure Hilfe.

LG Eckilein

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Ich würde sagen, es läuft alles eher darauf hinaus, dass du gar kein Geld mehr bekommst.
Um überhaupt etwas genaueres zu sagen, ist es aber wichtig zu wissen, bei wem du tatsächlich angestellt bist - dieses Unternehmen, für das du arbeitest oder der Mann, der eben weg ist?
Nein, du wirst nicht vom Arbeitsamt gesperrt, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Dieses Märchen hält sich schon ewig bei urbia.
Und naja, die Welt bleibt nicht stehen, nur weil du zu Hause bist und ein Kind betreust ;-). Vielleicht war es mal der Plan, solange zu warten, aber es hat sich eben aus irgendwelchen Gründen JETZT die Situation so ergeben. Und ein Unternehmen muss darauf reagieren, wenn es weiterbestehen will.

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Wenn die Konditionen stimmen, kann man darauf eingehen, werden sie aber wahrscheinlich nicht.

Ich würde es als netten Versuch betrachten, dich los zu werden.
Die "anderen Schritte" würde ich gelassen sehen ... eine leere bis hirnlose Drohung ... was soll dir schon passieren?

Immerhin weiß Du aber jetzt genau, wo der Hammer hängt.

Du brauchst einen neuen Job!

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Das Gute an der Geschichte ist, Du weißt, sie wollen Dich loswerden. Jetzt bist Du noch in der glücklichen Position die Konditionen zu bestimmen, was Dir die Aufgabe des Arbeitsplatzes wert wäre....

Mach Dich ordentlich teuer #schein Wenn sie nicht drauf eingehen, deren Problem. Dann bleibst Du weiterhin da.. .. Innerhalb der Elternzeit können sie Dir nix. Nach der EZ, sofern Du wieder Deinen Arbeitsvertrag bedienst, auch nicht.

Du bist aber jetzt in einer sehr guten Verhandlungsposition, um eine gute Abfindung rauszuhauen. Auch wenn Du nur 3 Jahre dort bist,.... So manchem AG ist es sehr viel wert, einen AN loszuwerden.

Think Big :-p

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" Innerhalb der Elternzeit können sie Dir nix. Nach der EZ, sofern Du wieder Deinen Arbeitsvertrag bedienst, auch nicht."
Ja wohl nicht so ganz richtig, denn natürlich können sie in EZ kündigen und danach sowieso. In EZ eben nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und das kann hier gut möglich sein, weil der AG ja nicht mehr éxisteiert.

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Öff, da steht aber nirgends, das der AG nicht mehr existiert?!

Sie wurde für einen Mann in einem Unternehmen eingestellt. Dieser Mann ist raus, sie aber noch logisch dort angestellt.

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Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, man verzichtet damit automatisch auf seine Rechte und auf Ansprüche wie ALG 1,da man selbstverschuldet ja wieder arbeitslos ist. Ein Aufhebungsvertrag wird wie eine Eigenkündigung betrachtet im Amtswesen. Sie sollen dann noch andere Schritte gegen dich einleiten würde mir darüber gar keine Gedanken machen, dafür gibt es Gesetze.

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"Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, man verzichtet damit automatisch auf seine Rechte und auf Ansprüche wie ALG 1,da man selbstverschuldet ja wieder arbeitslos ist"
So ein Unsinn, genau das kann man mit einem Aufhebungsvertrag nämlich ausschließen, indem man sich an den Kündigungsfristen orientiert und wenn die Kündigung sonst eh kommen würde, aber man kann das eben alles frei verhandeln.

Informiere dich doch bitte erst richtig bevor du hier solche längst überholten Ammenmärchen verbreitest.

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Aufhebungesvertrag ist aufhebungsvertrag
Kündigung ist Kündigung

Wurde bei mir vor zwei Monaten auch versucht
Mein Anwalt hat aus meinen genannte Gründen von abgeraten

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Dein momentaner Arbeitgeber fühlt sich machtlos und hat keine Lust weiterhin zu zahlen, deswegen versucht er dich einzuschüchtern und unter Druck zu setzen bleibe davon auf jeden Fall um beeindruckt, da das Recht auf deiner Seite ist. Solltest du Probleme haben nimm dir einen Anwalt, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast und Geringverdiener hast du Anspruch auf Armenrecht und somit auf Prozesskostenhilfe

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Vermutlich wurde dir der Aufhebungsvertrag seitens deines AG's deshalb unterbreitet weil du momentan eben aufgrund der Elternzeit unkündbar bist... so würde ich das zumindest auf Anhieb interpretieren.

Gibt es mittlerweile denn was Neues? Der 31.12. ist mittlerweile ja schon verstrichen, wie geht es denn nun weiter bei dir?

Zum Thema Aufhebungsvertrag kann ich dir noch einen sehr informativen und sachlichen Artikel empfehlen auf den ich im Zuge deines Beitrags gestoßen bin, vielleicht hilft dir das ja ein wenig. Weiterhin alles Gute für dich!

(Artikel: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/aufhebungsvertrag/)