Beschäftigungsverbot Altenpflegeausbildung

Hallo ihr Lieben ?

Hab vor kurzem nach fast 2 Jahren meinen ersten positiven Schwangerschaftstest in der Hand gehalten ???? Heute bin ich bei 5+5.

Zu meiner Situation: Ich bin 21, lebe seit ein paar Jahren in einer stabilen Partnerschaft. Mein Freund ist ausgelernt und hat ein normales Einkommen. Wir leben in einer riesigen Wohnung mit schönem Garten.

Ich bin gelernte Altenpflegehelferin und mache aktuell eine Ausbildung zur Fachkraft, weil ich gerne nach der Ausbildung Pflegemanagement studieren möchte.

Vor 2 Jahren (ja man kann auch mit 18 schon Kinderwunsch haben, aber ich war einfach noch nie der typische Teenager) haben wir dann aufgehört zu verhüten und haben gesagt, dann wann es passiert ist es auch richtig.

Jetzt bin ich Ende 2. Lehrjahr in der Fachkraftausbildung und muss einen wohnbereich mit 18 Bewohnern alleine versorgen.
Das heißt:
-Schwer heben, und das nicht zu knapp

-Stress und Rennen wärend der ganzen Schicht

-Keine Zeit für Pausen

-Kontakt mit Stuhl, Urin und Wunden
-Aktuell haben wir viele Bewohner mit Durchfall, was bei der Doku aber verschwiegen wird weil die Fachkräfte keine Lust haben Maßnahmen einzuleiten...die Meinung einer Schülerin zählt natürlich nicht

Letzte Woche haben wir zu zweit einen schweren Mann aufgehoben, danach hatte ich Schmerzen und hab beim Gynäkologe gleich schauen lassen ob alles gut ist. Er hat mich dann direkt 2 wochen krank geschrieben und einen Termin für diesen Freitag gemacht (6+2). Wenn da alles in Ordnung ist soll ich unbedingt meiner Einrichtung über die Schwangeschaft informieren. Er hat dann auch gesagt das ich wahrscheinlich vom AG ein Beschäftigungsverbot bekomme.

Mein AG ist aber nicht besonders freundlich und jetzt habe ich Angst das ich meinen Ausbildungsplatz verliere. Ich möchte auf jedenfall weiter zur schule gehen und nach der Schwangerschaft die praktischen Stunden nacharbeiten.

So wer alles gelesen hat, hier sind meine Fragen :
-Bekomme ich wärend einem Beschäftigungsverbot weiter mein Gehalt
-Kann ich meinen Ausbildungsplatz durch die Schwangerschaft verlieren oder gilt auch für azubis das Mutterschutzgesetz
-Was passiert wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, bei uns auf Arbeit gibt es keine Möglichkeit Unterstützung beim Arbeiten zu bekommen bzw. mal Pause zu machen (auch wenn die ja eigentlich auch ohne Schwangerschaft vorgeschrieben ist)

Sorry für den langen Text

Alex und Krümel (5+5)

1

Während deines BV bekommst du weiterhin normales Gehalt.

Der Mutterschutz steht dir auch in der Ausbildung zu.

Also kannst du nicht gekündigt werden.

Wenn du kein BV bekommst, muss man dich ins Büro setzen, bzw. einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Tut dein AG weder das eine - noch das Andere, kannst du das melden und dann wirds teuer.

Ich wünsch dir alles Gute :-)

2

#winke

Erstmal Glückwunsch zur SS. :-)

Du bekommst während des BV weiter dein Gehalt und das MuSchuG gilt auch während der Ausbildung. Sollte dein AG deinen Arbeitsplatz/deine Aufgaben nicht nach den MuSchuG-Vorgaben ausrichten können, muss er ein BV aussprechen.

3

HuHu,

bin auch aus der Pflege und im BV....

-Bekomme ich wärend einem Beschäftigungsverbot weiter mein Gehalt
Ja, und das auch ohne Probleme für deinen AG. Der holt sich das Geld von der Krankenkasse wieder

-Kann ich meinen Ausbildungsplatz durch die Schwangerschaft verlieren oder gilt auch für azubis das Mutterschutzgesetz
Nach Bekanntgabe deiner Schwangerschaft bist du erstmal vor Kündigung geschützt.
Das Gesetz greift auch bei Azubis

-Was passiert wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, bei uns auf Arbeit gibt es keine Möglichkeit Unterstützung beim Arbeiten zu bekommen bzw. mal Pause zu machen (auch wenn die ja eigentlich auch ohne Schwangerschaft vorgeschrieben ist)
Dann meldest du das den entsprechenden Behörden (s. google).

Des weiteren würde ich dir im Zuge deiner Ausbildung ggf raten den Arbeitgeber zu wechseln. Was du sonst so schreibst, in unverantwortlich (nicht dokumentieren von Durchfällen, als Azubi alleine auf Station usw.).

Alles Gute für euch :-)

4

Hallo ,

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur SS:)

Ich bin momentan im 3 Ausbildungsjahr in der Krankenpflege.
Dem Arbeitgeber hab ich von meiner SS erzählt , als das Herz geschlagen hat .

An ein Beschäftigungsverbot hab ich auch erstmal nicht gedacht, hab dann weiter auf Station gearbeitet .
Es gab echt Schwestern die Rücksicht auf mich nahmen , andere wiederum nicht .

Als ich in der 12 ssw angekommen war, hatte ich wieder Schule . In der 16 ssw wieder einen praktischen Einsatz .
Ich hatte Angst , mein Kind zu gefährden, man schickte mich alleine Sprudel holen oder nen schwerst Patienten pflegen .
Demnach hatte ich das mit meiner Frauenärztin besprochen und sie hat mir Beschäftigungsverbot erteilt .

Du bekommst , während dem Beschäftigungsverbot weiterhin dein volles Gehalt

Dein Ausbildungsplatz kannst du nicht verlieren, das Mutterschutzgesetz gilt natürlich auch für AZUBIS.

Sprich mit deinem Frauenarzt, warum du ein Beschäftigungsverbot möchtest .
Ich glaube nicht das er , dass nicht machen wird .
Mein Frauenarzt erteilte mir direkt eins.

Liebe grüße

Tami 30 SSW

5

Hallo
Ich befinde mich im dritten Lehrjahr, hab nächste Woche meine Abschlussprüfungen

Also

Ich hatte seit der achten woche ein teilweises bv , hab nur noch vier std am Tag gearbeitet , seit der 23 ssw bin ich im kompletten bv ! Mein ag hat sich sehr vorbildlich verhalten und mich unterstützt

Ich durfte keine Injektionen mehr machen , nicht mehr heben etc
Ich bekomme mein Geld weiterhin vom ag, er holt sich das von der kk wieder

Es gibt halt nur das reine Grundgehalt ohne Zuschläge , das schlägt bei mir mit ca 50€ zu Buche . Der ag muss dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zu Verfügung stellen!
Bei uns in Rheinland - pfalz ist es eine schulische Ausbildung, das heist das die Schule die letzten Worte hat

Rede mit deiner Lehrerin , wie man das am besten regeln kann

Es besteht auch die Möglichkeit die Ausbildung komplett auszusetzen um im nächsten Jahr an gleicher Stelle wieder weiterzumachen

Alles gute

Lg Britta 28+5

7

"Es gibt halt nur das reine Grundgehalt ohne Zuschläge , das schlägt bei mir mit ca 50€ zu Buche . "

Das ist auch nicht gesetzeskonform. Dir steht dein Gehalt anhand des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zu und das inklusive aller Zuschläge. Ggf sind diese bei einem TeilBV umzurechnen und zu zahlen als wenn du diese erhalten würdest.

Einziger Unterschied ist dass die steuerfreien Zuschläge im BV versteuert werden und es daher zu einem Auszahlungsunterschied dann auf der Nettoseite kommen kann (meist ist das auf der Lohnabrechnung als Ausgleichsbetrag Mutterschutz oder ähnlich deklariert). Vorteil durch die Versteuerung ist dafür das es dann aber in die Elterngeldberechnung mit einfliesst was es sonst nicht würde.

Schau mal auf deiner Abrechnung ob die 50€ Unterschied eventuell doch nur durch die Versteuerung kommen oder hier wirklich nur Grundgehalt gezahlt wird.

6

Hey und Glückwunsch zur SS! :)

Wie schon erwähnt wurde bekommst du während einem BV dein Gehalt noch und kündigen kann man dich seit Bekanntgabe der SS nicht..:)
Ich bin momentan im 3.lehrjahr als Zahnarzthelferinnen, habe auch ein BV bekommen, gehe aber noch normal zur Schule solange es mir gut geht..:) wiederhole das 3.jahr aber trotzdem nochmal ganz ..

Rede einfach mal mit deinem AG das du trotz des BV noch zur Schule gehen möchtest ;)

LG

8

Bekomme ich wärend einem Beschäftigungsverbot weiter mein Gehalt
-Kann ich meinen Ausbildungsplatz durch die Schwangerschaft verlieren oder gilt auch für azubis das Mutterschutzgesetz
-Was passiert wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, bei uns auf Arbeit gibt es keine Möglichkeit Unterstützung beim Arbeiten zu bekommen bzw. mal Pause zu machen (auch wenn die ja eigentlich auch ohne Schwangerschaft vorgeschrieben ist)
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Die ganze Sache ist von hinten her aufgezäumt. Die richtige Reihenfolge ist aber andersherum:

1. Du übernimmst die Verantwortung für deine Schwangerschaft und sagst deinem Arbeitgeber umgehend Bescheid, dass du schwanger bist.

Alles was dann folgt, kannst du nun eigentlich abwarten. Richtig wäre:

2. Dein Arbeitgeber macht die Gefährdungsbeurteilung und setzt dich mit ungefährlichen Tätigkeiten ein. Das sind entweder nur leichte pflegerische Tätigkeiten oder auch administrative Aufgaben.

Alles weitere kannst du auf dich zukommen lassen. Kündigungschutz hast du auf jeden Fall bis Ablauf deines Vertrags.