Kunde fordert Anzahlung zurück , muss ich die Summe in bar auszahlen ?

Guten Abend zusammen ,

Vor Wochen hat eine Kundin angerufen und wollte Termin haben zum Hochzeit für ein Hochsteckfrisur / Make Up für 3 Person .

Weil die Termine mit Anzahlungen für solche Dienstleistungen erfolgen , habe ich die Kundin persönlich ins Salon gebeten . Nach dem Telefonat kam sie ca 4 Wochen später rein und hat sie nach langem Beratung für September ein Termin genommen, mit Anzahlung in Höhe von 50€ , Rest dann an dem Tag wo Hochzeit stattfindet . Also mit Braut und Brautzeugen war der komplette ein Samstag blockiert .

Sie hat zusätzlich vor der Hochzeit noch ein Termin für Probe reserviert .

Heute kam sie rein und plötzlich forderte die Anzahlung zurück weil sie die Termin nicht einhalten kann aus privaten Gründen ( angeblich liegt der Freund im Krankenhaus ) mal hieß es Unfall mal hieß es Krankheit .
Die Hochzeit ist erstmal abgesagt worden.
Ich habe mein Bedauern mitgeteilt und aus Kulanz habe ich ihr ein Gutschrift in Höhe von 50€ angeboten , daß sieb jederzeit einlösen kann .
Sie meinte daß sie das nicht möchte weil sie ihrer eigene Friseur hat . Ich habe ihr mitgeteilt aus buchungsgründen daß keine barauszahlung möglich sei und deshalb als Kulanz die Gutschrift .

Sie hat mich mit Anwalt gedroht und mit dem Gutschrift was ich ihr ausgestellt habe wieder gegangen .

Es kommt leider oft vor daß solche Termine für besondere Anlässen geblockt wierden und wieder abgesagt wird , weil solche Kunden immer günstigeren Angebote bekommen. Deshalb haben wir im Salon das mit Anzahlungen eingeführt.
Ich hatte Anfrage für den selben Tag für gleichen Dienstleistung insgesamt 250€ .
Leider konnte ich diesen Termin nicht für die andere Kundin anbieten weil diese Kundin 1 Tag vorher blocken lassen hat.

Ist zwar ärgerlich aber gehört dazu .
Jetzt bin ich am grübeln weil sie mich mit Anwalt gedroht hat in dem sie meinte , sie hat nach dem Anzahlung und Terminvereinbarung Frist von 14 Tage eingehalten und abgesagt hat.

Muss ich das Geld 50€ in bar auszahlen ?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus !

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in diesem Fall würde hoch einer Klage gelassen entgegen sehen.

Du hast einen Schadensersatzanspruch ihr ggü. da Du den Termin reserviert hast und Dir Gewinn entgangen ist. Damit rechnest Du ihr ggü auf. (Vgl. LG Münster, Urteil vom 24. November 2009, Az. 09 S 25/09).

Sie kann froh sein, dass Du so nett warst und ihr einen Gutschein ausgestellt hast.

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hoch= ich

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Vielen Dank für deine beruhigende Antwort :)

Sicher kann ich wegen Schadensersatz

Gegenklage einreichen , was meine erste Gedanke war . Aber man möchte ja nicht daß die Leute negativ über sich reden, und man möchte sich nicht mit solchen Probleme beschäftigen .

Lieber Zeit und Energie für die anderen Kunden investieren die unser Arbeit zu schätzen wissen :-)

LG !

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Hallo,

hast du es nötig wegen 50 Euro so ein Fass aufzumachen? Bis September Ist auch noch eine Weile hin-da kannst du den Termin vielleicht noch vergeben. Schlechte Mundpropaganda kann dich schnell mehr als 50 Euro kosten. Mir Persönlichkeiten meine Nerven dafür zu schade.

LG

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Ich würde es so lassen. Denn wenn es sich rumspricht, dass man sich bei ihr einen Termin für den kompletten (!) Salon geben lassen kann, ihn aber nicht halten muss, hat sie irgendwann das Problem, dass Personen einen Tag vorher oder am selben Tag absagen.

Außerdem hat sie der Kundin ja einen Gutschein mitgegeben.

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Hallo,

ich würde den Ärger ja verstehen, wenn die Kundin kurz vor knapp abgesprungen ist, aber wir reden von mehr als einem Monat vorher. Wenn sie generell so schlechte Erfahrung gemacht hat, dann muss sie meiner laienhaften Meinung nach, es mit den Kunden vertraglich so vereinbaren, dass je nachdem, wann der Termin abgesagt wird, ein Betrag x der Anzahlung einbehalten wird. Passieren kann immer etwas, und den Kunden von vornherein Lüge zu unterstellen, finde ich dreist.

LG

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Hallo!

Nachdem bis September wirklich noch eine ganze Weile hin ist, bestehen ja gute Chancen, dass Du den Termin noch anderweitig vergeben kannst. Daher finde ich es gerechtfertigt, eine Gutschrift auszustellen, aber eine Barauszahlung geht eben nicht. Ich würde ggf. nen kleinen Zettel gestalten als Terminzusage, wo drauf steht "Dankend erhalten: Anzahlung in Höhe von ___ Euro." Und auf der Rückseite klein gedruckt: "Die Anzahlung kann bei einer Absage innerhalb von __Wochen vor dem Termin nicht erstattet werden, bei Absage vorher erfolgt eine Gutschrift."

Mach faire Fristen, wenn oft Termine mit einem Vorlauf von 4 Wochen vereinbart werden dann wäre es übertrieben, bei sowas dann auf 8 Wochen zu bestehen.

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Hallo.

Ich hätte ihr das Geld zurück gegeben. Wieso soll das buchungstechnisch nicht gehen? Geht doch in vielen anderen Geschäften auch?!? #kratz

LG

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Ich hätte ihr gar nichts angeboten, sondern AGBs, die eine Stornogebühr enthalten. Die Anzahlung ist auch zu gering. Ich halte 100 Euro für nötig!

Gruß

Manavgat

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Ich wäre vorsichtig. So glasklar ist die Lage für mich als Laien nicht und einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man heutzutage online beantragen. Wenn jetzt nicht absehbar ist, dass euch wirklich Schaden entsteht, würde ich nicht versuchen eine unwillige Kundin an meinen Laden zu binden und das Geld auszahlen.

In Zukunft die Vereinbarung etwas klarer formulieren und schriftlich fixieren. Bei soviel Vorlaufzeit können Dinge schiefgehen. Da muss klar sein, ab wann der Termin absolut verbindlich ist und die Anzahlung einbehalten wird.

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Ich bin kein Laie und sage:

Sei beruhigt. Wenn Du ihr vorher gesagt hast, dass es sich um eine Anzahlung zur Reservierung handelt ist alles in Ordnung.

Schriftlich muss nichts vereinbart werden in diesem Fall.

Du hast einen Gutschein ausgeben. Das reicht. Und ist schon zu nett. Und gegen einen Mahnbescheid legst du Widerspruch ein und dann muss sie klagen. Und vor allem: Sie muss auch beweisen und darlegen.

Und das erste was Du dann machst , ist bestreiten, dass die Hochzeit nicht mehr stattfindet.

Keine Angst vor Anwälten bitte. Ich bin selber Juristin.

Und ich wette, dass sie nicht klagt!

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Und in der Juristerei sind Termine IMMER verbindlich und nicht erst ab irgendeinem Termin!

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Hi,

wenn du bist September keine Buchungen mehr bekommst, ist was mit deinem Geschäft falsch.
Hast du sie vorher aufgeklärt was im Falle eine Stornierung passiert, bzw. hat sie etwas unterschrieben?

Einfach so, weil sie vielleicht über 6 Wochen vorher storniert - was ich für eine angemessene Frist halte - das Geld einzubehalten und eine Gutschrift zu geben, halte ich für sehr fragwürdig.

Naja, der Groschen ist gelutscht, schnell ist der Ruf ruiniert....von deinem Salon.

In Zukunft lass was unterschrieben wo genau vermerkt ist, was bei einer Stornierung passiert, gib eine Durchschrift mit und fertig. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

lg
lisa

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Hallo,

nein musst du nicht auszahlen!

Im Grunde - sofern du es dir nicht hast bereits bezahlen lassen - gilt die Anzahlung für das Beratungssgespräch, die Dauer ist ja erheblich bei solcher Angelegenheit wie Steckfrisuren für Hochzeiten.

Kulanterweise bekommt sie deinen bereits erwähnten Gutschein. Damit ist jedoch nicht deine Zeit bezahlt, die du für den Beratungsaufwand investiert hast.
Für die Zukunft solltest du nochmal deine Formulierung für Anzahlungen ausarbeiten.

Ärgere dich nicht, es wird immer wieder unverständige und anmassende Kunden geben. Knicke nicht ein durch eine Rückzahlung, sondern bleibe bei deinem (großzügigen) Angebot.

Gruß, eine Kollegin