Elterngeldberechnung mit Minijob

Hallo,

Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung. Wenn ich einen Festjob habe 2900€brutto und 1800 € netto und noch einen zusätzlichen Minijob mit 430€. Wonach berechnet sich dann nach der Geburt das Elterngeld? Aus 3330€ brutto oder 2230€ netto?? Hat da jemand Erfahrung, ob der Minijob brutto oder netto zählt??
Schon mal danke!!

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Aus de Netto kann es sich nicht berechnen, da es sich immer aus dem Brutto berechnet.

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Die Berechnung ist etwas komplizierter. Ich versuche es mal einfach zusammenzufassen.
Die Bruttoeinnahmen deines Festjobs und das Minijobeinkommen(deine 430€) werden für den gesamten Bemessungszeitraum addiert(12 Monate).
Aus den SV und steuerrechtlich anteiligen Einkommen dieser Gesamtsumme (in deinem Fall der Anteil deines sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus dem Festjob) wird ein pauschaler Steuer und SV-Satz ermittelt, wenn dieser überwiegend im Bemessungszeitraum vorgelegen hat (ich geh mal davon aus dass du den Festjob durchgängig bzw mehr als die Hälfte des Bemessungszeitraum ausgeübt hast).

Dann wird dieser ermittelte Satz auf die steuer/sozialversicherungspflichtigen Anteilssumme des gesamten Jahres angewandt, also wieder nur auf den Gesamtbrutto und man erhält einen durchschnittlichen Jahres-SV und Steuerbetrag.

Vom Gesamtbrutto beider Jobs wird nun noch die Jahreswerbepauschale abgezogen und 1/12tel des durchschnittlichen Jahres-SV und Steuerbetrags.

Siehe Richtlinien zum Elterngeld https://www.elterngeld.net/richtlinien.html
Dort sind auch Beispiele und die Durchführungsanweisungen für die Berechnungen im Anhang, allerdings ist dieses Dokument sehr fachlich und für den Laien noch schwerer verständlich als der Gesetzestext

Zusammenfassend bedeutet dass das der Minijob zwar aufs Bruuto aufgerechnet wird aber nicht zur Berechnung der SV/Steuerabzugmerkmale mit einbezogen wird.

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Bei uns hat sich die Elterngeldstelle das deutlich einfacher gemacht, nur das Brutto aus dem Teilzeitjob genommen, daraus die Pauschalen berechnet abgezogen und den Minijob oben drauf gerechnet.

Sprich sie müsste einfach die ausführliche Berechnung für den Festjob nutzen und dann auf das Elterngeldnetto den Minijob draufrechnen und davon dann die 65-100% für das Elterngeld berechnen.

Und warum sollte der Festjob mehr als die Hälfte des Bemessungszeitraumes vorgelegen haben müssen? Dafür gibt es doch gar keinen Grund, auch bei nur zwei Monaten zählt dieser dann und die Steuerklasse dieser zwei Monate.

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"Und warum sollte der Festjob mehr als die Hälfte des Bemessungszeitraumes vorgelegen haben müssen? Dafür gibt es doch gar keinen Grund, auch bei nur zwei Monaten zählt dieser dann und die Steuerklasse dieser zwei Monate."

Das war mir auch neu, schau mal in die Richtlinien Seite 437 Beispielsfall 2: Angestellter, befristetes Arbeitsverhältnis, Minijob, mit Negativ-Einkünften aus Gewerbe (Photovoltaik)

Dort wurden 6 Monate Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und 6 Monate nur aus dem Minijob bezogen. Dadurch gab es keine Abzüge für Steuern und SV bei der Elterngeldberechnung, mit der Begründung "da das Abzugsmerkmal „individuell zu versteuernde Einnahmen nach § 2c“ in dem (gelb unterlegten) maßgeblichen Betrachtungszeitraum für Steuern nicht überwiegend vorgelegen hat: Die berechtigte Person hat jeweils 6 Monate mit und ohne individuell zu versteuernden Einnahmen nach § 2c. Daher ist der letzter Monat des Bemessungszeitraums entscheidend (Dez. 2012 - Vorrang der aktuelleren Angabe)."

Damit werden in so einer Konstellation einzig die Werbungskosten abgezogen.

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