Kundigung in Elternzeit möglich?

Also es ist so:

Ich bin in meinem Beruf mega unzufrieden und möchte die Elternzeit nutzen um mich neu zu orientieren.

Ich habe bei meinem Arbeitgeber, da ich mir zur zeit der Antragstellung noch nicht im klaren drüber war ob und inwiefern ich mich neu orientieren möchte trotzdem Elternzeit bis März 2018 beantragt, wovon ich ab März 2017 wieder 30 std in Teilzeit arbeiten wollte (elternzeit in teilzeit). Kann ich trotzdem zu März 2017 kündigen und wo anders anfangen? Finde im Internet keine genauen Informationen. Aber vielleicht hat hier jemand ja Erfahrungen gemacht ob man trotz genehmigter elternzeit und genehmigter teilzeit kündigen kann.

Danke euch

Dotty mit Maus (morgen schon 5 Monate)

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Hi Dotty,

meine Schwägerin hat vor ein paar Wochen um einen Aufhebungsvertrag bei ihrem AG gebeten. Dies wurde auch gemacht und nun kann sie wo anders arbeiten.

Der Aufhebungsvertrag bezieht sich natürlich auf den bisherigen Arbeitsvertrag. Wenn, dann würde ich um sowas bitten.

Wenn du jedoch noch ein weiteres Kind planst, kann es ganz nützlich sein, wenn du Arbeitsvertrag noch etwas bestehen lässt. Denn, soweit ich weiß, bekommst du von deinem AG wieder Geld während des Mutterschutzes, wenn das zweite Kind innerhalb von 2 Jahren geboren wird. Nur so, als kleiner Tipp am Rande ;-)

LG
Mimi

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Nein ein zweites kind ist in elternzeit nicht geplant, vielleicht in fünf sechs jahren nochmal.

Aber erstmal wollte ich wieder arbeiten gwhwn nir nicht im alten job.

Also meinen Sie das es reicht wenn ich innerhalb der normalen Frist einen Brief schreibe wie:

Blablabla aus diesem Grund bitte ich um Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages innerhalb der geltenden Kündigungsfrist zum 02.03.2017, um schriftliche Bestätigung wird gebeten?

Natürlich wenn ich bis dahin was gefunden habe

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Das müsste eigentlich reichen.

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Du kannst ganz normal kündigen. Nix mit Aufhebungsvertrag wenn du die fristen einhälSt
Ich habe nur mal gelesen das deine elternzeit dann futsch ist und du diese nicht zur neuen arbeit mitnehmen kannst.

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Natürlich kannst du mit deinen normalen Fristen in Elternzeit kündigen, damit ist die Elternzeit aber beendet.

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Während der Elternzeit gelten für (ordentliche) Kündigungen des Arbeitnehmers zunächst die normalen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Sollten also nicht einzelvertraglich oder tarifrechtlich irgendwelche Kündigungsfristen bestimmt sein, gelten die des § 622 Abs. 1 BGB.

Sonderfall:

Kündigung zum Ende der Elternzeit : § 19 BEEG. Hier gelten 3 Monate Kündigungsfrist.

Außerordentliche Kündigung (fristlos): § 626 BGB. Voraussetzung: 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes (Abs. 1 zB grobe Beleidigung, sexuelle Belästigung)
2. Frist: innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes ( Abs. 2).

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Warum sollte man nicht immer mit der normalen Frist kündigen können?

Wenn der letzte Tag der normalen Kündigungsfrist (bspw ein Monat) ist und dieser Tag identisch mit dem der Ende der Elternzeit ist, sollen jetzt auf einmal statt des einen Monats gleich drei Monate Frist gelten?

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§ 19 BEEG regelt dieses Sonderkündigungsrecht inkl. seiner Frist.

Die dreimonatige Kündigungsfrist zum Kündigungstermin „Ende der Elternzeit“ ist für den Arbeitnehmer zum Schutze des Arbeitgebers, der seine Personalplanung auf diesen Termin ausgerichtet hat, einseitig zwingend. Der Arbeitnehmer kann sich daher auch nicht auf eine für sein Arbeitsverhältnis sonst geltende kürzere Kündigungsfrist berufen, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Ende der Elternzeit deckungsgleich sein soll. Zu jedem anderen Termin kann er freilich von einer zu seinen Gunsten bestehenden kürzeren Kündigungsfrist Gebrauch machen.

Spricht der Arbeitnehmer eine Kündigung ohne Einhaltung der Dreimonatsfrist, aber ausdrücklich zum Ende der Elternzeit aus, wird man die Kündigungserklärung nach §§ 133, 157 BGB dahin auslegen müssen, dass trotz Fristversäumung eine Beendigung zum erklärten Zeitpunkt gewollt ist. Schweigt der Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung, etwa weil er seine Personalplanung noch entsprechend anpassen kann, darf der Arbeitnehmer dies als Verzicht auf die Einhaltung der Frist verstehen; die Kündigung wird zum Ende der Elternzeit wirksam.

Widerspricht der Arbeitgeber einer Beendigung zum Ende der Elternzeit mit Hinweis auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, ist die Kündigungserklärung gem. § 140 BGB in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten (vgl. BeckOK ArbR/Schrader BEEG § 19 Rn.7 f.)

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Hallo Dotty,

ich habe während meiner Elternzeit bei unserem ersten Kind meinen damaligen Job gekündigt. Mit den ganz "normalen" Kündigungsfristen laut Vertrag, habe dann gleich meinen neuen Job angefangen und meine übrige Elternzeit "verfiel" dadurch.

Hat sich aber gelohnt- ich bin immer noch beim selben AG und hatte dort inzwischen noch bzw. auch zwei Mal Elternzeit ;-).

Viele Grüße,

Kathrin