Nach 1 Jahr Babypause wieder in Teilzeit anfangen, Ärger mit AG

Hallo liebe Forumleser und Schreiber, ich benötige Eure Hilfe , bzw. Meinung. Ich stecke etwas in der Zwickmühle. Ich habe 3 Elternzeit bei meinem AG angemeldet . Ebenso, dass ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit 25-30 Stunden arbeiten möchte. Wir sind in der IGM. Dem Teilzeitanspruch hatte mein AG zugesagt, allerdings mir nicht mehr wie 20 Stunden zugesprochen. Da war ich bis heute nicht einverstanden. Meine BEFRISTETE Vertretung soll nun übernommen werden und auch in Teilzeit weiterarbeiten. Wir sollen beide die gleichen Stunden machen. Somit dann 22,5 Stunden jeder. Hinzu soll ich noch mit BABY 2 volle Tage kommen, 2 halbe, einen Tag frei. Für eine andere Kollegin wurde auch eine Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Allerdings nicht für 20, sondern 35 Stunden. Somit arbeitet diese Dame jetzt noch zusätzlich in meinem Bereich mit. Hier hat sicherlich der AG einen Fehler gemacht, so das er mir einfach nicht mehr Stunden geben möchte. Auch nicht meiner Vertretung 20 Stunden anbieten und mir 25. Er meinte das geht nicht und Punkt. Habe dann den Vorschlag gemacht, o.k. 22,5 Stunden aber dafür dann nur vormittags oder 25-30 Stunden und dann auch zwei volle Tage. Er lässt null mit sich reden, obwohl ich schon so lange in der Firma arbeite und die anderen erst ein Jahr.

Ich war schon zur Rechtsberatung. Vor Gericht würde ich sicherlich Recht bekommen. Möchte das Ganze aber gerne ohne Anwalt regeln. Wo das ganze dann endet ist ja klar.

Wie seht Ihr das?
Entweder dem jetzt zustimmen. Bin nur doppelt bestraft. Verdiene nicht das Geld was ich möchte (es wäre ja von den Stunden möglich, aber Chef will nicht) . Muss noch teuer die Kinderbetreuung bezahlen, 2 Tage voll mein Baby abgeben. Mich dann in der Zeit nach einem anderen Job umsehen. Macht mir den Eindruck, dass er mich gar nicht haben will und nur Geld sparen will

oder
Vor Gericht gehen. O.k. bekomme dann ne Abfindung aber bin unter Umständen arbeitslos#zitter. Habe auch schon gehört, dass man dann nicht das Arbeitslosengeld von dem Volltimejob bekommt, sondern nur anteilig (also von einer Halbtagsstelle). Man steht ja dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung.

Bin Hin und Her gerissen und total enttäuscht von meinem AG. Wie seht Ihr das. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Besten Dank. Hab versucht es kurz zu machen#danke

1

Den Satz mit der Abfindung verstehe ich nicht ganz.

Aber: wenn dein AG sich nicht mit dir einigen möchte, und das muss er, ist es dein gutes Recht, deinen Anspruch gerichtlich prüfen zu lassen.

Da muss der AG nämlich seine dringenden betrieblichen Gründe darlegen. Kann er anscheinend nicht.

Und ja, ich würde es genau so machen . Warum du deshalb arbeitslos sein solltest ist mir ein Rätsel...

2

Wenn du in Elternzeit bist, kann dein AG dich ja nicht einfach kündigen, also wirst du auch beim GAng vor Gericht nicht arbeitslos.

WAs hast du denn wann genau beantragt?
Hat dein AG nämlich beim Antrag (der hoffentlich auch deine Verteilung der Zeiten enthielt) das nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt, dann kannst du das entweder einklagen (wenn dein Kind vor dem 1.7.2015 geboren ist) oder es gilt als genehmigt (wenn dein Kind nach dem 1.7. geboren ist), da ist es dann auch egal, was dein AG jetzt möchte.

Und warum willst du das nicht vor Gericht durchsetzen? Was soll denn passieren, den Job verlierst du jedenfalls nicht!

3

Hallo!

Wenn du in der IG Metall bist, dann ruf da an und bitte um rechtsberatung. Nimm allen Schriftverkehr mit, der über die Elternzeit und die Teilzeit ging, und lass Dich beraten, ob eine Klage da sinn macht. es kommt wirklich drauf an, was Du beantragt hast und was geantwortet wurde. Da berät Dich ein Fachanwalt der Dir wirklich helfen kann.

4

Hallo, du bekommst natürlich das Arbeitslosengeld für die Zeit, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das heißt, wenn du eine Teilzeitstelle von 25 - 30 Stunden suchst, dann bekommst du selbstverständlich auch nur anteilig das entsprechende Arbeitslosengeld.

Welche Vereinbarung hattest du denn mit dem Arbeitgeber für die Elternzeit getroffen? Der Arbeitgeber möchte offensichtlich deine Vertretung behalten, die aber natürlich nicht nur 10 - 15 Stunden arbeiten - wäre zum Leben ja auch viel zu wenig. Inwieweit du Anspruch auf die 25 - 30 Stunden hast weiß ich nicht - zu wenig Infos (aber das hattest du ja auch schon anwaltlich klären lassen).

Beachte aber, der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, WANN du zu arbeiten hast, solange sich die Arbeitszeiten innerhalb deines Vertrages befinden. Das heißt, wenn du vorher von 9 - 17.30 Uhr gearbeitet hast, dann ist DEIN Anspruch lediglich, dass du innerhalb dieser Zeitspanne arbeiten kannst. Du hast keinen Anspruch auf die Wunschlage deiner Arbeitszeit (also bspw. nur vormittags etc.). Er könnte dir auch anbieten von 14 - 17.30 Uhr zu arbeiten.
Das solltest du beachten.

VG
B

5

In der Elternzeit wird das in der Rechtssprechung teilw. anders gesehen:

"Der Arbeitgeber kann dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur dringende betriebliche Gründe entgegensetzen. Das gilt auch für die vom Arbeitnehmer verlangte Verteilung der Arbeitszeit." (Orientierungssatz: BAG, Urteil vom 9. 5. 2006 - 9 AZR 278/05).
Mittlerweile wurde diese pauschale Handhabung etwas konkretisiert, so dass nur dann von einem geringen Mitspracherecht des AG ausgegangen wird, wenn es sich ohnehin um ein Unternehmen handelt, welches mit unterschiedlich starken Belegschaft oder mit wechselnder Belegschaft handelt, z.B. im Einzelhandel (vgl BeckOK ArbR/Schrader BEEG § 15 Rn. 59 mwN).

Zu berücksichtigen ist aber vor allem die Reglung nach § 15 Abs. 7 S. 6 BEEG.

6

Hallo, das liest sich in dem Artikel des BmFSFJ von Ende 2008 aber ganz anders:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=162754.html

Und ja, diese Erfahrung habe ich auch selbst gemacht im Jahr 2011 ...

VG
B

weitere Kommentare laden