Frage zu Beschäftigungsverbot und Arbeitsvertrag

Hallo!
Ich habe einen Vollzeitarbeitsvertrag, unbefristet seit 15 Jahren.
Nächste Woche sollte ich in Teilzeit wechseln, habe aber noch nichts Neues unterschrieben.
Nun bin ich frisch schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, welches ich sofort eingereicht habe.

Somit gilt doch noch der Vollzeitvertrag oder kann mir der Arbeitgeber irgendwie Druck machen, den Teilzeitvertrag zu unterschreiben, obwohl ich gar nicht wieder anfange?

Viele Grüße, Jessie

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Nein.. Hast du Glück gehabt das du nix unterschrieben hast

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Tja, hier in Punkto Arbeitsvertrag leider falsch gedacht. Sie gelten auch mündlich. Bedürfen nicht der Schriftform.

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Das halte ich für grenzwertig. Du hast doch mündlich etwas ausgehandelt, da wurden mündliche Vereinbarungen getroffen - an die erinnerst du dich jetzt nicht mehr?

Sorry, das halte ich für anfechtbar, und deinem AG wird das sehr sauer aufstoßen.

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Wolltest du in Teilzeit wechseln? Wenn nicht, ist das gar kein Problem, dann wäre ja eine Änderungskündigung von Nöten und somit ist auch nichts anfechtbar!

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Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung.

Wenn der Chef darüber Beweise hat, was ihr mündlich vereinbart habt, dann gilt diese Teilzeitumstellung.

Du darfst als Schwangere keine Nachteile haben gegenüber Nichtschwangeren. Aber hier nutzt du die Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot aus, um einer mündlichen Abmachung zu entgehen und ein volles Gehalt, und damit einen großen Vorteil zu ergaunern. Damit würdest du das Doppelte verdienen als du nichtschwanger verdienen würdest. Ihr habt eine dauerhafte Verdienstkürzung vereinbart (§ 11 Abs. 2 MuSchG), und die gilt jetzt auch im Beschäftigungsverbot.

Aus meiner Sicht ist es Betrug = Täuschung, um sich Vorteile zu verschaffen. Du hast nämlich nicht vor, auch Vollzeit zu arbeiten. Die Vollzeit willst du nur des Gehalts aus der Lohnfortzahlung wegen.

Wenn das vor das Arbeitsgericht kommt, denke ich nicht, dass du damit durchkommst.

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"Wenn das vor das Arbeitsgericht kommt, denke ich nicht, dass du damit durchkommst. "
Sehe ich deutlich anders, denn wenn sie sagt, sie sollte in Teilzeit wechseln sieht das nicht so aus, als ob sie nicht weiter Vollzeit arbeiten wollte. Und dann ist dies genau wie bei einer normalen Kündigung durch den Chef ihr gutes Recht mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft das nichtig werden zu lassen!

Warum musst du denn hier schon wieder alles so schwarz malen, hat dir das gestern wieder nicht gereicht?

Aber um genau zu sagen, was passieren könnte (die nächste Frage ist ja, ob der Chef damit nicht sogar einverstanden ist, dass der Vertrag so bleibt und gar nichts anderes weiter gibt, weil es für ihn keinen Unterschied macht!), müsste man wissen, wer Teilzeit wollte!

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Nach 15 Jahren Vollzeit kann ein Chef sie ja auch nicht einfach gegen ihren Willen in Teilzeit versetzten.

Stimmt - wir haben hier zu wenige Angaben um alles klar beantworten zu können. Wenn es aber der Wunsch der Frau war, in TZ zu gehen, und dies mündlich vereinbart worden ist, dann ist das hier jetzt ein glasklarer Betrugsversuch. Ein Chef, der einen Rest von Gerechtigkeitsempfinden hat, wird auf der mündlichen Vereinbarung bestehen. Ganz besonders dann, wenn er es nachweisen kann mit Mailverkehr, Gesprächen unter Zeugen, Gesprächen mit Kollegen. Bei uns im Team wäre das überhaupt kein Problem. Alle Änderungen in der Arbeitszeit werden ja mit der Personalabteilung, und mit den betroffenen Kollegen vorher besprochen - Zeugen genug.

Sie hat auch jetzt nicht vor, Vollzeit arbeiten zu wollen - jetzt will sie gar nicht mehr arbeiten. Aber nicht für das vereinbarte TZ-Gehalt, sondern fürs volle! Dreister Betrugsversuch an der KK, für den sie eine unwissende FÄ vorgespannt hat. So was gehört bestraft.

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Du wirst insoweit Pech haben, da Arbeitsverträge nicht der Schriftform bedürfen. Sie gelten auch mündlich abgeschlossen.

Daher, wenn Dein AG drauf besteht..... Hilft ggf. nur ein teures Gerichtsverfahren mit wenig Aussicht auf Erfolg.

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Ich weise auf die strafrechtliche Regelung des Betruges hin – danach erfolgt eine Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu schaffen. In diesem Fall soll die Krankenkasse darüber getäuscht werden, dass mündlich ein TZ-Vertrag geschlossen wurde, und sie soll Vollzeit bezahlen. Das ist bei einer Schwangerschaftsdauer von mindestens noch 8 Monaten ein ziemlich großer Betrag, über den die KK betrogen werden soll. Die Lohnfortzahlung und das Mutterschaftsgeld geht noch bis 8 Wochen nach Geburt. Das sind 10 halbe Monatsgehälter plus 25% Lohnnebenkosten.

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Ich denke dass du weiterhin deinen Vollzeitjob hast, solange du nichts unterschrieben hast.

Wenn dein Arbeitsvertrag schriftlich war, dann sind Änderungen auch schriftlich zu machen.... das steht auch in manchen Verträgen drin.

Dein Arbeitgeber hat keine Nachteile, da er sich das Geld von der Krankenkasse wieder holt!

Und das ist doch gut für euch wenn du volles Geld bekommst!

Noch alles gute für deine Schwangerschaft :)

Lh

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Schon heftig, was hier so unterstellt und geantwortet wird.
Dass mein Fa unwissend vorgespannt wird!
Seit wann bestimmt man denn selber, dass der Arzt einem ein Beschäftigungsverbot gibt?
Alle schreiben davon, dass es ganz schwierig ist zu bekommen und nun soll ich selber alles geregelt haben.....unglaublich.

Ich wollte nur wissen, wie der Sachverhalt ist.
Natürlich werde ich, wenn die Personalabteilung das als richtig sieht, den Teilzeitvertrag unterschreiben!
Ich werde mich ganz sicher nicht mit meinem Arbeitgeber zerstreiten.

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"Ich werde mich ganz sicher nicht mit meinem Arbeitgeber zerstreiten. "
Deinem AG sollte das total egal sein, denn er bekommt alles was er an dich zahlt im BV komplett wieder an Gehalt (nur Weihnachtsgeld o.ä. nicht).

Du hast aber die wesentliche Frage nicht beantwortet, die eine klare Auswirkung darauf hat, ob der überhaupt gültig wäre oder nicht, ob du Teilzeit arbeiten wolltest oder dein AG dies wollte.