Resturlaub bei Kündigung 2.Jahreshälfte

Hallo,
ich kündige zum 15.10 meine Arbeit.ich bin dort seit 16 Jahren beschäftigt. Ich lese überall im Internet das ich nun den Anspruch auf meinen kompetten Jahresurlaub habe aber überall steht nur auf Mindesturlaub welches bei 5 Tage Woche 20 tage wären .ich habe aber 28 Tage Urlaub. Habe ich nun nur Anspruch auf 28 oder 20 Tage.

Lg lovebeat

1

Du hast Anspruch auf 20 Tage mindestens, wenn du also sonst 28 Tage hast, dann sind es 21 Tage, die du hast, da du ja 9/12 des Jahresurlaubes bekommen musst.

Da macht es dann keinen wirklichen Unterschied mehr!

Vorteil für dich, du hast dann trotzdem noch bei einem neuen AG Anspruch auf Urlaub, wenn du den November und Dezember z.B. ganz dort bist, dann 2/12 des neuen Jahresurlaubes. DAs wäre bei der Variante, dass du den ganzen Mindest-Jahresurlaub in Anspruch nimmst (und das mehr als dein Teilurlaub wäre) nicht mehr der Fall.

2

Du bist seit 16 Jahren dort beschäftigt. Wartezeiten sind kein Problem. Ich gehe auch davon aus, dass Dein Arbeitsvrrhältnis nicht ruht derzeit.

Jetzt kommt es darauf an, ob in Deinem AV eine pro-rata-temporis Regelung getroffen , also eine Regelung die besagt, dass der Urlaub anteilig fällig wird. Diese klingen ungefähr so

"Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt."

Findet sich eine solche Regelung nicht , hast Du Anspruch auf den vollen (nicht nur gesetzlichen) Urlaub , in Deinem Fall also 28 Tage.

Anders verhielte sich der Fall, wärest Du in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausgeschieden. Dann wäre gequotelt worden, also der Urlaub anteilig berechnet worden.

3

Wie hoch ist denn der gesetzliche Urlaub bei der TE?

Und wieviel mehr Urlaub hat sie?

4

"auf Mindesturlaub welches bei 5 Tage Woche 20 tage wären .ich habe aber 28 Tage Urlaub. Habe ich nun nur Anspruch auf 28 oder 20 Tage."

Aus dieser Formulierung schließe ich, dass sie 20Tage gesetzlichen und 28 Tage tariflichen oder Individualvertraglichen Urlaub hat. Selbst wenn sie aber 24 Tage gesetzlichen Urlaub hat , ändert dies nichts an meiner Antwort.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 28 Tagen ist mir nicht bekannt. Tariflich ja. Aber als "Jurist" weißt Du ja, dass gesetzlicher Urlaub vom tariflichen Mehrurlaub zu unterscheiden ist.

Selbst wenn aber ein gesetzlicher Urlaub von 28 Tagen bestehen sollte, würde dies abermals nichts an meiner Antwort ändern.

weitere Kommentare laden