Erzieher Ausbildung

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Hallo Ihr Lieben,

ich habe vor im nächsten Jahr eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin zu starten.

Davor müsste ich ein 6-12 monatiges Praktikum machen.

Jetzt wurde mir von den Schulen gesagt das ich mich in den Kindergärten als angehende Fachkraft bewerben könnte. Dies würde auch bezahlt werden und die Kitas bekommen die Fachkraft auch auf den Persoschlüssel mitangerechnet.

Heute war ich bei einem Bewerbungsgespräch in einer Kita und diese sagte mir das ich mich nicht "angehende Fachkraft" nennen darf und das es nicht bezahlt wird.

Meine Frage ist jetzt, wer schon so etwas gemacht hat und ob das "Vorpraktikum" auch bezahlt wurde.

Ich hab euch auch mal was hochgeladen das auf der Homepage meiner Wunschschule zu sehen ist und meiner Meinung nach falle ich unter Punkt 2 oder sehe ich das falsch ? Habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung im Büro.

Ein paar Erfahrungsberichte und eure Meinung dazu wären toll.

Liebe Grüße #winke

Mary

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Hast du denn die geforderte “einschlägige Berufserfahrung“? Davon lese ich nichts in deinem Eingangsposting.
Ansonsten erfüllst Du die Voraussetzungen nämlich nicht...

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Hi Emmx,

die einschlägige Berufserfahrung bezieht sich meines Wissens nach auf die vorhandene Ausbildung und die habe ich.

Habe mehrere Jahre im kfm. Bereich gearbeitet.

LG
Mary

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"einschlägig" meint eine Ausbildung im pädagogischen Bereich, etwa als Kinderpflegerin. Deine kaufmännische Ausbildung nutzt da nichts.

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Wie schon geschrieben fehlt dir wahrscheinlich die einschlägige Berufserfahrung ... ab Beginn der Ausbildung sehe das anders aus soweit ich das verstehe da du dann unter Punkt 1 fällst...

Hier die Voraussetzung der einschlägigen Berufserfahrung:
"22. Was ist eine einschlägige berufsbegleitende Ausbildung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 MVO bzw. eine einschlägige Berufserfahrung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 MVO?

Einschlägige berufsbegleitende Ausbildungen sind Ausbildungsgänge zu Berufen nach § 2 Abs. 1 MVO. Der erfasste Personenkreis befindet sich bereits in einer entsprechenden berufsbegleitenden Ausbildung. Dies umfasst insbesondere Teilzeitformen der Fachschule für Sozialpädagogik, der Fachschule für Heilpädagogik sowie berufsbegleitende Angebote der Fachhochschulen und Universitäten.

In Abgrenzung zu Fachkräften nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 MVO umfasst Abs. 2 Nr. 2 Fachkräfte, die sich noch nicht in einer berufsbegleitenden Ausbildung befinden. Vielmehr müssen sie eine Ausbildung erst aufnehmen. Die Berücksichtigung dieser Personen in dem Fachkräftekatalog ist durch ihre einschlägige Berufserfahrung gerechtfertigt. Einschlägige Berufserfahrung nach Abs. 2 Nr. 2 verlangt in der Regel die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit, welche die Bildung, Erziehung- oder Betreuung von Kindern zum Inhalt hat.

Hiervon erfasst ist insbesondere eine entsprechende Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder nach § 25 HKJGB (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, altersübergreifende Tageseinrichtung für Kinder) oder in Kindertagespflege.
Die Tätigkeit muss in einem institutionellen/organisatorischen Rahmen oder als Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, § 29 HKJGB ausgeübt worden sein.
Als zeitlicher Maßstab für die Dauer der Berufserfahrung gilt eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr."
aus https://verwaltung.hessen.de/irj/HSM_Internet?rid=HSM_15/HSM_Internet/sub/b37/b37209b4-3a80-f221-f3ef-ef97ccf4e69f,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

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Ah ok, das ist sehr ausführlich.

Vielen Dank ????

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Es kommt ja auch immer auf den Träger darauf an. Da hat jeder so seine Eigenarten

Meine Tochter macht die reguläre 5jährige Ausbildung in Bayern und hat jetzt das erste SPS fast fertig und bekommt 325 Euro und ist als Praktikantin angestellt.

In ihrer Klasse sind welche dabei die viel mehr bekommen und welche die viel weniger bekommen.

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Ich buddele mal.

Habe eben den Artikel gelesen, weil ich mich mal schlau machen wollte:

http://www.schwangerschafts-tipps.de/wie-kann-ich-tagesmutter-werden/

Und bin erstaunt, dass die Voraussetzungen Tagesmutter zu werden, offenbar weitaus geringer sind bzw. wirklich schneller von der Hand gehen. Darf das denn sein? Letztlich ist das doch die gleiche Arbeit? Oder leisten Tagesmütter weniger als Erzieher?