Spekulationssteuer

Hallo,

ich habe schon einmal eine ähnliche Frage gestellt, aber da es nun konkret wird und ich nun total unsicher bin, weil das I-net nicht genau unseren Fall beschreibt, würde ich sie gerne nochmal stellen.

2006 gabe es eine Baulandumlegung eines Ackerlandgrundstücks welches schon im Besitz der Familie meines Mannes war. In diesem Zuge wurde das Grundstück auf meinen Mann überschrieben.

Auf dieses Grundstück haben wir 2007 ein Haus gebaut. Wir haben viel Eigenleistung erbracht.
Dieses Haus haben wir bis 2013 selbst bewohnt und mussten dann aus beruflichen Gründen ausziehen. Ende Oktober werden wir dieses Haus verkaufen.

Die Spanne zwischen Unterschrift bei der Hausbaufirma und des Notatermins werden die 10 Jahre Speklationsfrist leicht unterschreiten (ca. 2 Monate).
Müssen wir hier Spekulatonssteuer bezahlen?
Da wir viel Eigenleistung erbracht haben, ist die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis recht hoch.

Ich verstehe das nicht ganz in welchen Fällen Spekulationssteuer zu entrichten sind.

Was zählt als Beginn der Frist?
Übergang des Grundstücks an meinen Mann?
Datum des Hauskaufs/Unterschrift des Bauvertrages?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen. Hat jemand schon Erfahrungen mit so etwas gemacht?
LG
heulboje

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Ich versuch mal mein Glück:

Zur Frage, ob ein privates Veräüßerungsgeschäft vorliegt, ist auf die 10 Jahres Spanne des Grundstücks abzustellen. Gebäude, die in dieser Zeit errichtet wurden, sind einzubeziehen, die Frist läuft aber dann nicht wieder neu los, sondern es gilt der Zeitraum vom Datum Kauf laut Notarvertrag bis Datum Verkauf Notarvertrag des Grundstücks.

So wie ich das verstehe ging das Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf deinen Mann über und das schon 2006, ist das richtig?

Dein Mann hatte daher überhaupt keine Anschaffung.
Als Fristbeginn gilt damit die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger, was die Eltern sind.

Haben also deine Schwiegereltern das Grundstück vor 2006 erworben, so fällt jetzt, in 2016 keine Steuer mehr an.

Paragraph 23 EStG

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Supi, danke. Das hört sich gut an!
LG

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Hallo,

was Du als Spekulationsteuer bezeichnest, ist die Einkommensteuer auf den Spekulationsgewinn. Beträgt die Frist zwischen Anschaffung des Grundstücks bis zur Veräußerung weniger als 10 Jahre, entsteht ein Spekulationsgewinn in Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn. Entscheidend ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Zeitspanne zwischen den Unterschriften unter die notariellen Verträge. Hat Dein Mann das Grundstück allerdings unentgeltlich bekommen, wird keine neue Frist in Gang gesetzt, sondern es gilt der Fristbeginn beim Rechtsvorgänger. Gehörte das Grundstück aber vorher zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes, so beginnt die Frist mit der Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.

Es fehlen also noch ein paar Informationen. Du kannst mich auch gerne per PN anschreiben.

LG Jupp

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...wobei die Entnahmehandlung spätestens mit der Übertragung auf den Sohn erfolgt ist.
Dann wäre man wieder bei 2006. Da ja monatsgenau gerechnet wird, sollte einfach mal ein Blick in die Verträge geworfen werden...

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Hallo, ich danke Dir! Ich muss mal in die Verträge schauen, aber der Übergang des Grundstücks muss vor 2006 erfolgt sein, da die Baulandumlegung 2006 durchgeführt wurde.

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!