nochmal kurz hilfe bei elterngeld/elternzeit...

Hallo,

habe jetzt soweit ausgefüllt und habe nur nochmal so ein oder zwei fragen zur sicherheit :)

1. Mutterschaftsgeld als laufende zahlung, steht gesetzlich oder freiwillig... ist doch gesetzlich das normale Mutterschaftsgeld??? also ich muss bei gesetzlich das Kreuz machen?? Zeitraum nach der Geburt

2. Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs, habe ich angekreuzt : Ich nehme Elternzeit. Jetzt bin ich durcheinander wie man das nochmal berechnet wegen dem Mutterschutz usw . Termin ist der 14.11 und ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ab wann beginnt meine Elternzeit und bis wann? Erst nach den 8 Wochen Mutterschutz?
Und warum muss ich mein Resturlaub noch angeben?

Ja und jetzt nochmal zu den Kreuzen die man machen muss.... Ich möchte ja wie gesagt zwei Jahre Elternzeit nehmen und auch das Elterngeld auf zwei Jahre splitten. Also mach ich von welchen Monat an die Kreuze? Da war es doch auch so das es nicht die vollen 24 Monate Elterngeld gibt oder??

Vielen Dank schonmal im vorraus :)

1

Ja du musst ankreuzen dass du Mutterschaft Geld bekommst

Elternzeit beginnt nach Mutterschutz aber dieser wird einberechnet. .deine quasi bis 13.11.2018

Mit den kreuzen beim Geld..Kannst du noch gar nicht machen..Da du im Mutterschutz Monaten Basis EG ankreuzen musst. Kommt dein Baby also früher hast du mehr Basis Monate. Der Monat wo der Mutterschutz endet muss auch Basis EG sein. Wenn du am ET entbinden solltest wären es 2x Basis kreuze und 20x plus kreuze

(Kleines Beispiel von mir zum verstehen: ET 11.7.16..Geburt 31.05.16.. Mutterschutz einschl 3.10. .. Also musste ich 5x Basis ankreuzen und habe 14x plus angekreuzt)

Resturlaub ist nur wichtig wenn du in teilzeit arbeiten wirst und du den Urlaub nehmen willst. Meist ruht der Urlaub ja mit dem vollzeit Vertrag und wird dann nach der Ez genommen

2
Thumbnail

Ich hätte auch noch eine Frage bei Absatz 16 steht ja was von Einkommensgrenze die wir nicht überschreiten also Kreu beim ersten Kästchen okay.

So jetzt steht da aber was von wegen Steuerbescheid ist beigefügt bzw liegt noch nicht vor. Was Kreuze ich da an ? Wir haben noch nie eine Steuererklärung gemacht und sind meines Wissens auch nicht dazu verpflichtet.

Reicht es nun wenn ich die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt beilege?

4

Tja, das mit dem Steuerbescheid ist so eine Sache, das wird nicht gerne gesehen, wenn es gar keinen gibt.

Welche Steuerklassen habt ihr denn? Hat jemand ALGI enthalten oder Elterngeld oder Mutterschaftsgeld (also im Jahr 2015)?

weiteren Kommentar laden
3

1. ja, denke schon, gesetzlich und ja laufende Zahlung.

2. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, aber der wird bei der Länge mit eingerechnet, also endet die Elternzeit am Tag vor dem 2. Geburtstag.

Elterngeld kannst du nicht auf 2 Jahre splitten , sondern höchstens auf 22 Monate, weil du Mutterschaftsgeld erhältst.

Es geht um Resturlaub, den du gleich nimmst, weil der als Vollzeitarbeitszeit gilt und auch angerechnet wird.

Du machst in Monat 1+2 Kreuze beim Basiselterngeld und 3-22 beim ElterngeldPlus.

5

Beide Steuerklasse 1 und unverheiratet. Beide angestellte und keine Nebeneinkünfte. Unser erstes Kind. Kein ALG oder sonstiges in den letzten Jahren bekommen.

Also bin ich doch nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen oder ?

6

nein, bisher nicht.

weitere Kommentare laden