Elterngeld beim 2. Kind

Hallo,

meine Tochter ist 1 Jahr und 3 Monate. ich habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen.
Seit Mitte April Arbeite ich auf 450 Euro Basis.

Das Elterngeld bekomme ich noch bis Februar 2017.

Wie wird eigentlich das Elterngeld berechnet wenn ich z.b. dieses Jahr noch schwanger werden würde?

Wird da das Elterngeld berücksichtigt?

Vielen Dank

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Huhu,

ich denke, das vorherige Elterngeld wird bei dem neuen Elterngeld fürs zweite Kind mit 0€ berechnet. Denn dieses zweite Jahr Auszahlung (splitten), ist ja letztendlich nur ein gefallen des Staates. Er hält ein Teil des Geldes ja für dich zurück, damit du länger was bekommst. Normalerweise würdest du ja nix bekommen (bei normaler einjähriger Auszahlung). Wenn du im ersten Jahr des Elterngeldes schwanger werden, wäre es was anderes. Dafür wird aber dein 450€ Job angerechnet. Musst du mal mit einem Elterngeldrechner eingeben.

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Der Bemessungszeitraum sind die 12 letzten vollen Kalendermonate vor der Geburt dabei werden aber Mutterschaftsgeld- und Elterngeldbezugsmonate ausgeklammert und mit früheren Monaten ersetzt.

Also zählen die 12 vollen Kalendermonate vor neuem Mutterschutz.
Elterngeldbezugsmonate sind bei gesplitteter Auszahlung aber auch nur die ersten 12 Monate da nur die Auszahlung geteilt wird.

Wirst du jetzt sofort schwanger beginnt dein Mutterschutz frühestens im März 2017. Dann wären das die Monate März 2016 - März 2017 mit deinem da erzielten Einkommen. Je nachdem wann deine Tochter ihren 1. Geburtstag hatte zählt der März wenn sie da 1 Jahr geworden ist nicht mehr mit und wird dann mit einem Monat von vor der Elternzeit/Mutterschutz von deiner Tochter ersetzt.

Aus diesen Monaten wird der Durchschnitt berechnet und davon das Elterngeld.

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Hallo zusammen,

wir sind auch gerade etwas am Rechnen wie sich das finanziell bei Kind Nr. 2 verhalten würde und ich bin bisher zu folgender, hoffentlich richtiger, Erkenntnis gekommen.

Errechneter Geb.-Termin Kind 1 = 22.12.2015
tätsächlicher Geb.Termin Kind 1 = 14.11.2015
Mutterschutz K1 = 10.11.2015 - 15.03.2016
Elternzeit K1 = 16.03.2016 - 13.11.2016 (Auszahlung des EG auf 12 Monate)

Gesetz dem Beispiel, dass K2 am 26.05.2017 geboren werden würde wäre der Start des Mutterschutzes für K2 der 14.04.2017.

Somit sind doch die 12 Berechnungsmonate für das Elterngeld für K2:
Mai15, Jun15, Jul15, Aug15, Sep15, Okt15, Nov15 (???), Nov16 (???), Dez16, Jan17, Feb17, Mrz17

Wie verhält es sich denn mit den Monaten Nov15 und Nov16? Weiß das jemand oder werden die gestrichen und es kommen Mrz15 und Apr15 als Berechnungsmonat hinzu?

Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, macht es keinen Unterschied von der Berechnung her, ob wir die Elternzeit nun verlängern, da die Grundlage immer nur die ersten 12 Monate sind?!

Haben wir irgendwelche Sonderrechte, weil es sich bei K1 um eine Frühgeburt handelte und wir somit eine verkürzte Elternzeit, dafür aber einen längeren Mutterschutz hatten?

Danke im Voraus an die Experten...ich hoffe ich habe meine Gedanken verständlich erklärt?!

Gruß Coco

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>>Wie verhält es sich denn mit den Monaten Nov15 und Nov16? Weiß das jemand oder werden die gestrichen und es kommen Mrz15 und Apr15 als Berechnungsmonat hinzu?

Sobald 1 Tag des Kalendermonats ein Ausklammerungstatbestand (Mutterschaftsgeld/Elterngeld)) gegeben ist wird der gesamte Monat übersprungen (ausser man beantragt formlos einen Verzicht der Ausklammerung für diesen Monat falls man sich damit schlechter stellt). Damit fallen Nov15/Nov16 beide raus und Mrz/APr15 rutschen in die Bemessungsgrundlage.

>>Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, macht es keinen Unterschied von der Berechnung her, ob wir die Elternzeit nun verlängern, da die Grundlage immer nur die ersten 12 Monate sind?!

Elternzeit ist egal es geht um Elterngeldbezugsmonate. Da werden nach BEEG nur max die ersten 14 Monate alsAusklammerungstatbestand berücksichtigt auch wenn man in der ElterngeldPlus-Variante länger ElterngeldPlus bezieht.

>>Haben wir irgendwelche Sonderrechte, weil es sich bei K1 um eine Frühgeburt handelte und wir somit eine verkürzte Elternzeit, dafür aber einen längeren Mutterschutz hatten?

Nein.

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