unverheiratet- Krankenkasse - Elterngeld

Guten Morgen!
Momentan versuche ich alles, was vor der Geburt geklärt werden kann, zu erledigen. Nun werde ich durch Freunde und Kollegen etwas verunsichert und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Meine erste Frage ist bezüglich der Krankenkasse, die ich für mein Baby nehmen kann/muss. Wir sind nicht verheiratet, also kann ich es doch bei mir in der gesetzlichen Familienversicherung anmelden und muss es nicht über meinen Partner privat versichern?

Dann das leidige Thema Elterngeld. Ich wollte zwei Jahre Elternzeit beantragen und nach einem wieder mit 50% TZ anfangen. Das Elterngeld soll in dem ersten Jahr ausgezahlt werden. Fallen auf das Elterngeld (ich bin ja alleine veranlagt) dann bei der Jahressteuererklärung Steuern darauf an? Und habe ich es richtig verstanden, dass ich im 2. Jahr nur meine 50 % TZ versteuern muss und hier nichts mehr angerechnet werden kann, weil ich ja das Elterngeld nur im ersten Jahr ausgezahlt bekomme?

Vielen Dank für eure Antworten - eine ratlose Luna :-)

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Hallo,

soweit mir bekannt ist, müsst ihr euer Kind privat versichern! Es spielt keine Rolle ob ihr verheiratet seid.

Mit deiner anderen Frage kenne ich mich nicht aus, jedoch musste ich in den Jahren des EG Bezugs Steuern nachzahlen...

lg

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Ich hab mehrere Kollegen, die alle privat versichert sind, deren Frauen in der GKV sind und die Kinder über die Familienversicherung auch gesetzlich versichert haben. Soweit ich weiß, wird da irgendwas berechnet (Einkommen, was sonst noch, weiß ich nicht, weil ich mich nie dafür interessiert hab) und dann erst entschieden, ob das Kind in der GKV mit versichert werden kann, oder ob der Vater es über sich privat versichern muss.

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Google sagt es ist egal, weil ihr nicht verheiratet seid....!?

Ist mir neu.... sorry für meine Falschantwort....

lg

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Zum Thema Steuern:

die spannende Frage ist, wann das Kind zur Welt kommt. Grundsätzlich ist zwar das Mutterschaftsgeld wie das Elterngeld nicht steuerpflichtig, wird aber in die Ermittlung des Steuertarifs mit einbezogen.

Soll heißen: angenommen dein Kind kommt Mitte August, dann hättest du ja ganz normal Januar - Juni Gehalt bekommen, Juli bis Mitte Oktober Mutterschaftsgeld und ab Mitte Oktober dann Elterngeld. In der Steuererklärung sind diese Beträge (Mutterschaftsgeld und Elterngeld) mit anzugeben. Vereinfacht ausgedrückt schauen die Finanzamt dann, welcher Steuersatz sich bei Gehalt + Mutterschaftsgeld + Elterngeld ergibt und wenden diesen Steuersatz nur auf dein Gehalt an.

Das ist auch der Grund, weshalb in diesen Jahren meistens mit einer Nachzahlung als mit einer Erstattung zu rechnen ist, da ja der Steuerabzug vom Lohn (den, der über den Arbeitgeber automatisch läuft) ja aufgrund des Lohns und nicht aufgrund von Lohn + x läuft.

Ich hoffe, dass das halbwegs verständlich war.

Zum Thema KK kann ich leider nichts sagen.

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Vielen Dank für Deine Antwort! Da der Zwerg voraussichtlich im Dezember geboren werden wird und ich dann nächstes Jahr nur zwei Monate Mutterschaftsgeld und den Rest Erziehungsgeld bekommen werde, sollte ich demnach ja gut wegkommen. Möchte es nur vorher wissen, was ggf an Nachzahlungen auf mich zukommt, um das zurückzulegen.

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Hallo,

sofern das Einkommen Deines privat versicherten Partners eine gewisse Grenze nicht überschreitet, kannst Du das Kind bei Dir bei der GKV familienversichern. Weiß nicht, wie es sich bei Euch verhält - einfach bei Deiner Krankenkasse nachfragen, Google sollte es auch finden.

Alles Gute, c

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Danke für Eure Antworten! Da bei Google immer andere Antworten stehen und jeder etwas anderes sagt, wollte ich noch mal hier fragen. Wenn man den Vertreter der PKV meines Partners fragt, muss das Kind ganz sicher privat versichert werden ;-)
Er verdient über der BBG, daher fällt die Möglichkeit weg.

Am besten melde ich das Baby einfach bei mir in der GKV an. Nein sagen können sie ja immer noch...

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Naja, dass der Vertreter der PKV evtl. ein ureigenes Interesse an einer weiteren versicherten Person hat, ist ja klar. Farg doch lieber bei Deiner GKV nach. Einfach anmelden würde ich das Kind nicht. Kann sein, dass die das ohne Prüfung machen, aber dann nach Monaten darauf kommen, dass es nicht rechtens gewesen wäre. Und dann wirds vermutlich auch teuer.

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Hi du,

zum Thema Krankenversicherung kann ich dir helfen.

Da ihr nicht verheiratet seid kann das Kind über dich familienversichert werden.

Alle anderslautenden Regelungen werden erst wirksam, wenn ihr heiraten solltet!
Dann kommt es auf dein und das Einkommen deines Mannes an. Verdient dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze und du darunter (was in den meisten Fällen so ist), muss das Kind selbst versichert werden. Ob in der GKV oder in einer (beliebigen) PKV ist hierbei unerheblich.

Hatten wir alles schon ;-)
rotihex