Elternzeit beim dritten Kind

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen gerade die Elternzeit für unser drittes Kind und wollten gerade das Schreiben an den Arbeitgeber erstellen. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, in welcher Reihenfolge wir was machen müssen und wo der Arbeitgeber nun zustimmen muss und wo nicht.

Die Situation ist wie folgt:

Kind A (Geburt am 26.09.2011) 2 Jahre Elternzeit genommen
Kind B (Geburt am 11.08.2013) 2 Jahre Elternzeit genommen
Kind C (Geburt am 04.01.2017) [geplant]

Für Kind A und B hat meine Frau jeweils zwei Jahre Elternzeit genommen und befindet sich heute nicht mehr in Elternzeit. Die Mutterschutzfrist fängt am 23.11.2016 für Kind C an und ab 04.01.2017 fängt dann die Elternzeit an (die wird ja auf die Mutterschutzfrist ab Geburt mit angerechnet laut § 6 Abs. 1 MuSchG).

Ziel ist es, dass meine Frau möglichst lange in Elternzeit bleiben kann, also die "Reste" aufbrauchen kann.

Unsere Idee ist folgende:

- 04.01.2017 bis 03.01.2018 ein Jahr Elternzeit von Kind C
- 04.01.2018 bis 03.01.2019 ein Jahr Elternzeit von Kind A
- 04.01.2019 bis 03.01.2020 ein Jahr Elternzeit von Kind B
- 04.01.2020 bis 03.01.2022 zwei Jahre von Kind C

Das müsste theoretisch funktionieren, da wir uns folgendes gedacht haben:

1. Abschnitt:
Reguläre Elternzeit für das neue Kind für ein Jahr

2. Abschnitt

Die Elternzeit muss bis zum vollendeten achten Lebensjahr genommen sein. Kind A vollendet das achte Lebensjahr mit dem achten Geburtstag am 26.09.2019. Daher kann die Elternzeit bis 03.01.2019 für Kind A genommen werden (§15 Abs. 2 BEEG).

3. Abschnitt

Die Elternzeit muss bis zum vollendeten achten Lebensjahr genommen sein. Kind B vollendet das achte Lebensjahr mit dem achten Geburtstag am 11.08.2021. Daher kann die Elternzeit bis 03.01.2020 für Kind B genommen werden (§15 Abs. 2 BEEG).

4. Abschnitt

Die restliche Elternzeit von Kind C (2 Jahre) würden wir dann hier nehmen. Laut BMFSFJ Meldung (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT) ist das ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Unsere Frage ist nun, welche Elternzeiten könnte der Arbeitgeber ablehnen? Wie wäre es taktisch am klügsten die Elternzeiten zu planen?

In welcher Form, beziehungsweise wie viele Schreiben an den Arbeitgeber müssen wir aufsetzen? Für jeden Abschnitt eins (also vier Schreiben)?

Jemand noch andere Ideen?

Ich danke Euch und wünsche einen schöne gute Nacht (und vor allem eine ruhige Nacht)

Viele Grüße,
Hauke

1

Hatte deine Frau beim Kind A und B jeweils spätestens am 2. Geburtstag die Übertragung eines Jahres beantragt und genehmigt bekommen? Wenn nicht, dann kann sie überhaupt für die Kinder nur noch Elternzeit nehmen, wenn der AG kulant ist. DAs würde ich erst klären, sonst kann sie nämlich nur für Kind C nur 3 Jahre Elternzeit nehmen. DA sie aber nach einem Jahr nicht verlängern kann, müsste das vor der Anmeldung klar sein, ob dem so ist!

2

Ich möchte mich der Frage anschließen. Bei mir ist die Option bereits geklärt - der AG hat nachträglich einer Übertragung für meinen Ältesten zugestimmt.

Allerdings müsste ich die Elternzeit für mein jüngstes Kind (ET im Juni 2017) unterbrechen, damit ich das letzte Jahr meines Großen vor seinem 8 Geburtstag nehmen kann, also z. B. vom 6.6. bis 26.8 für das Neugeborene, dann vom 27.8 (7. Geburtstag meines Großen) bis 26.8. des darauffolgenden Jahres.

Oder müssen es immer volle Monate bzw. Lebensmonate des jeweiligen Kindes sein - dann wird es schwierig... Spielt aber glaube ich nur für die Monate mit Elterngeld eine Rolle, oder?

Kann ich danach wieder nahtlos mit der Elternzeit meines Jüngsten weitermachen?

Ich weiß nicht wie ich die Übergänge gestalten und was ich bereits vor Geburt festlegen muss.

3

Arggh, 3. Versuch.

Also vor der Geburt die Elternzeit vom Großen und nach der Geburt die vom jüngsten drumrum, solange du dich für die 2 Jahre festlegst ist egal wie.

Frist 7 bzw. 13 Wochen vorher.