Schwanger in Elternzeit- BV, Mutterschaftsgeld, Kündigungsschutz

Hallo!

Ich bin in der 10. Woche schwanger mit dem 2.Kind. Mein Sohn ist 9 Monate alt.

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Ich würde Ende November wieder anfangen zu arbeiten und die elternzeit dann beenden.

Da der ET Mitte Februar ist würde ich also nur 4 Wochen arbeiten. Ich weiss jetzt schon, dass mein AG durchdrehen wird, wenn ich in 2 Wochen die Bescheinigung der SS abschicke, da hatte ich bei der 1. SS schon mit Anwalt und Mobbing zu tun.

Falls ich aber kein BV, wie bei der 1. SS bekomme und mein AG mir für die 4 Wochen auch keines ausstellen kann, dann würde ich eigentlich lieber die Elternzeit um 2.5 Monate verlängern. Ist das einfach so möglich? Ich würde auch nur mutterschaftsgeld bekommen, wenn ich die 4 wochen gearbeitet habe? Oder auch wenn ich ein BV oder Krankmeldung hatte? Und wie ist das mit dem Kündigungsschutz? Besteht der dann auch in der 2. Elternzeit oder kann mein AG mich sozusagen am Tag der Geburt kündigen?

VieleFragen, ich hoffe jemand weiß Rat!

Dazu noch kurz.. Diese Schwangerschaft ist bisher nicht viel besser als die erste, aber solange ich in Elternzeit bin kann ich diese ja auch nicht einfach vorzeitig durch ein BV unterbrechen?

Eure Nordfee

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Kündigungsschutz geht laut MuSchG bis 4 Monate nach der Geburt, und wenn du rechtzeitig eine zweite Elternzeit beantragst, dann läuft der Kündigungsschutz auch die zweite Elternzeit über weiter.

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Elternzeit verlängern geht nur , wenn der AG mitmacht.

Du kannst aber dohc auch Urlaub nehmen, oder? Du hast doch bestimmt noch Resturlaub von der 1. Schwangerschaft und du erwirbst ja bis Ende des Mutterschutzes neuen Urlaub.

Mutterschaftsgeld bekommst du natürlcih, sowie auch den AG - Zuschuss!

Kündigungsschutz hast du während der Schwangerschaft sowieso und auch während deiner 2. Elternzeit.

Wegen eines BV kannst du deine laufende Elternzeit nicht beenden!

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Und was ist deine Frage???

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Ah sorry mir wurde gerade nix angezeigt #winke #rofl #herzlich