Nachtarbeit in der Schwangerschaft??

Hallo!
Ich habe mal eine Frage. Evtl. hat ja jemand die gleichen Probleme.
Also ich arbeite in einer Tierklinik. Meine Hauptarbeitszeit liegt in den Nacht und Wochenenddiensten.
Momentan bin ich noch nicht schwanger aber es ist in Planung. Ich weiß das ich wenn es soweit ist ich diese Dienste nicht mehr machen darf, sondern lediglich im Tagdienst an der Anmeldung arbeiten darf.
Da habe ich jedoch das Problem das ich meine Wochenarbeitszeit nicht zusammen bekommen kann da ich ein Schulpflichtiges Kind habe, und nun leider nicht weiß wie sowas geregelt wird.
Ein Arbeitsverbot gibt es glaube ich ja nur wenn es gesundheitliche Gründe gibt, oder? Und nicht weil mir es tagsüber zeilich nicht möglich ist in der Stundenmenge zu arbeiten. Klar könnte ich auch deutlich weniger Stunden machen aber dann haben wir finanziell ein Problem.
Bin gerade etwas ratlos wie man sowas lösen kann.
LG Ronja

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Hallo =)

Natürlich darfst du am Wochenende arbeiten nur keine Nachtarbeit, und wie du schon sagst ein BV gibt es nur wenn du oder dein Baby dadurch in gefahr wärt oder dein Arbeitgeber dir kein Mutterschutz gerechten Arbeitsplatz geben kann, was er anscheinend kann...es gibt immer ne Lösung selbst wenn du weniger std arbeiten würdest klar weniger Geld ist logisch aber dann musst du dir vorher die frage stellen was dir wichtiger ist, Kind oder Geld ..
Lg

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Wenn sie einen normalen Arbeitsvertrag hat, dann bekommt sie weiter ihr Geld - der Arbeitgeber ist verpflichtet, in so einem Falle einen passenden Arbeitsplatz bereit zu stellen. Wenn er das icht kann, ist das sein Problem.
Eine Freundin von mir arbeitet im krankenhaus und wurde freigestellt, weil sie ein paar der Kinderkrankheiten nicht hatte - Ansteckungsgefahr ist ja im Krankenhaus nunmal da.

Meine Cousine wurde ebenfalls freigestellt; sie arbeitet als Altenpflegerin und in der Schwangerschaft darf sie nicht mehr nachts arbeiten und v.a. auch nicht heben - das ist mit Waschen und Anziehen der Patienten schon echt schwierig.

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Sorry, da liegst du falsch.

Ihr AG könnte ihr ja einen MuschG gerechten Platz stellen. Wenn sie aus privaten Gründen (schulpflichtiges Kind) sagt sie kann am Tag nur 6 statt 8 h dann werden auch nur 6h bezahlt und es ist ihr Problem nicht seins.

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Huhu! Dann drück ich dir mal die Daumen!

Der Arbeitgeber ist im Falle deiner Schwangerschaft verpflichtet, dir einen passenden Arbeitsplatz bereitzustellen, wenn er das nicht kann, ist das sein Problem. Du hast ein Berufsverbot für die entsprechenden Tatigkeiten. Wahrscheinlich wirst du dann teilweise freigestellt, bekommst aber weiter das Geld.

Alles Gute!

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PS: ich habe angenommen, du hast einen ganz normalen Arbeitsvertrag, in dem drin steht, dass du x Stunden pro Woche arbeiten musst? Das ist kein Aushilfsvertrag o.Ä., oder?

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Achso, hab den einen Punkt in deiner Fragestellung missverstanden. Generell könnte dir dein Chef schon genug Stunden im Tagdienst anbieten, nur du möchtest diese nicht machen, wiel du dann ein Problem mit der Kinderbetreuung hast? Das ist dann natürlich ein anderer Fall und da gilt das oben geschriebene nicht.

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Also du darfst keine Sonntag und Feiertage arbeiten und kein Nacht dienst natürlich. Am Samstag darfst du im tag dienst auf jeden Fall arbeiten. Wenn die dir von der Arbeit aus nicht ermöglichen können auf deinen reguläre Woche arbeits Zeit zu kommen bekommst du trotzdem ganz normal weiter das Gehalt von vorher. Ich habe vor der ss im Schicht dienst mit we und Nacht dienst gearbeitet und kann jetzt nur noch in der Woche im tag dienst arbeiten. Ich bekomme jetzt trotzdem das durchschnittliche Gehalt von vor der ss weiter

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Hallo!
Naja grundsätzlich könnte ich ja ganz normal wie alle anderen auch Tagsüber arbeiten, das ist das was alle Schwangeren bei uns machen. Telefondienst, Anmeldung halt alle Arbeiten die nicht am Tier sind, da wir das ja nicht mehr dürfen.
Meine Tochter kommt jedoch zwischen 12 Uhr und 13 Uhr Schulschluss daher kann ich unter der Woche immer nur bis 12 Arbeiten im Gegensatz zu den anderen Kollegen die noch keine Kinder haben und somit nicht zeitlich gebunden sind.

Daher hatte sich das angeboten Nachts und an den Wochenenden zu arbeiten, sprich Samstag und Sonntag und auch Feiertage.
Habe jetzt halt Sorge das mein Chef sagt das ich das Problem lösen muss.

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"Habe jetzt halt Sorge das mein Chef sagt das ich das Problem lösen muss. "
Naja, mithelfen musst du schon, aber die familiäre Verpflichtung geht vor und dann gibt es eben ein Teil BV nach dem Urteil vom BAG.

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Hallo,

der AG muss soweit ich weiß einen Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz zur verfügung stellen.
Einen wo du inkl. Kind nicht gefährdet bist.
Wenn du nicht auf deine Stunden kommst, ist das nicht dein Problem.
Der Arbeitgeber muss trotzdem vollen Lohn zahlen.

Wenn er dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann,DARF und MUSS der AG dir Beschäftigungsverbot aussprechen. ( nicht der Arzt)

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"Ein Arbeitsverbot gibt es glaube ich ja nur wenn es gesundheitliche Gründe gibt, oder?"
Nein, kann es auch geben, wenn du z.B: einen Vertrag nur über Nachtarbeit hast und der AG kann dir somit keinen geeigneten Arbeitsplatz bieten.

Bei dir kommt evtl. dann einfach ein BV für ein Teil der Stunden, denn die Kinderbetreuung geht vor!