Kündbar wegen Nachtschichtverbot?

Hallo..
ich habe folgendes problem, und vorne weg.. ich bin nicht schwanger bzw habe auch keine kinder.
ich bin gelernte krankenschwester und bin seit einem Jahr im pflegeheim tätig.
über die jahre hatte ich zunehmend immer mehr probleme mit nachtschichten,
mittlerweile schlafe ich nach nachtschichten nur noch 2-3h. das war es denn für den rest des tages
demzufolge gehts mir auch so.. kreislaufprobleme usw.
habe schon bei der pflegedienstleitung mein problem angesprochen
da hieß es nur, ich habe ein 3-schichtvertrag, sie kann mich aus den nächten nicht rausnehmen. auf mein ärztliches attest vom hausarzt, dass meine nächte minimiert werden sollten, kam auch nichts.
gültig ist sowas ja nur vom betriebsarzt.
bei den letzten nächten war ich nach der 1. nacht beim arzt und krankgeschrieben. (im juni)
gestern begann die 2. nacht und meine kollegin schickte mich mit dem rettungswagen in die notaufnahme... herzrasen, erhöhter blutdruck, erhöhter puls, blutzucker niedrig, leichtes fieber.
nun muss ich mir ja morgen rückwirkend ein krankenschein holen und will/muss denn natzürlich zur leitung und werde es auch nochmal ansprechen.
bei uns im haus haben ein paar mitarbeiter ein nachtschichtverbot, da klappt es scheinbar.
nun ist meine angst, das wenn ich ein nachtschichtverbot bringe, sie mich kündigen können. sonst bin ich arbeitsmäßig nicht eingeschränkt. nur halt probleme mit den nächten. Laut unseren betriebsrat bin ich nicht kündbar. aber die angst ist trotzdem da.

kennt sich jemand etwas damit aus, bzw hatte einen gleichen/ähnlichen fall?

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Hmm naja kommt sicher auch drauf an wie lange du da bist.. ich persönlich (heimleitung) hatte so ein Problem nicht aber wenn jemand die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann dann sollte man zumindest über die Zukunft vernünftig sprechen und evtl Gehalt anpassen da du weniger flexibel einsetzbar bist

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Standard Antwort des Juristen:
Das kommt darauf an.

Kann Dir Dein Arbeitgeber einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz einrichten ohne große Probleme? wäre es ein große unzumutbarer Aufwand für den Arbeitgeber das zu organisieren?

Wenn es so einfach ist (nur Schichten umschreiben) kann er Dich nicht kündigen. Du bist nicht arbeitsunfähig, sondern kannst Deine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen , nur eben nicht nachts (vgl. BAG, Urteil vom 09.04.2014, 10 AZR 637/13).
Jedoch hat er natürlich ein Recht darauf sich über den Betriebsarzt die Diagnose des Hausarztes bestätigen zu lassen. Das wird er auch tun, denn die Gefahr dass ein Gefälligkeitsattest ausgestellt wurde ist da.

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es ist für dn arbeitgeber eigentlich kein aufwand..
die dienstpläne und auch die nächte werden jeden monat neu geplant... und es hat auch nicht jeder mitarbeiter nächte im monat... und obwohl sie wissen das ich probleme habe, geben sie mir jeden monat welche...

mit dem betriebsarzt habe ich keine probleme... also dahin zu gehen
weiter bin ich nicht eingeschränkt., ich kann alle arbeiten machen... alle wochentage... feiertage... und halt früh und spätschichten...

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Gibt es vielleicht Kollegen, die ganz gern mehr NS machen würden (aufgrund Zulagen o.ä.)?
Aufgrund des Pflegenotstandes hast Du gute Chancen, trotzdem bleiben zu können.
Ansonsten musst Du wechseln ohne NS oder in den ambulanten Pflegedienst gehen.