BV bei Arbeitslosengeld?

Hallo zusammen!
Weiß jemand wie es sich verhält, wenn man während der Zeit wenn man Arbeitslosengeld bezieht ein BV vom FA erhält? Wer zahlt dann?
Im Internet gibt es einige gerichtliche Urteile, dass das Arbeitsamt zahlt. Allerdings besteht das nur für einige Bundesländer??? So richtig schlau bin ich da noch nicht geworden :)

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Hallo, warum solltest du ein beschäftigungsverbot bekommen wenn du arbeitslos bist??

LG Wunschkind0802 mit babygirl ET - 27

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Arbeitslos=arbeitssuchend.

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Wenn man als Schwangere arbeitslos ist bedeutet es ja laut Amt nicht, dass du dann Schonzeit hast. Du musst dich ja quasi zur Verfügung stellen. Und manche können das ja nicht.

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Ich habe ein BV bekommen wo ich noch gearbeitet habe wurde dann arbeitslos (da mein Arbeitsvertrag befristet war) und musste mich beim Arbeitsamt melden und ein Antrag auf ALG1 stellen. Da ich aber ein BV hatte war/bin ich nicht vermittelbar und somit muss das Arbeitsamt nicht zahlen. Ich musste dann bei meiner Krankenkasse Krankengeld beantragen und die haben mir bis zum Mutterschutz Krankengeld gezahlt. Musste aber alle 4 Wochen vom Frauenarzt ein extra Attest/Bescheinigung bei der Krankenkasse abgegeben wo drin stand das ich weiterhin nicht arbeiten kann und in welcher ssw ich mich nun befinde.

Hoffe konnte dir damit etwas helfen.

Lg blume219 ET-10

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Ach und für die Beantragung von Krankengeld bei der Krankenkasse musste ich mein Arbeitsvertrag und irgendein Nachweis bringen woraus hervorgeht, dass ich da tatsächlich nicht mehr arbeite / der Vertrag fristgerecht ausgelaufen ist, die letzten 3 Lohnabrechnungen und vom Arbeitsamt das Ablehnungsschreiben - abgeben.

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Mein Mann und ich recherchieren auch gerade,weil deine frage uns neugierig gemacht hat. Wir haben folgendes gefunden :
- 2012 haben sich Vertreter von Arbeitsamt und Krankenkasse geeinigt, dass ein bv wie arbeitsunfähigkeit angesehen wird. Dh: 6 Wochen zahlt das Amt, danach die Krankenkasse -
Hoffe, wir konnten helfen

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Das gilt aber nur bei ALG I. Bei ALG II zahlt das JC weiter.

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Aber nur, wenn du vorher schon ALGI erhalten hast bekommst du das 6 Wochen weiter, sonst ist es, wie krank arbeitslos werden, da gibt es auch gleich Krankengeld.

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Also bei mir ist es so. Ich beziehe derzeit ALG II und habe ein Beschäftigungsverbot. Vorher hatte ich noch einen Minijob der jetzt auf Grund von Befristung ausgelaufen ist. Ich bekommen weiterhin vom Jobcenter Leistungen.

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Hallo, bei mir war es wie bei blume 219, habe ein bv bekommen als ich noch angestellt war und im maiist dann mein befristeter av ausgelaufen das aa hat sich aber nicht ffür mich zuständig gefunden so wie die krankenkasse auch (haben es sich hin und her geschoben).war dann bei der schwangerenberatung und sie meinte ich soll doch des bv auf paar std befristen sodass ich etwas arbeiten könnte halt nicht in meinen beruf daraufhin hab ich das gemacht und des aa angerufen um bescheid zu geben, da sagte meine beraterin das ich dann auch nur teilzeit alg1 bekomme..nach langem hin und her und weiß nicht wie oft ich bei den verschiedenen Ämtern war, hat sich endlich das jc für mich zuständig gefühlt bekomme jez zwar alg2 (mit meinem alten bv) aber ist ja nicht für immer

zum Glück..

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DAs ist aber definitiv falsch, denn Anspruch auf Krankengeld hast du auf jeden Fall!

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Ich kann es nur so weiter geben wie es bei mir war..war für mich auch echt nicht einfach weil ich mich mit den Ämtern gar nicht auskannte oder bin echt immer an die falsche person geraten wo sich damit nicht auskennt.

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Das Problem beim ALGI ist, dass die Agentur für Arbeit beim BV prüfen muss, ob du nur für deinen Job nicht einsetzbar bist, dann gibt es ALGI oder gar nicht einsetzbar bist, dann gibt es inzwischen Krankengeld (war ein harter Kampf bis das für alle Bundesländer geklärt war und einige Berater wissen es immer noch nicht).

Fakt ist, mit einer Schwangerschaft bist du vermittelbar und musst je nach Berater auch Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen. Mit einem BV kommt es eben darauf an, warum du ein BV hast. Wenn du dies eben alles nicht kannst und das von Beginn der Arbeitslosigkeit an, dann gibt es "nur" Krankengeld" (was vermutlich trotzdem mehr ist als ALGI).

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Vielen Dank für die zahlreichen Meinungen und Antworten!
Also mein Fall ist folgender um genau zu sein: Ich bin vom Beruf Krankenschwester :) ich habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt um in der Schweiz zu arbeiten. Habe nen unterschriebenen Arbeitsvertrag ab 1. September. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nichts von der SS. Als ich es wusste war es allerdings zu spät bei alten ArbGeber etwas zu erreichen. Beim neuen macht es keinen Sinn anzufangen, da ich erst im 4. Monat da anfange und eine Einarbeitung von 3 Monaten habe. Die haben da nichts von und können mich in dieser Zeit binnen 7 Tagen grundlos entlassen.
So... nun habe ich mich entschieden mich arbeitslos in D zu melden. Ich war bei einer "intelligenten" Beraterin die scheinbar null Ahnung hatte. Ich musste ihr selbst erklären, dass ich kaum bis gar nicht vermittelbar bin. Und laut meiner Info ist es im ALG1 ja so, dass man IN SEINEM JOB vermittelt werden muss. Also sie haben quasi kein Recht mich als Sekretärin oder Buchhalterin einzustellen. Oder???
Na ja mein FA hat mich dann gefragt (er kennt die Situation bei mir) ob er nicht ein BV aussprechen soll. Diese Belastung ist in der SS laut ihm unnötig und könnte schaden. Bin eh risikoschwanger wegen einer chronischen Erkrankungen. Deshalb also meine Frage. Würde mir das was nützen????
Im Endeffekt sind es nur einige Monate die ich so rum drucksen muss, dann beginnt ja eh der Mutterschutz...

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Doch, theoretisch könnten sie dich auch in einem anderen Job einsetzen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Mit einem BV tust du dir jedenfalls nicht wirklich einen Gefallen.
Problem bei dir, dass du evtl. eine Sperre erhältst, weil du die Situation selber verursacht hast. Die können nichts mit mir anfangen oder das ist mit der Einarbeitungszeit blöd usw. ist keine Begründung für eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, die dich vor einer Sperre bewahrt.

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