Welche Steuerklasse (Mann arbeitet im Ausland)

Hallo,

mein Mann ist Niederländer, arbeitet auch dort. Leben tun wir in Deutschland. Wenn ich auf Teilzeit arbeiten gehe, welche Steuerklasse brauche ich dann?

Liebe Grüße

1

Wenn er ausschließlich in den Niederlanden arbeitet, müsste er , wäre er ledig, keine Steuererklärung abgeben.

Wenn Du nur einen Minijob annimmst, bleibt das auch so.

Wenn Du Einkomen erzielst (> Minijob) unterliegt ihr beider der Pflicht zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung. Im Normalfall wird sein Einkommen dann als Progressionseinkünfte angegeben. (Man kann jedoch auch eine getrennte Veranlagung beantragen, wenn es Sinn gibt).

Theoretisch könntest Du die Steuerklasse 4 oder auch 3 nehmen. Es kommt aber darauf an, was vorteilhaft ist (-> Progressionseinkünfte). Daher: am Besten Steuerberater kontaktieren!

3

Vielen Dank #pro

2

Da ihr beide in Deutschland lebt, würde ich Stkl. 4 nehmen.

Grund: seine Einkünfte unterliegen dem Besteuerungsrecht der Niederlande, vorausgesetzt es fehlen keine Infos.

Er hat dann keine steuerpflichtigigen Einkünfte in D.

Wenn ihr zusammen veranlagt, stellen seine Einkünfte Progressionseinkünfte dar, die den Steuersatz erhöhen. Dann würdet ihr bei Steuerklasse 3 nachzahlen.
Wenn du alleine veranlagst, würdest du bei Steuerklasse 3 zu wenig vorauszahlen.

Ob ihr zusammen oder einzeln veranlagt solltet ihr genau berechnen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist die Variante Steuerklasse 4 und Einzelveranlagung die Günstigste. Er kann dann in den NL eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige einreichen oder einen Antrag stellen, in den NL unbeschränkt veranlagt zu werden.

Grüße Küstenkönigin

4

Vielen Dank fuer die Infos. #pro