Verlängerung Elternzeit FRISTEN

Hallo Liebe Forumsleser,
Ich bin kurz vor Ende des 2.Jahres der Elternzeit meiner Tochter. Nun möchte ich diese gern, da ich schwanger bin und nicht weiterhin Vollzeit arbeiten kann bis zum Mutterschutz verlängern. Ende EZ 2. Jahr 12.8.16 - Verlängerung EZ 7 Wochen vorher bis 25.6.16. wie verhält es sich bei Samstagen?
Weiterhin wollte ich heute die Verlängerung persönlich abgeben, jedoch hat mein Arbeitgeber die Annahme verweigert. Werde dies nun heute, vor Briefschluss per Einschreiben/Rückschein versenden.
Im Normalfall sollte es morgen zugestellt werden, im schlimmsten Fall am Samstag. Gilt die Frist dann noch immer? Oder gilt der Zeitpunkt an dem das Einschreiben aufgegeben wurde?
Kennt sich jmd. aus und kann mir diesbezüglich helfen?

Danke und Gruß von
Derperle

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Bloß nicht Einschreiben mit Rückschein, das beweist garnichts!

Geh persönlich hin, mit jemandem als Zeugen, am besten gibst du ihm das Schreiben, wenn auch jemand von deiner Firma dabei ist und vermerke alles auf deiner Kopie!

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Wie das mit den Fristen ist weiß ich nicht.

Aber zum Zugang von Schreiben die du nachweisen musst:

Wirf das Schreiben unter Zeugen in den Briefkasten.

Und dann nochmal per Einschreiben/Einwurf zur Post (am besten mit einem anderen Zeugen, der auch den Inhalt des Einschreibens nachweisen kann).

Dann hast du sogar zwei nachweisbare Zugänge.

Ist zwar viel Zampano, aber wenn der AG schon so merkwürdig reagiert hat, sollte man auf Nummer sicher gehen.

Einschreiben/Rückschein macht ja nur Sinn, wenn der Rückschein auch ausgefüllt wird. Und wenn der AG schon bei der persönlichen Übergabe zickt, warum sollte er das Einschreiben annehmen?

Und so umgehst du das rechtliche Problem der Zugangsvereitelung.

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Was heißt er hat die Annahme verweigert? Du hättest doch nur einen Eingangsstempel gebraucht, würde noch mal hingehen und das unter Zeugen abgeben, den Stempel evtl. selber drauf machen vor Ort usw.

Alternativ noch per Fax schicken, aber Einschreiben/Rückschein geht gar nicht.

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Wieso geht einschreiben/Rückschein nicht? Das würde zumindestens angenommen....

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Erstens ist da auch möglich die Annahme zu verweigern und zweitens fehlt der Beweis, was es ist!

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